68 Deutschland (ohne Preußen).
deutsche Seemacht geschaffen wird, und es dahin führen, daß hier wie
Überall für die deutschen Kräfte die so nothwendige einheitliche Leitung ge-
wonnen wird“.
22. Mai. Beginn der Würzburger Conferenzen.
30.5. (Sachsen.) Die l. Kammer verwirft die Beschlüsse der II. Kammer
betreffend Kurhessen.
31.5. (Baden.) Antrag Badens am Bunde bezüglich der Oberfeld-
herrnfrage (s. Bundestag).
4. Juni. (Nassau.) Der Regierungscommissär zeigt der Herren-
kammer an, eine Convention mit dem Bischof von Limburg sei
nicht abgeschlossen, die kirchlichen Differenzen seien durch eine landes-
herrliche Verordnung provisorisch geregelt.
5.6. (Baden.) Eröffnung der evangel. Generalsynode. Rede des
Großherzogs:
„. . . Den Grundsatz einer möglichst vollkommen herzustellenden Selbstän-
digkeit und Autonomie beider christlichen Kirchen in meinem Lande habe Ich
von Meinem Regierungsantritt an unablässig festgehalten. Freie Selbst-
thätigkeit der Gemeinden in allen ihren Gliederungen, das, in der
That, ist der leitende Gedanke des Ihnen vorgelegten Entwurfes — ein
Gedanke, der, wie mit der ursprünglichen Lehre, so auch mit der ursprüng-
lichen Geschichte unserer christlichen Kirche im Einklange steht und deshalb
doppelt berechtigt ist, sich als ein christlicher geltend zu machen. Der
innige Zusammenhang, in dem unsere badische Kirchen-Verfassungsfrage mit
der großen Frage der deutschen evangelischen Kirche steht, ist der
zweite Hauptpunkt, aus den Ich, liebe Freunde und Glaubensgenossen, Ihre
Aufmerksamkeit noch zu richten wünsche. Vergessen Sie nicht, wie ich es
nie vergessen werde, daß unsere badische Landeskirche nichts ist und nichts
sein soll, als ein kräftiges Glied der deutschen evangelischen Kirche, und er-
heben Sie sich mit Mir an dem Gedanken, daß wir mit dem Neubau un-
serer Kirche zugleich einen Stein legen zu dem Aufbau dieser großen Ge-
sammtkirche. Wann auch immer dieses Gefühl der Zusammengehörigkeit
seine Befriedigung finden mag, lassen Sie uns seine Berechtigung und in
Kraft vor Allem dadurch bethätigen, daß wir, im Geiste mit unseren deut-
schen evangelischen Schwesterkirchen vereint, thätig und unermüdet darnach
streben, den rechten äußeren Ausdruck innerer Einheit zu gewinnen
5.6. (Bremen.) Die Bürgerschaft spricht sich mit 36 gegen 35
Stimmen für eine deutsche Centralgewalt mit Volksvertretung aus.
6.6. (Baden.) Eine zahlreiche Versammlung in Freiburg formulirt
ihre Ansichten bezüglich der deutschen Frage in folgenden Forde-
rungen.
,,1) Daß für die Gesammtheit der außerösterreichischen deutschen Lande die
Befugniß der Kriegserklärung und des Friedenschließens, die Führung der
deutschen Streitkräfte im Kriegsfall und die für eine erfolgreiche Kriegsfüh-
rung nöthige Macht über die deutsche Heeresorganisation, sowie die Ver-
tretung Deutschlands nach Außen, in die Hand des Königs von Preußen
gelegt werde; 2) daß dieser Fürst für die konstitutionelle Ausübung dieser
Befugniß ein deutsches Ministerium in Frankfurt a. M. ernennt,
neben welchem ebendaselbst eine Volksvertretung eingerichtet werde
zur abschließenden Verhandlung über die Organisation und die Bedürfnisse
des deutschen Kriegswesens; 3) daß die deutschen Länder Oesterreichs