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12. Fälschung (fälschliche Anfertigung oder Verfälschung) von Metallgeld
oder Papiergeld oder solcher Schuldverschreibungen, Banknoten, Aktien
oder sonstiger Papiere, die in den Strafgesetzen dem Papiergelde gleich-
stehen, oder Verringerung von Geldmünzen in der Absicht, das falsche
Geld oder die falschen Papiere als echt oder die verringerten Geld-
münzen als vollgültig in Verkehr zu bringen, die in gleicher Absicht
begangene Einfuhr aus dem Ausland oder das vorsätzliche Inverkehr-
bringen des falschen Geldes, der falschen Papiere oder der verringerten
Geldmünzen;
13. Fälschung (fälschliche Anfertigung oder Verfälschung) amtlicher Wert-
zeichen, insbesondere von Post- oder Telegraphenmarken, Stempelmarken
oder anderer Steuerzeichen;
14. Fälschung (fälschliche Anfertigung oder Verfälschung) einer Urkunde)
vorsätzliche Herbeiführung einer unrichtigen Beurkundung, Ausstellung
eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses, Gebrauch einer falschen Urkunde,
einer unrichtigen Beurkundung oder eines unrichtigen ärztlichen Zeug-
nisses, Unterdrückung, Verrückung oder Falschsetzung von Grenzzeichen,
vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung, Vernichtung oder Unter-
driückung von Urkunden;
15. vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden
Sache;
16. vorsätzliche Herbeiführung eines Brandes, einer Explosion, eines Ein-
sturzes oder einer Überschwemmung
17. Bewirkung einer Strandung oder des Sinkens eines Schiffes, vorsätz-
liche Störung der Sicherheit des Betriebs der Schiffahrt;