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NRummern
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3 - Fi 1u :
Taiifs wvom Bezeichnung der Waren. Einheit. in.
13./26.
19. M Rubeln. Kopeken.
aus 155 Draht:
Anmerkung siehe Nummer 141.
aus 156 Drahtwaren:
aus 1. aus Eisen oder Stahl:
d) Kratzen und Kratzenbänder jeder Art.. Pud 4 80
Anmerkung. Stecknadeln aus Eisen oder Stahl,
nicht zum Schmuck bestimmt, auch mit Köpfen aus
Metall oder mit kugelförmigen Köpfen aus schwarzem,
einfarbigem oder marmoriertem Glas, werden, so-
fern sie nicht unter die für künstliche Steine vor-
gesehene Tarifnummer fallen, wie Waren aus Eisen- 6
oder Stahldraht nach Nr. 156 Punkt 1 des Tarifs «
verzollt, wenn ihre Länge einschließlich des Kopfes 2 ½
russische Zoll (6,35 cm) nicht übersteigt, und wenn
sie den den Jollämtern übersandten Mustersammlungen
entsprechen.
Anmerkung siehe Nummer 141.
aus 157 Nadeln aus Stahl oder Eisen:
1. Nähnadeln und andere Nadeln jeder Art,
außer den weiter unten genannten Pfund 1 20
2. Nähmaschinennaden Pfund –
aus 158
Messerwaren jeder Art, außer den unter andere
Nummern des Tarifs fallenden und den Maschinen-
messern:
1. Messerwaren jeder Art, ohne Rücksicht auf
ihre Verwendung, aus schmiedbarem Gußeisen,
Schmiedeeisen, Stahl, Kupfer, Kupferlegie-
rungen oder anderen in Nummer 143 ge-
nannten Metallen und Metallegierungen, in
Fassungen aus gewöhnlichen Stoffen; Scheren
und Pinzetten, mit glatten oder gezähnten