Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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Arrtikel E— · 1 
des deutschen Oollsatz 
Zolltarifs 9 » « ,» , 
vom f Bezeichnung der Waren. Einheit. in 
25. Dezember Mark. 
1902. 
  
(laus 239y) dem Teer der Boghead= oder Kännelkohle und sonstige 
anderweit nicht genannte Mineralöke, roh oder gereinigt: 
Schmieröle; auch teerartige, paraffinhaltige und 
im Wasser nicht untersinkende pechartige Rück- 
stände von der Destillation der Mineralöle; 
Harzz . . . . . . . . . . . .. . . .. 100 kg 6 
Anmerkung. Die Verzollung von Petroleum und 
anderen gereinigten, nicht besonders genannten, zu Be— 
leuchtungszwecken geeigneten Mineralölen kann nach 
Wahl des Einbringers nach Gewicht unter Jugrunde- 
legung von 1 Doppelzentner oder nach dem Naum- 
gehalt mit der Maßgabe zugelassen werden, daß dabei 
für 125 Liter bei einer Temperatur von 15°C. 1 Doppel- 
zentner Reingewicht gerechnet wird. 
265 Qeecksilber und Quecksilberlegierungen (Amalgame) – frei 
aus 353 Flüchtige (ätherische) Ole: 
Terpentinöl, Fichtennadelöl, Harzgeist (Harzessenz) — frei 
Anisöb. ............ -........ 100 kg 20 
  
  
  
 
	        
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