Full text : Blätter für Rechtsanwendung. VIII. Band (8)

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Krieges  ganz  besonderer  pfleglicher  Behandlung  bedarf,  und  bei
dem  wir  auch  bei  dem  Üebergang  in  den  Friedenszustand  keineswegs
  mit  leichten  Verhältnissen  zu  rechnen  haben  werden.  Also
einige  Voraussicht  und  einige  Sorgfalt,  genaue  Prüfung  ıst  bei
der  Feststellung  eines  solchen  Steuergesetzes  am  Platze.

Dazu  kommt  ein  anderes  Moment.  Das  Deutsche  Reich  ıst
ein  Bundesstaat,  und  gerade  für  die  Durcharbeitung  eines  solchen
Gesetzes  ist  das  keine  Erleichterung.  Ich  glaube,  die  bundesstaatliche
  Verfassung  des  Deutschen  Reiches  hat  sich  in  diesem
Kriege  erneut  auf  das  glänzendste  bewährt,  und  ich  glaube  auch,
bei  allem,  was  wir  auf  finanziellem  Gebiete  vorbereiten  und  beschliessen,
  müssen  wir  auf  diese  bundesstaatliche  Verfassung  des
Deutschen  Reiches  die  gebührende  Rücksicht  nehmen.  In  diesen
Boden  liegt  zu  einem  grossen  Teile  die  Wurzel  unserer  Kraft,  und
diesen  Boden  und  diese  Wurzel  müssen  wir  uns  erhalten.  Es  war
also  auch  und  es  ist  noch  bei  der  Vorbereitung  des  endgültigen
Kriegsgewinnbesteuerungsgesetzes  auf  diese  bundesstaatlichen,
etwas  verwickelteren  als  einheitstaatlichen  Verhältnisse  des  Deutschen
  Reiches  unbedingt  Rücksicht  zu  nehmen.

All  diese  Arbeit  kann  natürlich  nicht  von  heute  auf  morgen
geleistet  werden.  Auch  für  unsereinen  hat  der  Tag,  einschliesslich
der  Nacht,  nur  24  Stunden,  und  alle  Ressorts,  die  für  die  Bearbeitung
  dieser  Angelegenheit  in  Betracht  kommen,  sowohl  im  Reich
wıe  in  den  Einzelstaaten,  sind,  wie  Sie  wissen,  bis  zur  Grenze
ihrer  Leistungsfähigkeit  mit  Arbeit  überhäuft.  Ich  glaube  aber,
dass  nach  den  Gesetzentwürfen,  die  Ihnen  vorliegen,  und  nach
dem,  was  ich  Ihnen  heute  hier  entwickeln  durfte,  auch  Sie  sich
davon  überzeugen  werden,  dass  wir  in  der  Zwischenzeit  die  Hände
nicht  in  den  Schoss  gelegt  haben,  sondern  dass  wir  in  der  Richtung
auf  das  Ziel,  das  wir  alle  wollen,  die  verbündeten  Regierungen
sowohl  wıe  der  Reichstag  und  das  deutsche  Volk,  seit  ihrer  letzten
Tagung  weitergearbeitet  und  doch  immerhin  recht  erhebliche  Fortschritte
  erzielt  haben.  So  wie  die  Dinge  heute  stehen,  nach  dem
heutigen  Stande  der  Verhandlungen  und  Beratungen  glaube  ich,
Ihnen  in  Aussicht  stellen  zu  können,  dass  Ihnen  das  endgültige
Gesetz  über  die  Kriegsgewinnsteuer  zugehen  wird  zusammen  mit
dem  Etat  für  das  Rechnungsjahr  1916,  also  voraussichtlich  im
März  des  kommenden  Jahres.