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die Stelle des Ministerial-Cassiers in dem Dopartement der Finanzen deni seit— «
herigen Registrator Loͤchner zu uͤbertragen,
fuͤr die Stelle eines Registrators bei dem Finanz-Ministerium den bisherigen
Kanzlei-Assistenten Mayer zu ernennen, und
an dessen Stelle den Referendaͤr Weckherlin zum normalmaͤßigen Kanzlei-Alsistenten
bei dem Finanz-Ministerium gnädigst zu ernennen geruht.
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter demselben Tage den Adjutanten
der zweiten Infanterie-Brigade, Oberlieutenant v. Alberti auf sein Ansuchen
bei dem vierten Infanterie-Regiment eingetheilt,
an dessen Stelle zum Brigade-Adjutanten den Schüßen-Offtcier desselben Regimente,
Oberlieutenant Seeger, und
zum Schügen-Officier den Unterlieutenant Egner ernannt.
II. Verfügungen der Departementes.
Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Privilegium gegen den Nachdruck des Werks: „Ornamenten-Zeichnungs-Schule 2c. von Inspektor
Weitbrecht.“
Seine Königliche Majestäát haben durch höchste Entschließung vom 2. d. M.
dem Lehrer an der hiesigen Kunstschule, Inspektor Weitbrecht, ein Privilegium
gegen den Nachdruck seines in eigenem Verlage erscheinenden Werks:
„Or ten-Zeichnungs-Schule in hundert Blättern für Künstler, Manufabturisten
und Gewerbsleute“
auf die Dauer von sechs, Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; welches unter Hinweisung
auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck
betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 4. Mai 1832.
Weishagar.
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