Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 336 — 
(Nr. 6312) 
Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen 
Reiche über die Anwendung des am 11. Januar 1917 unter- 
zeichneten deutsch-osmanischen Auslieferungsvertrags auf die 
deutschen Schutzgebiete. 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des 
Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen 
sind übercingekommen, die Bezichungen zwischen den deutschen Schutzgebieten 
und dem Osmanischen Reiche in Ansehung der Auslieferung von Verbrechern 
sowie der sonstigen Leistung gegenseitiger Rechtshilse in Strafsachen und der Mit- 
teilung von Verurteilungen durch einen Vertrag zu regeln, und haben demzufolge 
zu Ihren Bevollmächtigten crnannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Seine Exzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege, Allerhöchstihren Wirklichen 
Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und 
Herrn Bruno Wedding, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat und 
vortragenden Rat im Auswärtigen Amte; 
Seine Majestät der Kaiser der Osmanen: 
Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller- 
höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei 
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und
	        
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