Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Deutschland — Preußen. 
13. Jan. Der König erläßt eine Amnestie für politische Vergehen. 
 
14.1.  Eröffnung des Landtags. Thronrede des Königs: 
„. .. Eine schwere Aufgabe ist Mir zugefallen. Unter Gottes gnädigem 
Beistand gedenke Ich dieselbe glücklich hinauszuführen. Sie werden Mir 
dabei treu zur Seite stehen. Das Vaterland bedarf einsichtigen Rathes und 
selbstvergessener Hingebung. Nachdem Ich es Angesichts hervorragender 
Fürsten des deutschen Bundes für, die erste Aufgabe Meiner deutschen, 
Meiner europäischen Politik erklärt hatte, die Integrität des deutschen Bodens 
zu wahren, war es erforderlich, die Verstärkung unseres Heeres, 
zu welcher Sie die Mittel einstimmig gewährt hatten, in der Weise zu 
ordnen, daß nicht bloß die Zahl der Truppen gesteigert, sondern auch der 
innere Zusammenhalt, die Festigkeit und Zuverlässsigkeit der neuen Bildungen 
gesichert wurden. Die zu diesem Zweck getroffenen Anordnungen bewegen 
sich innerhalb der gesetzlichen Grundlagen unserer Heeresverfassung. Aus 
den Ihnen vorzulegenden Voranschlägen werden Sie entnehmen, daß für 
das nächste Jahr Einschränkungen angeordnet sind, welche Ihnen verbürgen, 
daß für die Kriegstüchtigkeit des Heeres stets nur das Unembehrliche bean- 
sprucht werden wird. Preußen hat über ausreichende Hilfsquellen zu ver- 
fügen, um seine Arme auf einem Achtung gebietenden Fuße zu erhalten. 
Der gegenwärtigen Lage Deutschlands und Europa's gegenüber wird die 
Landesvertretung Preußens sich der Aufgabe nicht versagen, das Geschaffene 
zu bewahren und in seiner Entwicklung zu fördern; sie wird sich der Unter- 
stützung von Maßnahmen nlcht entziehen, auf welchen die Sicherheit Deutsch- 
lands und Preußens beruht. Trotz des Druckes der politischen Verhältnisse 
dürfen wir mit Befriedigung auf die Lage der Finanzen sehen. Es 
steht zu hoffen, daß die dem verwichenen Jahre zur Last fallenden Aus- 
gaben in den laufenden Einnahmen desselben ihre vollständige Deckung 
finden. Die aus den Ueberschüssen des Jahres 1859 vorsorglich reservirten 
Mittel werden somit an den Staatsschatz abgeführt werden können. Der 
Staatshaushalt -Etat ist unter der bisherigen bewährten Vorsicht in der 
Veranschlagung der Einnahmen wie unter sorgfältiger Beschränkung der 
Verwaltungsausgaben aufgestellt worden. Er weist eine abermalige Stei- 
gerung der Erträge und die Mittel nach, allen berechtigten Anforderungen 
gerecht zu werden, nützliche Unternehmungen und Einrichtungen zu fördern, 
neue Bedürfnisse zu befriedigen und diejenigen außerordentlichen Zuschüsse 
zu vermindern, welche die Verstärkung des Heeres erfordert. Wenn auch 
zur Durchführung dieser großen Maßregel diese Zuschüsse neben den einst- 
weilen fortzuerhebenden Steuerzuschlägen für jetzt noch in erheblichem Maße 
in Anspruch genommen werden, so ist doch der Besorgniß, daß die Ordnung 
unseres Staatshaushalts gestört werden könne, nicht Raum zu geben. 
Vielmehr darf von der naturgemäßen Zunahme der Einnahmequellen wie 
von der Reform der Grundsteuer Gesetzgebung die Entbehrlichkeit außer- 
ordentlicher Hilfsmittel zur Deckung der Gesammtausgaben des Staats für 
eine nahe Zukunft in Aussicht genommen werden. Ich zähle auf Ihre Zu- 
stimmung zu den Gesetzentwürfen, welche die endliche Erledigung 
der Grundsteuerfrage herbeizuführen bestimmt sind. Krone und Land 
können auf einen erhöhten Ertrag der Grundsteuer nicht länger verzichten 
und die Verstärkung unseres Heeres wird erst dann gesichert sein, wenn alle 
Stände und Landestheile, wie sie die Wehrpflicht gleichmäßig tragen, so 
auch zu dem Aufwande, welchen die Armee erfordert, im Verhältniß ihrer 
Steuerkraft gleichmäßig beitragen werden. Die Reform des Eherechts 
wird, wie Ich Ihnen bereits am Schlusse des vorigen Landtags verkündet 
 
habe, wiederum zu Ihren Aufgaben gehören. Ich erwarte die endliche 
Erledigung dieser Frage mit Zuversicht. . ..“ 
16.1.  Der König verleiht sämmtlichen Regimentern, welche an dem
	        
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