Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Außerdeutsche känder — Kußland. 
zur Aufrechthaltung der Ordnung und Stcherheit bezeichneten Mittel nict 
vernachlässigen darf, so hat mir der Fürst durch Rescript aufgetragen, bie 
Aufmerksamkeit der Diöcesanbehörden auf das rechtswidrige Verfahren einiger 
Geistlichen und auf die Nothwendigkeit unverzüglicher Maßnahmen dagegen 
zu richten und dieselben zugleich zu benachrichtigen, daß die Civil-Gouver= 
neure und die Militär-Chefs den Auftrag erhalten haben, diejenigen, welche 
sich derartige Ausschreitungen zu Schulden kommen lassen, ohne Rücksicht 
auf ihren Stand zu verhaften, um sie nach der ganzen Skrenge des Ge- 
setzes zur Verantwortung zu ziehen“. 
24. April. Das kaiserl. Manifest vom 10. April hat in Finnland nicht be- 
26. 
30. 
friedigt. Im ganzen Lande circulirt eine Adresse, welche dem 
Kaiser zwar dafür dankt, daß er die verfassungsmäßigen Rechte 
der Finnländer so unumwunden anerkannt habe, zugleich aber gegen 
die dem Ausschuß vindizirten Rechte protestirt. Der Kaiser erläßt 
zur Beschwichtigung ein Rescript an den Präsidenten des ständischen 
Ausschusses, in dem das Manifest erläutert, resp. modifizirt wird: 
..Hiermit haben Wir die Absicht gehabt, durch die genannten Depu- 
tirten eine sichere und zuverlässige Kenntniß dessen zu gewinnen, was eigent- 
lich für den Fortschritt des Großfürstenthums sowohl in Beziehung au die 
eistige Entwickelung, als auch hlnsichtlich des materiellen Wohlstandes er- 
Fordest wird, sowie welche Maßregeln entweder nach dem Anhören der 
Landstände oder auch im administrativen Wege diesen für unser Herz stets 
theuern Zweck befördern können, und es ist in Folge dessen Unser gnädiger 
Wille, baß die mehrfach genannten Deputirten in allen vorbezeichneten 
Fragzen, ie achdem diese ihnen zur Vorlage kommen, sich frei und ohne 
orbehalt über des Landes Bedürfnisse und über die Art, wie dieselben zu 
befriedigen sind, aussprechen; ferner daß die Deputirten in Fragen, die nur 
auf oursaffungsmüßigkdrt Wege gelöst werden können, Anträge zu den Pre- 
positionen stesen, welche seiner Zeit den Landständen vorzulegen wären, 
wogegen unterthänige Vorstellungen der Deputirten in allen übrigen Be- 
Rehungen unmittelbar Unserer gnädigen Entscheidung zu unterstellen sind, 
da Wir Uns vorbehalten, in Gnaden diejenigen unter diesen Vorstellungen 
zu bezeichnen, welche in Wahrheit dem Bedlrrfnisse des Landes entsprechen 
und dessen Wohl beitragen. Und wollen wir, damit die Verhandlungen 
der Deputtrien eine größere Oeffentlichkeit gewinnen — in Gnaden gestat- 
ten, daß die Protokolle ihrer Sitzungen durch den Druck veröffentlicht wer- 
den. Im Uebrigen haben Wir, überzeugt von der vaterländischen Denkungs- 
weise und der unterkhänigen Ergebenheit der Deputirten, in Gnaden Cuch 
auftragen wollen, jeden derselben zu versichern, daß Aeußerungen der Wür- 
digkeit, Wahrheit und Gesetztreue stets auf Unseren kaiserlichen Schutz und 
Unsere gnädige Huld zu rechnen haben“. 
Ein lassent Ukas beurlaubt den Fürst-Statthalter von Polen 
Gortschakoff krankheitshalber auf ein Jahr zu Reisen ins Ausland 
und nach Südrußland. 
Der provisorische Municipalrath von Warschau löst sich durch 
einstimmigen Beschluß wieder auf. An die Stelle des bisherigen 
Statthalters von Polen Fürst Gortschakoff wird provisorisch der 
bisherige Kriegsminister General Suchozannet ernannt. 
22. Mai. Der Erzbischof von Warschau lehnt das Verlangen der ReCgie= 
rung: „zur Beruhigung der durch die letzten Ereignisse aufgeregten
	        
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