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(Nr. 6312)
Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen
Reiche über die Anwendung des am 11. Januar 1917 unter-
zeichneten deutsch-osmanischen Auslieferungsvertrags auf die
deutschen Schutzgebiete.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des
Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen
sind übercingekommen, die Bezichungen zwischen den deutschen Schutzgebieten
und dem Osmanischen Reiche in Ansehung der Auslieferung von Verbrechern
sowie der sonstigen Leistung gegenseitiger Rechtshilse in Strafsachen und der Mit-
teilung von Verurteilungen durch einen Vertrag zu regeln, und haben demzufolge
zu Ihren Bevollmächtigten crnannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Seine Exzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege, Allerhöchstihren Wirklichen
Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und
Herrn Bruno Wedding, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat und
vortragenden Rat im Auswärtigen Amte;
Seine Majestät der Kaiser der Osmanen:
Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller-
höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und