Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Akte als ein Heiligthum des Freien beodachtet wissen wollen, wie Recht und 
Geseh mit der eisernen Ferse der Militärautorität getreten und redllche 
Männer und unschuldige Frauen auf das bloße Edict eines Despoten hin 
in ferne Kerker geschlepst werden, und wenn es findet, daß dies Alles von 
einem Bolke, welches sich noch vor ein paar Monaten im vollen Genusse 
der Freiheit befand, geduldet und gut geheißen wird, so glaubt es, daß 
zwischen einem solchen Volke und ihm selbst irgend eine radicale Unver- 
träglichkeit bestehen muß. Mit einem solchen Volke können wir allenfalls 
in Frieden leben; aber die Trennung ist unwiderruflich, und die Unab- 
hängigkeit, die wir geltend gemacht haben, wollen wir mit nichts Underem 
vertauschen.. Die Vereinigten Staaten haben durch die Gefangenneh- 
mung unserer Commissäre au dem Trent eine allgemeine Gerichtsbarkeit 
über das offene Meer beansprucht; indem sie auf ein unter seiner Landes- 
slatge segelndes drittisches Schiff drangen und unsere Gesandten, während 
dieselben sich unter dem Schutze und innerhalb des Gebietes einer neutralen 
Nation befanden, verhafteten, haben sie die meistentheils selbst unter Bar- 
baren heilig gehaltenen Gesandtschaftsrechte verletzt. Diese Herren standen 
auf jenem Schiffe und unter seiner Flagge ganz eden so gut unter der Ge- 
richtsbarkeit der brittischen Regierung, wie wenn sie auf brittischem Boden 
gewesen wären, und ein Anspruch von. Seiten der Vereinigten Staaten, sie 
in den Straßen von London zu verhaften, wäre ganz eben so berechtigt ge- 
wesen, wie der, sie dort gefangen zu nehmen, wo sie in Wirklichkeit ge- 
fangen genommen wurden.... Von der AUnsicht ausgehend, daß die Neu- 
tralen der Erde meine Auffassung theilen müfsen, habe ich die betreffenben 
Aktenstücke sammeln lassen, um die totale Unwirksamkeit der gegen unfsere 
Küste proclamirten Blokade bis zur Evidenz zu beweisen, und werde ich die- 
selben den Regierungen, die uns die Mittel, gehört zu werden, bieten wol- 
len, unterbreiten. Obgleich- die Inkraftsetzung dieses, von den europkischen 
Großmächten so selerlich verkündeten Gesetzes uns zum Vortheil gereichen 
würde, so find wir zur erfolgreichen Führung des Krleges dennoch nicht 
darauf angewiesen. So lange diefer dauert, werden die conföderirten 
Staaten eine tegelmäßig wachsende Fähigkeit für die Bewaffnung, Beklei- 
dung und Verproviantirung ihrer Truppen an den Tag legen. Sollten sie 
gezwungen sein, Manches vom Luxrus und der Behaglichkeit des Lebens zu 
opfern, so wird ihnen mindestens der Trost bleiben, daß sie auf diese Weise 
mit jedem Tage unabhängiger von der übrigen Welt werden. Ob- 
wothl es wahr ist, daß die Baumwolllieferung aus dem Süden nur durch 
Umsturz unseres socialen Systems gänzlich abgeschnitten werden könnte, so 
liegt doch auf der Hand, daß eine lange Dauer dieser Blokade Arbeitskraft 
und Caxital auf andere Gewerbszweige hinlenken, und die Ausfuhr so ver- 
mindern könnte, daß dies über alle jene, die im Auslande von diesem 
Artikel abhängig sind, vollständigen Rnin bringen würde. Für jeden Arbeiter 
im Süden, der dem Baumwolldau entzogen wird, würden im Auslande 
vielleicht vier Personen, welche bisher durch die verschiedenen, aus der Ve- 
uutzung der Baumwolle erwachsenen Gewerbe ihren Unterhalt fanden, sich 
u einer Veränderung ihrer Beschäftigung gezwungen sehen. Mährend 
er Krieg, der dazu geführt wird, uns das Recht der Selbstregierung zu 
entreißen, diesen Zweck niemals erflllen kann, soll es sich noch zeigen, wie 
weit er nicht in der Industrie der Welt eine Revolution hervorbringen 
dürfte, die über andere Länder wie über uns schwere Leiden bringen kann. 
Inzwischen setzen wir unsern Kampf sort im demuthvollen Bertrauen auf 
die Vorsehung. Im Uebrigen verlassen wir uns auf nns allein Die Frei- 
heit wird immer errungen, wo der unbesiegbare Wille, frei zu sein, vor- 
handen ist, und wir kennen aus Erfahrung die Kraft, welche uns das Be- 
wußtsein nicht allein von der Größe, sondern auch von der Gerechtigkeit 
uUnserer Sache verleiht".
	        
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