Deutschland (ohne Preußen). 63
Bei Schilderung der hannover'schen Preßzustände erfolgt die polizei-
liche Auflösung der Versammlung. — Die Adresse an den König
wird von demselben nicht angenommen.
8. April. (Sachsen-Meiningen.) Domänenfrage zwischen der Re-
gierung und dem Landtage. Der Landtag nimmt eventuell das
vom Herzoge vorgeschlagene Schiedsgericht an, erachtet es aber nicht
für competent, weil er das bezügliche Gesetz nicht für rechtsgiltig
betrachtet und es zudem anders interpretirt als die Regierung.
10.4. (Sachsen.) Die II. Kammer beschließt einstimmig in der kur-
hessischen Frage:
„Gegen die von der deutschen Bundesversammlung durch den Bundes-
beschluß vom 27. März 1852 in Anspruch genommene Berechtigung, eine
in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung eines deutschen Bundes-
staates außer Wirksamkeit zu setzen, Verwahrung einzulegen“
und mit 44 gegen 19 Stimmen:
„Die Staatsregierung wolle auf geeignete Weise dahin wirken, daß der
verletzte Rechtszustand in Kurhessen, unter Festhaltung, der Rechtsbeständig-
keit der Verfassung von 1831, soweit dieselbe den Bundesgesetzen nicht wider-
spricht, wiederhergestellt werde“.
12.4. (Braunschweig.) Die Regierung antwortet dem Landtage
auf seinen Beschluß in der kurhessischen Frage mit der Erklärung:
„Daß sie die Ansichten, welche sie in der Separat-Erklärung vom 27. März
1852 ausgesprochen, noch fortwährend für die richtigen hält, und daß die
herzogl. Landesregierung sich bemühen wird, zu einer diesen Ansichten ent-
sprechenden Ordnung der Verfassungsverhältnisse in Kurhessen beizutragen,
wenn die Bundesversammlung zu einer nochmaligen Verhandlung über diese
Angelegenheit Veranlassung erhalten sollte“.
15.4. Versammlung des volkswirthschaftlichen Vereins für Südwest-
deutschland in Frankfurt.
15.4. (Kurhessen.) Sylvester Jordan +.
17.4. (Braunschweig.) Der Landtag beschließt bezüglich der deut-
schen Frage mit allen gegen 3 Stimmen:
„Die Landesversammlung — auch ihrerseits von der Ueberzeugung durch-
drungen, daß nur das engste Aneinanderschließen der deutschen Stämme die
drohenden Gefahren der Zukunft zu bestehen, und daß nur ein in sich
geeinigtes Deutschland diejenige Machtstellung zu erringen vermag,
welche Achtung gebietend nach Außen, theils die Entfaltung der Kräfte der
Nation auf dem Gebiete des Verkehrs zu schirmen, theils die Entwicklung der
Gemeinschaft im Rechte zu fördern und das Endziel deutscher Nation (eine
kräftige Centralgewalt mit deutscher Volksvertretung) anzubahnen geeignet
ist, daß insbesondere die Uebertragung der Führung des Bundesheeres für
Kriegsfälle auf die Krone Preußen, wie nicht minder für Friedenszeiten
eine einheitliche Oberleitung in Betreff der Bewaffnung und Ausrüstung
des Bundesheeres als ein dringendes Bedürfniß erscheint, damit der gegen-
wärtige, die tiefsten Besorgnisse einflößende Zustand ungenügender Wehrkraft
beseitigt wird — vertraut, daß die herzogl. Landesregierung in gleicher
Erkenntniß der Einheitsbestrebungen des deutschen Volkes und der obwalten-
den Gefahren auch fernerhin diese Zwecke nach Kräften zu fördern bemüht
sein wird, und spricht in diesem Vertrauen die Bitte aus: herzogl. Landes-
regierung wolle, soviel sie vermag, darauf hinwirken, daß diesen berechtigten
Wünschen und Bestrebungen der deutschen Nation Befriedigung verschafft wird“,