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Außerdeutsche känder — Kußland.
zur Aufrechthaltung der Ordnung und Stcherheit bezeichneten Mittel nict
vernachlässigen darf, so hat mir der Fürst durch Rescript aufgetragen, bie
Aufmerksamkeit der Diöcesanbehörden auf das rechtswidrige Verfahren einiger
Geistlichen und auf die Nothwendigkeit unverzüglicher Maßnahmen dagegen
zu richten und dieselben zugleich zu benachrichtigen, daß die Civil-Gouver=
neure und die Militär-Chefs den Auftrag erhalten haben, diejenigen, welche
sich derartige Ausschreitungen zu Schulden kommen lassen, ohne Rücksicht
auf ihren Stand zu verhaften, um sie nach der ganzen Skrenge des Ge-
setzes zur Verantwortung zu ziehen“.
24. April. Das kaiserl. Manifest vom 10. April hat in Finnland nicht be-
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friedigt. Im ganzen Lande circulirt eine Adresse, welche dem
Kaiser zwar dafür dankt, daß er die verfassungsmäßigen Rechte
der Finnländer so unumwunden anerkannt habe, zugleich aber gegen
die dem Ausschuß vindizirten Rechte protestirt. Der Kaiser erläßt
zur Beschwichtigung ein Rescript an den Präsidenten des ständischen
Ausschusses, in dem das Manifest erläutert, resp. modifizirt wird:
..Hiermit haben Wir die Absicht gehabt, durch die genannten Depu-
tirten eine sichere und zuverlässige Kenntniß dessen zu gewinnen, was eigent-
lich für den Fortschritt des Großfürstenthums sowohl in Beziehung au die
eistige Entwickelung, als auch hlnsichtlich des materiellen Wohlstandes er-
Fordest wird, sowie welche Maßregeln entweder nach dem Anhören der
Landstände oder auch im administrativen Wege diesen für unser Herz stets
theuern Zweck befördern können, und es ist in Folge dessen Unser gnädiger
Wille, baß die mehrfach genannten Deputirten in allen vorbezeichneten
Fragzen, ie achdem diese ihnen zur Vorlage kommen, sich frei und ohne
orbehalt über des Landes Bedürfnisse und über die Art, wie dieselben zu
befriedigen sind, aussprechen; ferner daß die Deputirten in Fragen, die nur
auf oursaffungsmüßigkdrt Wege gelöst werden können, Anträge zu den Pre-
positionen stesen, welche seiner Zeit den Landständen vorzulegen wären,
wogegen unterthänige Vorstellungen der Deputirten in allen übrigen Be-
Rehungen unmittelbar Unserer gnädigen Entscheidung zu unterstellen sind,
da Wir Uns vorbehalten, in Gnaden diejenigen unter diesen Vorstellungen
zu bezeichnen, welche in Wahrheit dem Bedlrrfnisse des Landes entsprechen
und dessen Wohl beitragen. Und wollen wir, damit die Verhandlungen
der Deputtrien eine größere Oeffentlichkeit gewinnen — in Gnaden gestat-
ten, daß die Protokolle ihrer Sitzungen durch den Druck veröffentlicht wer-
den. Im Uebrigen haben Wir, überzeugt von der vaterländischen Denkungs-
weise und der unterkhänigen Ergebenheit der Deputirten, in Gnaden Cuch
auftragen wollen, jeden derselben zu versichern, daß Aeußerungen der Wür-
digkeit, Wahrheit und Gesetztreue stets auf Unseren kaiserlichen Schutz und
Unsere gnädige Huld zu rechnen haben“.
Ein lassent Ukas beurlaubt den Fürst-Statthalter von Polen
Gortschakoff krankheitshalber auf ein Jahr zu Reisen ins Ausland
und nach Südrußland.
Der provisorische Municipalrath von Warschau löst sich durch
einstimmigen Beschluß wieder auf. An die Stelle des bisherigen
Statthalters von Polen Fürst Gortschakoff wird provisorisch der
bisherige Kriegsminister General Suchozannet ernannt.
22. Mai. Der Erzbischof von Warschau lehnt das Verlangen der ReCgie=
rung: „zur Beruhigung der durch die letzten Ereignisse aufgeregten