Deutschland — Preußen. 43
13. Juni. Erklärung Preußens am Bunde über seinen Antrag in der
Oberfeldherrnfrage.
13.6. Eine Depesche des Frhrn. v. Schleinitz an den preuß. Gesandten
in Washington sucht die Rechte und Interessen der Neutralen bei
dem eingetretenen Conflicte zu wahren.
20.6. Erklärung Preußens am Bunde über die Küstenvertheidigungs-
frage.
29.6. Gesetz über Besteuerung nicht-preuß. Zeitungen, vom 1. Januar
1862 an vollziehbar.
1. Juli. Ausstellung der deutschen Kunstgenossenschaft in Köln.
3.7. Der König kündigt durch ein Manifest an, daß er im October
seine Krönung in Königsberg vollziehen werde.
„ . . . Unsere Vorfahren in der Krone haben Uns das ehrwürdige Herkommen
überliefert, daß den Königen Preußens beim Regierungs- Antritte von dem
Lande die Erbhuldigung geleistet worden. Wir halten dieses Herkommen
als ein unverbrüchliches Anrecht Unserer Krone fest und wollen es ebenso
Unseren Nachfolgern in der Regierung gewahrt wissen. In Betracht der
Veränderungen aber, welche in der Verfassung der Monarchie unter der
reich gesegneten Regierung Unseres vielgeliebten Bruders etc. eingetreten sind,
haben Wir beschlossen, an Statt der Erdhuldigung die feierliche Krönung
zu erneuern, durch welche von Unserem erhabenen Ahnherrn die erbliche
Königswürde in Unserem Hause begründet worden. Indem Wir Uns im
Angesichte Gottes in Demuth beugen und den Segen des Allmächtigen für
Uns und Unser geliebtes Vaterland erflehen, wollen Wir durch die Feier
der Krönung in Gegenwart der Mitglieder der beiden Häuser des Landtages
und der sonst von Uns zu entbietenden Zeugen aus allen Provinzen Unseres
Königreichs von dem geheiligten und in allen Zeiten unvergänglichen Rechte
der Krone, zu der Wir durch Gottes Gnade berufen worden, Zeugniß ab-
legen und von Neuem das durch eine glorreiche Geschichte geknüpfte Band
zwischen Unserem Hause und dem Volke Preußens befestigen.“
14.7. Attentat des Studenten Oskar Becker auf den König in Baden-
Baden.
15.7. Eine preußische Note an die Regierungen von Hamburg und
Bremen schlägt denselben Unterhandlungen zu Herstellung einer
Kanonenboot- Flotille für die Nordsee vor und anerbietet von den
als Minimum arbitrirten 40 Kanonenbooten die Uebernahme der
Hälfte von Seite Preußens, wenn die beiden Hansestädte alsdann
die andere Hälfte zu erstellen geneigt wären:
„ . . . Bei dem Umstande, daß, wie gesagt, das vorstehende Erforderniß nur
als Minimum arbitrirt, und dasselbe als ein nur eben für das Aller-
nothwendigste ausreichender Kern, dessen Vermehrung wünschenswerth er-
scheint, zu betrachten ist, würde eine Theilnahme Hannovers immerhin noch
ein erhebliches Feld für die Verstärkung darbieten. In sofern indeß von
Hannover der k. Regierung ein Wunsch zu directer Vereinbarung nicht
ausgesprochen worden, und daher hierauf vorläusig nicht zu rechnen ist,
und in Betracht ferner, daß die Vereinbarung in dem Maße leichter wird,
als sie sich auf einen engeren Kreis beschränkt, ist, zumal bei der Dringlich-
keit eines praktischen Vorschreitens, die K. Regierung der Ansicht, daß die
Vereinbarung mit den beiden Hansestädten, bei deren hinzu erklärter Ge-
neigtheit aus diesem Grunde nicht in's Ungewisse zu ziehen und von einer