Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Deutschland (ohne Preußen). 
Ausdruck dessen, was die öffentliche Stimme zur Sühne des durch die Vor- 
gänge in Hessen schwer gekränkten Rechtsbewußtseins der ganzen Nation 
gebieterisch fordert. 3) Die Versammlung spricht die Ueberzeugung aus, 
daß nur aus der Garantie fester Rechtszustände den Regierungen die Kraft 
erwachsen kann, Hand in Hand mit ihren Völkern den schweren äußeren 
Verwicklungen, die unser Vaterland bedrohen, vollkommen gerüstet entgegen 
zu treten“. 
III. In der Wehrfrage: 
„In Erwägung, daß die Bewegung für die allgemeine Wehrbarmachung 
des deutschen Volkes — durch die für Deutschland bei der Mangelhaftigkeit 
seiner Bundeskriegsverfassung mit der gegenwärtigen politischen Weltlage 
verknüpften Gefahren vollkommen gerechtfertigt, — . eine immer weitere Aus- 
dehnung gewinnt; daß aber zugleich und eben deshalb die Nothwendigkeit 
einer gleichmäßigen Entwickelung immer mehr hervortritt; und in weiterer 
Erwägung, daß es recht eigentlich die Aufgabe und Pflicht des deutschen 
National-Vereins ist, alle wirklich nationalen Bestrebungen durch Zusam- 
menfassung derselben zu begünstigen und zu fördern, beschließt der deutsche 
Nationalverein, durch seine Generalversammlung: 1) der deutsche Natio- 
nalverein wird in jeder ihm möglichen und gesetzlich zulässigen Weise die 
Bildung von Wehrvereinen in Deutschland fördern; 2) er wird hiebei in 
gleicher Weise, insbesondere auf die Gleichmäßigkeit in Ausrüstung und 
Ausbildung — ohne ängstliches Festhalten in Kleinigkeiten und Nebensa- 
chen — hinarbeiten; 3) er beauftragt und ermächtigt seinen Ausschuß, 
unter Heranziehung von Fachmännern alle geeigneten Schritte in dieser 
Angelegenheit zu thun“. 
IV. Zu der (combinirten) schleswig-holsteinischen und Flottenfrage: 
„1) Es werden überall von seinen Mitgliedern Sammlungen angestellt 
zum Bau von Dampfkanonenbooten. 2) Die gesammelten Gelder fließen in 
eine gemeinschaftliche Kasse, welche unter Verwaltung des Vereinsausschusses 
steht, über deren Stand und Zugänge in der Wochenschrift des National- 
vereins regelmäßige Veröffentlichungen stattfinden. 3) Als erster Grundstock 
werden diesem Flottenfond aus den Mitteln des Nationalvereins zu- 
nächst 10,000 fl. überwiesen, vorbehaltlich weiterer Zuwendungen je nach 
dem Stande der Vereinskasse. 4) Da zur Zeit eine deutsche Centralgewalt 
nicht vorhanden ist, wird diese Summe und werden ferner die gesammelten 
Bestände, sobald sie den Betrag von 10,000 fl. erreicht haben, an das preu- 
ßische Marineministerium abgeliefert, mit der ausdrücklichen Bestimmung, 
die Gelder zum Baue der zum Schutze der deutschen Nord- und Ostseeküsten 
bestimmten Boote in den Reihen der preußischen Kriegsmarine zu verwen- 
den. 5) Dabei spricht der Nationalverein die sichere Erwartung aus, daß 
die deutschen Landesvertretungen in dem Entgegenkommen des deutschen 
Volkes einen doppelten Sporn finden werden, durch Bewilligung der nöthi- 
gen Geldmittel ihre Regierungen in den Stand zu setzen, einer Angelegen- 
heit ihre volle Energie und Sorgfalt zu widmen, welche niemals durch eine 
auch noch so große Opferwilligkeit der Einzelnen, sondern nur durch das 
Zusammenfassen und die nachhaltige Anstrengung der Finanzkräfte der 
Staaten zum Ziele geleitet werden kann, ohne deren vollständige Durchfüh- 
rung aber die wichtigsten wirthschaftlichen und politischen Interessen der 
Nation der Willkür des schwächsten Nachbars Preis gegeben bleiben“. 
26. Aug. Generalversammlung der Gustav-Adolph-Vereine in Hannover. 
27.8.  
Zum ersten Mal finden sich auch österreichische Mitglieder ein. 
Deutscher Juristentag in Dresden. Derselbe beschließt einstim- 
mig, zu erklären: 
„1) Nachdem die Mehrzahl der deutschen Regierungen sich bereitwillig
	        
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