Deutschland (ohne Preußen.) 57
sichtspunkt des Bundestages selbst an dem Rechte und der Verpflichlung nicht
gzweifelt werden, auch die Beziehungen zu dem Herzogthum Schleswig zum
Gegenstande der Executlon zu machen, und auf eine solche Ordnung der Ver-
hältnisse Schleswigs selbst zu dringen, welche die gestörte Verbindung mit
Holstein wieder herstellt. Diese althergebrachte Verbindung der Herzogthümer
ist aber nicht denkbar, ohne daß Schleswigs Selbständigkeit und sein Cha-
rakter als wesentlich deutsches Land wieder anerkannt werden.
IV In der kurhessischen Frage „für Wiederherstellung der
Verfassung von 1831 einschließlich des Wahlgesetzes von 1849“
V Ein (einstimmig angenommenes) Mißtrauensvotum gegen
das Ministerium Linden.
VI. Die Versammlung erklärt (mit ca. 600 gegen ca. 70 Stimmen)
daß „sie den Beitritt zum Nationalverein als Mittel
empfehle, um zu einer den Wünschen und Bedürfnissen des
deutschen Volkes entsprechenden Verfassung Deutschlands zu ge-
langen“.
8. Febr. (Sachsen.) Die l. Kammer lehnt, nachdem sie 22 Sitzungen
darüber berathen, einen ihr von der Regierung vorgelegten Kirchen-
ordnungsentwurf mit 26 gegen 22 Stimmen ab.
8.2. (Anhalt-Bernburg.) Die Regierung leitet eine Untersuchung
gegen die Verfasser und Verbreiter der Adresse gegen den Minister
v. Schätzell ein.
8.2. (Frankfurt.) Die gesetzgebende Versammlung beschließt fast
einstimmig, den Senat zu ersuchen, daß er durch den Gesandten
beim Bundestag nach Kräften auf Schaffung einer starken Central-
gewalt mit Volksvertretung hinwirke.
21.2. (Sachsen.) Die Regierung zieht den Entwurf einer neuen
Kirchenordnung zurück.
23.2. (Württemberg.) Eine k. Verordnung mildert einige Bestim-
mungen der zu Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 6. Juli
1854 über die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse erlassene
Verordnung vom 7. Januar 1856.
23.2. (Hessen = Darmstadt.) Dem Hofgerichtsadvocaten Metz wird
vom Stadtgerichte von Darmstadt amtlich eröffnet, daß die gegen
ihn eingeleiteten Untersuchungen wegen Theilnahme am National-
verein sowie wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Obrig-
keit durch den Großherzog niedergeschlagen und zugleich die wegen
Beitritt zum Nationalverein gegen ihn bereits erkannten Strafen
erlassen worden seien.
26.2. (Anhalt-Dessau.) Eine Petition der Stadtverordneten von
Köthen dahin zu wirken, daß „die in nicht-rechtsbeständiger Weise
beseitigte Verfassung von 1848 reactivirt werde“ findet im Land-
tag nicht die von der Geschäftsordnung verlangte Unterstützung.
28.2. (Württemberg.) Die wieder zusammengetretene Abg.-Kammer
beschließt sofort mit 45 gegen 42 Stimmen, das Concordat auf
die Tagesordnung zu setzen.