Das Kriegsministerium. (8. 80.) 443
tieren die Pensions- und Invalidenversorgungsangelegenheiten der Offiziere, Beamten
und Mannschaften, die in dieser Beziehung eingehenden Gesuche, die Pensionen für
Witwen und Erziehungsgelder für Kinder. Das Departement hat einen Direktor und
zerfällt in drei Abteilungen. a) Die Pensionsabteilung umfaßt die Pensions—
angelegenheiten der Offiziere, Ärzte, Militärbeamten, gesetzliche Invalidenversorgung der
Mannschaften, Unterstützungen nach dem Allerhöchsten Gnadenerlaß v. 22. Juli 1884,
Pensionsbezug bei Zivilanstellung, Pensionspfändungen: b die Versorgungsabteilung
umfaßt die Verwaltungsangelegenheiten im allgemeinen, insbesondere das Etats= und
Kassenwesen, die Zivilversorgungsangelegenheiten der Unterchargen (in Konkurrenz mit
dem Allgemeinen Kriegsdepartement), die Forstversorgung, die Angelegenheiten der In-
valideninstitute und Stiftungen, außerdem die Versorgung der Hinterbliebenen von Militär-=
personen der Ober= und Unterklassen nach Maßgabe der Reichsgesetze, das Personen-
versicherungswesen, die Allerhöchst zu bewilligenden Unterstützungen an Offiziere und deren
Hinterbliebene, ehrengerichtliche Sachen, allgemeine Disziplinar-, Beschwerde= und Heirats-
sachen, Anstellungssachen von inaktiven Offizieren, Uberweisung von solchen an die Post-
behörde, Strafvollstreckung, Arbeiterabteilungen und Festungsgefängnisse; c) die Justiz-
abteilung für das Militärjustiz-, das Militärkirchenwesen, Begnadigungs= und Aus-
lieferungssachen, Wahl= und Besteuerungsangelegenheiten.
6. Die Remonteinspektion.! Zum Geschäftskreise derselben gehören: die
Remontierung der Kavallerie und Artillerie; die Anordnungen zum Ankaufe der Re-
monten; die Leitung der landwirtschaftlichen und Kassenverwaltung der Remontedepots,
sowic die Feststellung der jährlichen Wirtschaftsüberschüsse für dieselben; der Verkauf der
auszurangierenden Dienstpferde der Armee und die Einziehung des Erlöses dafür zur
Generalmilitärkasse; Landespferdezucht, Zuchtstuten, Pferdeverbesserungsfonds, Dauerritte.
— Unter der Abteilung steht die Remonteinspektion nebst den Remonteankaufskommissionen
und Remontedepotadministrationen.
7. Die Medizinalabteilung. Dieselbe ist auf Grund der Allerhöchsten Orders
v. 2. Juli und 24. Sept. 18632 zunächst versuchsweise und sodann, zufolge der Aller-
höchsten Order v. 8. Juli 18693, definitiv als eine direkt dem Kriegsminister unter-
stellte Abteilung errichtet und deren Leitung dem Generalstabsarzte der Armee übertragen
worden. Das Ressort derselben umfaßt im wesentlichen die bis dahin von den beiden
depots unter dem das Remontewesen dirigieren-
den Inspektor eingesetzt. Dieser Geschäftekreis
gehörte bie dahin, auf Grund des Publikandums
nach von dem Militärökonomiedepartement getreunt
und bestand für sich, jedoch in der Art, daß die
nötige Verbindung zwischen dieser Abteilung und
den beiden Departements des Kriegsministeriums
erhalten wurde. Die für sich bestehende Abtei-
lung führte seitdem die Benennung: „Kriegs-
ministerium, Abteilung für das Invalidenwesen“.
Hiernächst bestimmte der Allerhöchste Erlaß v.
29. Jan. 1852 (M. Bl. d. i. Verw. 1852, S. 75),
daß die Anerkennung der Invaliden aller Waffen
vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, so-
wie die Anweisung der Pensionen usw. fortan
durch die Generalkommandos, resp. Militärinten=
danturen, auf welche diese Geschäfte übertragen
wurden, erfolgen solle. Dem Kriegeministerium
blieb hierbei nur die Oberaussicht vorbehalten.
Endlich aber ist seit dem 1. Juli 1873 aus der
Abteilung für das Jnvalidenwesen im Kriegs-
ministerium ein „Tepartement für das Invaliden=
wesen“ mit zwei Abteilungen gebildet worden
(vgl. den Erlaß des Kriegeministers v. 30. Juni
1873, Deutscher Reiche und Königlich Preußischer
Staatoanzeiger, Jahrgang 1873, Nr. 163..
1 Turch die Kab. Order v. 25. Febr. 1822
wurde zuerst ein besonderer Remonteinspektor
unter der bisherigen oberen Leitung des Kriegs-
ministeriums und ein Direktor über die Remonte-
v. 18. Febr. 1809, zum Ressort der zweiten Divi-
sion des allgemeinen Kriegsdepartements, resp. der
zweiten Division des Militärökonomiedepartements
(Reskr. v. 8. Mai 1828), bei denen diese Ange-
legenheiten auch bis zum Jahre 1835 verblieben.
Die Kab. O. v. 22. Febr. 1835 zweigte dann
die von der Armeeabteilung zweite Division des
allgemeinen Kriegedepartemems und der Natural-
verpflegungeabteilung #zweite Divisionddes Militär-
ökonomiedepartements gemeinschaftlich bearbeiteten,
auf die Remontierung der Armee und Verwal-
tung der Remontedepots Bezug habenden Ge-
schäfte ab und vereinigte dieselben bei der neu
gebildeten, unter der oberen Leitung des Kriegs-
ministeriums für sich bestehenden Abteilung, welche
von da die Bezeichnung: „Kriegeministerinm,
Abteilung für die Remonteangelegenheiten“ erhielt.
4 Vgl. den Crlaß des Kriegoministers v.
2K. Sept. 1868 („J. Vl. d. i. Verw. 1868, S. 267,
Königlich Preußischer Slaatdanzeiger, Jahrgang
1868, Nr. 231, S. 38.)2, Armeeverordnungoblatt
1868, S. 197, Nr. 2107.. "
3Val.Arntccvcrordnringt-blau1M59,S.150,
Nr. 119.