Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

140  Oesterrtich  —  Ungarn.

slovakischer  Bezirk“  anzuerkennen  und  zu  diesem  Zweck  die  Comitate  nach
der  Nationalität  zu  arrondiren;  3)  in  diesem  Bezirk  soll  die  slovakische
Sprache  das  einzige  Medium  des  öffentlichen  und  bürgerlichen  Verkehrs,
die  allein  herrschende  in  Kirche  und  Schule  sein,  und  ein  Appellations-,
sowie  ein  Wechselgericht  organisirt  werden;  4)  Aufhebung  aller  jener  Gesetze,
welche  der  Gleichberechtigung  der  Nationalitäten  entgegenstehen  —  also  derer
namentlich,  welche  die  magyarische  Sprache  für  Aleinberechtigt  auf  dem
Landtag,  in  den  Comitatscongregationen,  in  königlichen  Reseripten,  in  der
Abfassung  der  Gesetzartikel,  in  den  Erlassen  der  ungarischen  Hofkanzlei  und
Statthalterei,  bei  den  Gerichten  und  Consistoricn  erklären;  5)  Ausarbeitung
eines  slovakischen  Textes  aller  Gesetze  durch  den  Lanrtag  selber;  6)  Errichtung
  einer  slovakischen  juridischen  Akademie  und  eines  Katheders  für  flavische
Sprache  an  der  Pesther  Universität,  sowie  Unterstützung  der  slovakischen
Bildungsanstalten  auf  Landeskosten;  7)  Erlaubniß,  literarische  Institute  frei
gründen  und  Geldsammlungen  dafür  eröffnen  zu  dürfen;  8)  ungehinderter
Gebrauch  des  slavischen  Idioms  für  die  in  magyarischen  Comitaten  zerstreuten
  Slovakengemeinden;  9)  Vertretung  der  Slovaken  als  Natien  bei
der  Magnatentafel“.  ·

7.  Juni.  Beginn  der  Spezialdebatte  des  Unterhauses  über  den  Deak'schen
Adreßentwurf.  Statt  der  Anrede  „Allerdurchlauchtigster  Kaiser
und  König“  wird  mit  großer  Mehrheit  „Allerdurchlauchtigster  Herr“
beschlossen  und  auf  Nyary's  Antrag  im  Protokell  speziell  ausgesprochen,
  daß  die  Adresse  an  den  faktischen  Herrscher  gerichtet  sei.

12.  „  Im  Unterhause  werden  die  letzten  Sätze  des  Deak'schen  Adreßentwurfs,
  welche  oie  Abdication  K.  Ferdinands  und  des  Erzherzogs
Franz  Karl  betreffen,  in  namentlicher  Abstimmung  mit  134  gegen
120  Stimmen  verworfen  und  ein  von  Varady  eingelangtes  Amendement,
  daß  der  Landtag  bis  zu  seiner  Vervollständigung  sich  in
Verhandlungen  über  die  Abdankungsurkunden  nicht  einlassen,  wie  überhaupt
  über  die  Thronveränderungsfrage  sich  nicht  aussprechen  könne,
angenommen.  Die  Adresse  ist  damit  faktisch  zu  einem  „Beschlusse“
umgewandelt.  Deak  und  ein  großer  Theil  seiner  Anhänger  verlassen
  den  Saal.  —  Motion  von  Eötvös  bezüglich  der  Nationalitäten.

20.  „  Die  Magnatentafel  nimmt  die  ihr  zur  Mittheilung  übermachte
Adresse  des  Unterhauses  einstimmig  an.

Das  Unterhaus  genehmigt  die  Judercurial-Beschlüsse  mit  152
gegen  70  Stimmen  und  setzt  über  die  Steuerfrage  eine  Commission
von  21  Mitgliedern  nieder,  deren  Mehrzahl  der  Beschlußpartei
angehört.

Das  Unterhaus  beschließt  auf  den  Antrag  Nyary's  einstimmig,
daß  —  da  nach  Einführung  der  parlamentarischen  Regierungsform
und  Wiederherstellung  des  vrerantwortlichen  Ministeriums  außer  dieser
einen  Adresse  keine  solche  mehr  an  den  nicht-verantwortlichen  Fürsten
abgesendet  wird  —  die  gegenwärtige  Adresse  hinsichtlich  der  vem
Landtage  geforderten  und  als  wiederhergestellt  betrachteten  ungarischen
Verfassung  kein  Präjudiz  bilde.  Die  Adresse  soll  Sr.  Maj.  durch
die  Präsidenten  beider  Häuser  des  Landtags,  offen,  ohne  Siegel
und  Couvert  überreicht  werden.

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