Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

  
— 602 — 
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
  
Einheit. 
Zollsatz 
Rubeln. 
in 
Kopeken. 
  
(aus 209) 
aus 211 
  
Posamentierarbeiten ohne Beimischung von Seide 
oder unechtem Lahn (sowie von Gold oder Silber) 
vertragsmäßige Zollsätze festgesetzt sind, werden die 
für solche Beimischungen in den Anmerkungen 2, 
4c und 6 vorgesehenen Zuschläge auf Grund der 
vertragsmäßigen Zollsätze berechnet. 
Zu den Anmerkungen 7 und 8. Die für 
den Herstellungsstoff der Waren festgesetzten vertrags- 
mäßigen Zollsätze sind auch für die Verzollung der 
genannten Waren und für die Berechnung der Zu- 
schläge maßgebend. 
Regenschirme, Sonnenschirme, Stöcke mit Schirmen: 
1. jeder Art, überzogen mit seidenem oder halb- 
seidenem Gewebe: 
a) mit Ausputz des Uberzugs (mit Spitzen, 
Bändern, Stickereien usvo) 
b) ohne Auspvvszs. 
2. jeder Art, mit anderen Geweben überzogen: 
a) mit Ausputz des Uberzugs (mit Spiten, 
Bändern, Stickereien uswv.) 
b) ohne Ausputz: 
mit Baumwollstoff überzogen 
mit anderen Zeugstoffen überzogen. 
Anmerkung zu den Punkten 1 und 2. 
Schirmhüllen (Futterale)) die aus Zeugstoff von 
dem Spinnstoff wie die Schirmüberzüge angefertigt 
sind, sowie Hüllen aus Papier oder Ledertuch werden 
nicht besonders verzollt, wenn sie mit den Schirmen 
eingehen. 
aus 3. aus a) Schirmgestelle ohne Griff, jedoch auch 
mit einem über das Gestell hinaus- 
ragenden und zur Befestigung eines 
  
  
  
  
  
Stück 
Stück 
Stück 
Stück 
Stück 
  
* 
  
  
60 
30
	        
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