Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

Deutschland (ohne Preußen). 65 
den Ausschuß den Beschlußfassungen in den einzelnen Landtagen vor- 
ausgeht, und daß deshalb mit thunlichster Beschleunigung den sämmtlichen 
thüringischen Landtagen Vorlagen über Zusammensetzung eines solchen Aus- 
schusses gemacht werden. 2) Die versammelten Abgeordneten sprechen sich 
weiter ausdrücklich dahin aus, daß sie in der angestrebten Gemeinsamkeit 
nicht beabsichtigen, für den Mangel der kräftigen einheitlichen politischen 
Gestaltung Deutschlands durch Anbahnung eines gemeinsamen thüringischen 
Organismus einen schwachen Ersatz zu bieten, vielmehr auch damit einen 
Weg betreten, um die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit gemeinsamen 
Zusammenwirkens für das große letzte Ziel deutscher Einheit in 
allen Beziehungen zu beleben und zu stärken“. 
30. April. Die am 12. Januar auf Veranlassung der Bundesversammlung 
in Frankfurt zusammengetretene Commission für einheitliches Maß 
und Gewicht schließt ihre Sitzungen und gibt ihr Gutachten an die 
Bundesversammlung ab. (Preußen hatte sich davon ausgeschlossen.) 
Dieselbe hat sich für Einführung des französischen Meters als Basis 
des Längenmaßes und des Cubik-Decimeters (Liter) als Einheit 
und Grundlage sämmtlicher Hohlmaße entschieden. Dagegen glaubt 
sie sich nicht berufen, auf Herstellung der Einigkeit auch im Gewicht 
zu dringen und begnügt sich, die Wünschbarkeit einer reinen Decimal- 
eintheilung des Pfundes auszusprechen. 
1. Mai. (Baden.) Handschreiben des Großherzogs an den Minister 
 
 
 
 
Stabel. Ernennung von Roggenbachs zum Minister des Aus- 
wärtigen. 
4.5.  (Bayern.) Die Kammer der Reichsräthe lehnt den von der 
II. Kammer bezüglich der kurhessischen Verfassungsfrage gefaßten 
Beschluß ab. 
10.5.  (Sachsen = Altenburg.) Die Regierung zieht ihre wich- 
tigsten Vorlagen an den Landtag (Modifikation des Ministeriums 
und Prolongation des Finanzetats auf 1862) zurück und vertagt 
den Landtag. 
13.5.  Versammlung des allgemeinen deutschen Handelstages in Heidel- 
berg. Derselbe faßt theils einstimmig theils fast einstimmig fol- 
gende Beschlüsse: 
I. Organisation: 1) „Der allgemeine deutsche Handelstag erklärt und 
gestaltet sich zum Organ des gesammten deutschen Handels- und Fabrikanten- 
standes, um in regelmäßig wiederkehrenden Versammlungen von Abgeord- 
neten desselben über allgemein wichtige Fragen des Verkehrs dessen Gesammt- 
ansicht auszusprechen. 2) Der Handelstag tritt mindestens alle zwei Jahre 
zusammen. 3) Bis zur Einführung definitiver Bestimmungen über die 
Art der Zusammensetzung des Handelstages im Näheren sind alle deutschen 
Handelskammern und Handelsvorstände, oder wo solche offizielle Handels- 
organe nicht vorhanden, auch kaufmännische Privatvereine, sofern sie die 
Pflege der öffentlichen Verkehrsinteressen zum Zwecke ihrer Vereinigung 
haben, und nach Ansicht des bleibenden Ausschusses die Gesammthandels- 
interessen des betreffenden Platzes zu vertreten geeignet sind, berechtigt, 
Bevollmächtigte in beliebiger Anzahl zu demselben zu entsenden. Jeder 
dieser Bevollmächtigten kann sich bei der Berathung betheiligen. Bei der 
Abstimmung steht indessen den mehreren Vertretern eines Platzes, beziehungs- 
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