Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Außerdeutsche Länder — Rußland. 
einheimische Element stark vertreten ist durch die Aufnahme von Notabeln, 
die außerhalb der offiziellen Hierarchie stehen, oder mit Electiv-Functionen 
bekleidet find. Sie verleiht dem Lande die Mittel, sich an der Verwaltung 
der Angelegenheiten nach Maßgabe seiner Interessen zu betheiligen. Die 
auf das Wahlprinzip gegründete Einführung von Gouvernements, Districts- 
und Gemeinderäthen sichert den Local-Interessen die Fähigkeit, sich selbst zu 
verwalten. Die kirchlichen Angelegenheiten endlich und der öffentliche Unter- 
richt sind einer besonderen Verwaltungscommission anvertraut, die hinfert 
von der Commission für die inneren Angelegenheiten getrennt ist. Dieselbe 
wird besorgt sein, der Regierung die zur Verbesserung des öffentlichen Unter- 
richts nothwendigen Maßregeln zu unterbreiten. Durch diese verschiedenen 
Einrichtungen erhalten die materiellen und morallschen Interessen des Landes 
neue Bürgschaften, seinen Wünschen und Bedürfnissen ist ein geseszlicher 
Ausdruck gesichert, und schließlich ist Verbesserungen, wie sie die Erfahrunz, 
deren Lehren stets innerhalb der Gränzen des Möglichen und Gerechten zu 
Rathe gezogen werden sollen, Naum gegeben. Die praktischen Ergeknisse 
dieser Maßregeln werden von der Art abhängen, in welcher die Unterthanen 
des Kaisers im Königreiche das ihnen von Er. Majestät erwiesene Ver- 
trauen zu rechtfertigen wissen werden. Der Kaiser will, daß Das, was er 
ewährt, eine Wahrheit sei. Se. Majestät glaubt, eine Pflicht gewissen- 
hafter Sorgfalt erfüllt zu haben, indem er dem Könlgreich Polen einen 
Weg regelmäßigen Fortschrittes erschloß. Sein lebhaftester Wunsch ist der, 
es sich auf demselben behaupten und darauf gedeihen zu sehen. Er hezt 
das feste Vertrauen, daß dieses Resultat erreicht werden wird, wenn die 
Weisheit des Landes seine Absichten würdigt und unterstützt". 
2. April. Der Fürst Statthalter reducirt die Mitgliederzahl der Bürger- 
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delegation in Warschau; die bürgerlichen Constabler (National-= 
garde) werden beseitigt, die populären Versammlungen in der 
kaufmännischen Ressource geschlossen. 
6., Wiederholte Demonstrationen in Warschau an der Stelle, 
wo die Februaropfer fielen. 
Kaiserliche Verordnung betreffend Aufhebung des polnischen land- 
wirthschaftlichen Vereins, dessen Organisation als die Seele der 
polnischen Bewegung angesehen wird. 
Volksbewegung in Warschau. Der Fürst-Statthalter weicht rer 
dem Andrang der Volksmasse vor dem Schlosse zurück und befiehlt 
dem Militär abzuziehen, worauf auch die Volksmassen auseinander 
gehen. 
„ Neue Volksbewegung in Warschau. Der Fürst-Statthalter läßt 
die wiederum andringende Volksmasse mit Gewalt auseinandertreiben. 
Proclamation des Fürst-Statthalters: 
„Bewohner von Warschaul Meine vielfachen Aufforderungen an 
Euch sind ohne Erfolg geblieben. Der gestrige Tag hat Euch und mich 
durch die nachstehenden Ereignisse in Trauer versetzt.. Der Administra- 
tionsrath hat bezüglich der Unruhen eine Verordnung beschlessen, die ich 
Euch verkündige. Die gestern Inhaftirten stelle ich nicht unter die Strenge 
der Kriegsgesetze, sondern unter die heutige Verordnung, die dem Wortlaute 
getreu durchgeführt werden wird. Im Namen Gottes, im Namen de:r 
Ehrerbietung gegen den Monarchen, die gesellschaftliche Ordnung, das Reckt, 
Elück und die Ehre des Landes flehe ich Euch an, ermannt Cuch, denn 
wenn auch dieses neue Gesetz die Wuth derer, die Euch ins Verderben führen, 
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