Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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die  Stelle  des  Ministerial-Cassiers  in  dem  Dopartement  der  Finanzen  deni  seit—  «
herigen  Registrator  Loͤchner  zu  uͤbertragen,

fuͤr  die  Stelle  eines  Registrators  bei  dem  Finanz-Ministerium  den  bisherigen
Kanzlei-Assistenten  Mayer  zu  ernennen,  und

an  dessen  Stelle  den  Referendaͤr  Weckherlin  zum  normalmaͤßigen  Kanzlei-Alsistenten
  bei  dem  Finanz-Ministerium  gnädigst  zu  ernennen  geruht.

Ferner  haben  Seine  Königliche  Majestät  unter  demselben  Tage  den  Adjutanten
  der  zweiten  Infanterie-Brigade,  Oberlieutenant  v.  Alberti  auf  sein  Ansuchen
bei  dem  vierten  Infanterie-Regiment  eingetheilt,

an  dessen  Stelle  zum  Brigade-Adjutanten  den  Schüßen-Offtcier  desselben  Regimente,
  Oberlieutenant  Seeger,  und

zum  Schügen-Officier  den  Unterlieutenant  Egner  ernannt.

II.  Verfügungen  der  Departementes.

Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.

Privilegium  gegen  den  Nachdruck  des  Werks:  „Ornamenten-Zeichnungs-Schule  2c.  von  Inspektor
Weitbrecht.“

Seine  Königliche  Majestäát  haben  durch  höchste  Entschließung  vom  2.  d.  M.
dem  Lehrer  an  der  hiesigen  Kunstschule,  Inspektor  Weitbrecht,  ein  Privilegium
gegen  den  Nachdruck  seines  in  eigenem  Verlage  erscheinenden  Werks:

„Or  ten-Zeichnungs-Schule  in  hundert  Blättern  für  Künstler,  Manufabturisten
  und  Gewerbsleute“
auf  die  Dauer  von  sechs,  Jahren  zu  ertheilen  gnädigst  geruht;  welches  unter  Hinweisung
  auf  die  Verordnung  vom  25.  Februar  1815,  Privilegien  gegen  den  Bücher-Nachdruck
  betreffend,  zur  Nachachtung  hiemit  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart  den  4.  Mai  1832.

 

Weishagar.
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