444 Die Staatsbehörden. (8. 80.)
Departements des Kriegsministerinms und von dem Medizinalstabe der Armee bearbeiteten
Geschäfte des Militärsanitätswesens. Im speziellen sind folgende Geschäfte ihr über—
wiesen: alle Personalsachen der Sanitätsoffiziere und -mannschaften, einschließlich der
Krankenwärter, Wahrnehmung der Militärhygiene, die Sanitätspolizei und Sanitäts-
statistik der Armee, die ärztlich-technische Begutachtung der Ersatz-, Aushebungs= und
Invalidensachen, die Versorgung der Armee mit Arzneien, Verbandmitteln und chirurgischen
Instrumenten, das gesamte Friedens-, Feld= und Belagerungslazarettwesen, die Angelegen-
heiten des Sanitätskorps, der militärärztlichen Bildungsanstalten, der Badeinstitute, der
Militärapotheker: Rekrutierungsstatistik, freiwillige Krankenpflege, Krankentransportwesen,
Kaiser-Wilhelms-Akademie, militärärztliche Sachen des Charite-Krankenhauses, militär-
ärztliche Fortbildungskurse, Kuranstalten und Genesungsheime, mit der Maßgabe, daß
alle von der Medizinalabteilung ausgehenden Anordnungen, welche die Verhältnisse der
Truppen oder deren Okonomie berühren, der Mitwirkung des Allgemeinen Kriegsdeparte=
ments oder Militärökonomiedepartements unterliegen.
III. Das Ressort des Kriegsministeriums ist im Laufe der Entwicklung
folgendes geworden:
1. die Ravalleriekommission in Berlin;
2. die Vorsitzenden der Remontierungskommissionen und die Remontedepotadmini-
strationen;
3. die Prüfungskommission für höhere Intendanturbeamte;
die evangelische und die katholische Feldpropsteit;
die Generalmilitärkasse:;
der Armeemusikinspizient;
die Kriegsakademie (Dienstordnung v. 19. Dez. 190118;
die Vereinigte Artillerie= und Ingenieurschule in Berlin;
die militärtechnische Akademie;
10. die Generalinspektion des Militärerziehungs= und -Bildungswesens, von
welcher a) die Obermilitärstudienkommission, b) die Obermilitärexaminationskommission
und c) die Kriegsschulen (Allerhöchste Order v. 3. Aug. 1898) in Anklam, Kassel,
Danzig, Engers, Glogau, Hannover, Hersfeld, Metz, Neisse, Potsdam, d#der
Ausschuß für die Aufnahme in das Kadettenkorps, e' die Kadettenkorps ressor-
tieren ";
11. die Inspektion der Infanterieschulen in Berlin Dienstvorschriften v. 27. Juni
1903
12. die Gewehrprüfungskommission in Spandau-Ruhleben;
13. die Inspektion der militärischen Strafanstalten;
14. die Inspektion des Militärveterinärwesens;
15. das Militärreitinstitut in Hannover;
16. das Direktorium des Potsdamschen großen Militärwaisenhauses in Berlin:
17. die Zeughausverwaltung in Berlin:
18. das Militärmedizinalwesen?;
19. die Artillerieprüfungskommission in Berlin;
1 Vgl. Militärkirchenordnung v. 12. Febr. 1832, aufgehoben erklärt. Jetzt ist das Amt wieder
§. 2, Lit. C (G. S. 1832, S. 70)0. — Über das hergestellt und wird von einem Bischof i. p. i.
Verhältnis der katholischen Militärgeistlichen vgl. verwaltet, s. dazu Zorn, Kirchenrecht, S. 204.
Militärkirchenordnung, §5. 5 und 405. Das Amt 2: S. S. 441 N. 2.
eines katholischen Feldpropstes der Armee ist l SYgl.-Staatshandbuch1906,S.142.
durch die Kab. O. v. 11. März 1873 (Deutscher Uber die Kadettenkorps Staatshandbuch 1905,
Reichs= und Königlich Preußischer Staatsanzeiger, S. 147.
Jahrgang 1873, Nr. 765 bis auf weiteres für Staatshandbuch 1905, S. 154 ff.