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Nummern des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
— —
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
in
Rubeln. Kopeken
(aus 141)
aus 142
Stahl:
aus 1.
4.
überzug 25 % des Gesamtgewichts der in den
Nummern 141, 147, 154, 155 und 156 genannten
Metalle und Metallerzeugnisse und 10% des Ge-
samtgewichts der in Nummer 163 genannten Waren
nicht übersteigt. Der in der Anmerkung zu Punkt 2
der Nummer 147 vorgesehene Zuschlag wird nicht
erhoben, wenn der dort genannte Metallüberzug
25 % des Gesamtgewichts der Bleche nicht übersteigt.
8 der Metallüberzug diese Grenzen von 25%
da 100/, übersteigt, unterliegen die in den genannten
Nummern bezeichneten Metalle und Erzeugnisse den
Zollsätzen oder Zuschlägen, welche für die den Überzug
bildenden Metalle im Tarif festgesetzt sind.
Stahl in Stäben und Sortenstahl jeder Art,
mit Ausnahme des unten genannten; Stahl
in Blöcken, Bruchstahl
stark; in Platten, über 46 cm breit) Sorten-
stahl jeder Art in einer Breite oder Höhe von
mehr als 46 cm sowie in einer Stärke oder
mit einem Durchmesser von 18 cm und dar-
über; Formstahl (I. Stahl, Doppel-L-Stahl,
Wulststahl, 2--Stahl und Stahl von anders
geformten Querschnitten, außer Winkelstahl,
welcher nach Punkt 1 dieser Nummer 142)
verzollt wird) jBandstahl, in einer Breite
oder mit einem Durchmesser von mehr als
6¼ mm, aber nicht über 12½% mm
Stahlblech, weniger als ½ mm stark
Anmerkung siehe Nummer 140.
Stahlblech jeder Art, ½½ mm und darüber
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