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Außerdeutsche Länder — Rußland.
einheimische Element stark vertreten ist durch die Aufnahme von Notabeln,
die außerhalb der offiziellen Hierarchie stehen, oder mit Electiv-Functionen
bekleidet find. Sie verleiht dem Lande die Mittel, sich an der Verwaltung
der Angelegenheiten nach Maßgabe seiner Interessen zu betheiligen. Die
auf das Wahlprinzip gegründete Einführung von Gouvernements, Districts-
und Gemeinderäthen sichert den Local-Interessen die Fähigkeit, sich selbst zu
verwalten. Die kirchlichen Angelegenheiten endlich und der öffentliche Unter-
richt sind einer besonderen Verwaltungscommission anvertraut, die hinfert
von der Commission für die inneren Angelegenheiten getrennt ist. Dieselbe
wird besorgt sein, der Regierung die zur Verbesserung des öffentlichen Unter-
richts nothwendigen Maßregeln zu unterbreiten. Durch diese verschiedenen
Einrichtungen erhalten die materiellen und morallschen Interessen des Landes
neue Bürgschaften, seinen Wünschen und Bedürfnissen ist ein geseszlicher
Ausdruck gesichert, und schließlich ist Verbesserungen, wie sie die Erfahrunz,
deren Lehren stets innerhalb der Gränzen des Möglichen und Gerechten zu
Rathe gezogen werden sollen, Naum gegeben. Die praktischen Ergeknisse
dieser Maßregeln werden von der Art abhängen, in welcher die Unterthanen
des Kaisers im Königreiche das ihnen von Er. Majestät erwiesene Ver-
trauen zu rechtfertigen wissen werden. Der Kaiser will, daß Das, was er
ewährt, eine Wahrheit sei. Se. Majestät glaubt, eine Pflicht gewissen-
hafter Sorgfalt erfüllt zu haben, indem er dem Könlgreich Polen einen
Weg regelmäßigen Fortschrittes erschloß. Sein lebhaftester Wunsch ist der,
es sich auf demselben behaupten und darauf gedeihen zu sehen. Er hezt
das feste Vertrauen, daß dieses Resultat erreicht werden wird, wenn die
Weisheit des Landes seine Absichten würdigt und unterstützt".
2. April. Der Fürst Statthalter reducirt die Mitgliederzahl der Bürger-
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delegation in Warschau; die bürgerlichen Constabler (National-=
garde) werden beseitigt, die populären Versammlungen in der
kaufmännischen Ressource geschlossen.
6., Wiederholte Demonstrationen in Warschau an der Stelle,
wo die Februaropfer fielen.
Kaiserliche Verordnung betreffend Aufhebung des polnischen land-
wirthschaftlichen Vereins, dessen Organisation als die Seele der
polnischen Bewegung angesehen wird.
Volksbewegung in Warschau. Der Fürst-Statthalter weicht rer
dem Andrang der Volksmasse vor dem Schlosse zurück und befiehlt
dem Militär abzuziehen, worauf auch die Volksmassen auseinander
gehen.
„ Neue Volksbewegung in Warschau. Der Fürst-Statthalter läßt
die wiederum andringende Volksmasse mit Gewalt auseinandertreiben.
Proclamation des Fürst-Statthalters:
„Bewohner von Warschaul Meine vielfachen Aufforderungen an
Euch sind ohne Erfolg geblieben. Der gestrige Tag hat Euch und mich
durch die nachstehenden Ereignisse in Trauer versetzt.. Der Administra-
tionsrath hat bezüglich der Unruhen eine Verordnung beschlessen, die ich
Euch verkündige. Die gestern Inhaftirten stelle ich nicht unter die Strenge
der Kriegsgesetze, sondern unter die heutige Verordnung, die dem Wortlaute
getreu durchgeführt werden wird. Im Namen Gottes, im Namen de:r
Ehrerbietung gegen den Monarchen, die gesellschaftliche Ordnung, das Reckt,
Elück und die Ehre des Landes flehe ich Euch an, ermannt Cuch, denn
wenn auch dieses neue Gesetz die Wuth derer, die Euch ins Verderben führen,
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