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Krieges ganz besonderer pfleglicher Behandlung bedarf, und bei
dem wir auch bei dem Üebergang in den Friedenszustand keineswegs
mit leichten Verhältnissen zu rechnen haben werden. Also
einige Voraussicht und einige Sorgfalt, genaue Prüfung ıst bei
der Feststellung eines solchen Steuergesetzes am Platze.
Dazu kommt ein anderes Moment. Das Deutsche Reich ıst
ein Bundesstaat, und gerade für die Durcharbeitung eines solchen
Gesetzes ist das keine Erleichterung. Ich glaube, die bundesstaatliche
Verfassung des Deutschen Reiches hat sich in diesem
Kriege erneut auf das glänzendste bewährt, und ich glaube auch,
bei allem, was wir auf finanziellem Gebiete vorbereiten und beschliessen,
müssen wir auf diese bundesstaatliche Verfassung des
Deutschen Reiches die gebührende Rücksicht nehmen. In diesen
Boden liegt zu einem grossen Teile die Wurzel unserer Kraft, und
diesen Boden und diese Wurzel müssen wir uns erhalten. Es war
also auch und es ist noch bei der Vorbereitung des endgültigen
Kriegsgewinnbesteuerungsgesetzes auf diese bundesstaatlichen,
etwas verwickelteren als einheitstaatlichen Verhältnisse des Deutschen
Reiches unbedingt Rücksicht zu nehmen.
All diese Arbeit kann natürlich nicht von heute auf morgen
geleistet werden. Auch für unsereinen hat der Tag, einschliesslich
der Nacht, nur 24 Stunden, und alle Ressorts, die für die Bearbeitung
dieser Angelegenheit in Betracht kommen, sowohl im Reich
wıe in den Einzelstaaten, sind, wie Sie wissen, bis zur Grenze
ihrer Leistungsfähigkeit mit Arbeit überhäuft. Ich glaube aber,
dass nach den Gesetzentwürfen, die Ihnen vorliegen, und nach
dem, was ich Ihnen heute hier entwickeln durfte, auch Sie sich
davon überzeugen werden, dass wir in der Zwischenzeit die Hände
nicht in den Schoss gelegt haben, sondern dass wir in der Richtung
auf das Ziel, das wir alle wollen, die verbündeten Regierungen
sowohl wıe der Reichstag und das deutsche Volk, seit ihrer letzten
Tagung weitergearbeitet und doch immerhin recht erhebliche Fortschritte
erzielt haben. So wie die Dinge heute stehen, nach dem
heutigen Stande der Verhandlungen und Beratungen glaube ich,
Ihnen in Aussicht stellen zu können, dass Ihnen das endgültige
Gesetz über die Kriegsgewinnsteuer zugehen wird zusammen mit
dem Etat für das Rechnungsjahr 1916, also voraussichtlich im
März des kommenden Jahres.