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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
Einheit.
Zollsatz
Rubeln.
in
Kopeken.
(aus 209)
aus 211
Posamentierarbeiten ohne Beimischung von Seide
oder unechtem Lahn (sowie von Gold oder Silber)
vertragsmäßige Zollsätze festgesetzt sind, werden die
für solche Beimischungen in den Anmerkungen 2,
4c und 6 vorgesehenen Zuschläge auf Grund der
vertragsmäßigen Zollsätze berechnet.
Zu den Anmerkungen 7 und 8. Die für
den Herstellungsstoff der Waren festgesetzten vertrags-
mäßigen Zollsätze sind auch für die Verzollung der
genannten Waren und für die Berechnung der Zu-
schläge maßgebend.
Regenschirme, Sonnenschirme, Stöcke mit Schirmen:
1. jeder Art, überzogen mit seidenem oder halb-
seidenem Gewebe:
a) mit Ausputz des Uberzugs (mit Spitzen,
Bändern, Stickereien usvo)
b) ohne Auspvvszs.
2. jeder Art, mit anderen Geweben überzogen:
a) mit Ausputz des Uberzugs (mit Spiten,
Bändern, Stickereien uswv.)
b) ohne Ausputz:
mit Baumwollstoff überzogen
mit anderen Zeugstoffen überzogen.
Anmerkung zu den Punkten 1 und 2.
Schirmhüllen (Futterale)) die aus Zeugstoff von
dem Spinnstoff wie die Schirmüberzüge angefertigt
sind, sowie Hüllen aus Papier oder Ledertuch werden
nicht besonders verzollt, wenn sie mit den Schirmen
eingehen.
aus 3. aus a) Schirmgestelle ohne Griff, jedoch auch
mit einem über das Gestell hinaus-
ragenden und zur Befestigung eines
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
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