Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

 

 

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Steuersatz  Berechnung

Nr.  Gegenstand  der  Besteuerung  vom Hundert  vom Tausend  der  Stempelabgabe
    Mark  Pf.
(4)  nummer  sind  Schuld-  und  Rentenver-  

 

schreibungen  der  in  Tarifnummer  2
bezeichneten  Art  zu  verstehen.

2.  Wie  Kauf-  und  Anschaffungsgeschäfte
über  die  in  dieser  Tarifnummer  auf.
geführten  Wertpapiere  sind  auch
Kauf-  und  Anschaffungsgeschäfte  zu
versteuern,  die  Zwischenscheine  über
Einzahlungen  auf  diese  Wertpapiere
zum  Gegenstande  haben.

3.  Den  Anschaffungsgeschäften  steht
gleich  die  bei  Errichtung  einer  Aktien.
gesellschaft,  einer  Kommanditgesellschaft
  auf  Aktien,  einer  Kolonialgesellschaft
  oder  einer  dieser  gleichgestellten
  Gesellschaft  stattfindende
Übernahme  der  Aktien  oder  Anteil.
scheine  durch  die  Gründer,  ihre  Zuteilung
  auf  Grund  vorhergehender
Zeichnung  und  die  Ausreichung  von
Wertpapieren  an  den  ersten  Erwerber.


Den  Kauf-  und  Anschaffungsgeschäften
  steht  ferner  gleich  die  entgeltliche
  Überlassung  der  Ausübung
des  Bezugsrechts  auf  neue  Aktien
oder  Genußscheine.

Ermäßigungen:

1.  Sind  als  Vertragschließende  nur
Personen  beteiligt,  die  gewerbsmäßig
Bank.  oder  Bankiergeschäfte  betreiben
oder  zu  den  regelmäßigen  Besuchern
einer  inländischen  Börse  zum  Zwecke
des  gewerbsmäßigen  Handels  mit
Wertpapieren  gehören,  so  ermäßigt
sich  für  sie  der  Abgabesatz

zu  Nr.  1  auf        
      2        
    
      
    

Die  Ermäßigung  tritt,  soweit
es  sich  nicht  um  Bank.  oder

Reichs-Gesetzbl.  1918.

 

        

            

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des  zu  a  1  bis  6  bezeichneten  Betrags,
  und  zwar  in  Abstufungen
von

zu  1.  .  ..  .  .  ..  0,10  Mark
"  2  ......................  0,20  "
"  3  .......................  0,30   "
"  4  ......................     0,40  "
"  5  .......................  0,50  "

von  je  1000  Mark  oder  einem
Bruchteil  dieses  Betrags.

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