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Deutschland (ohne Preußen).
wurde so eingerichtet, um auch der unbedeutendsten Verlegenheit auszu-
weichen, jede unliebsame Aufgabe möglichst von der Hand zu weisen.
Durfte man sich beklagen, wenn bei solcher Behandlung der Geschäftsthätig-
keit am Bunde die Theilnahme des Volks ihm verloren ging? Darf man
sich wundern, wenn dann der heute so verderblich wirkende Irrthum Boden
gewann, den Bund mit dem Bundestage zu verwechseln, und mit ihm zu
verurtheilen! Wenn aber in der langen Zeit, wo Einigkeit unter allen
deutschen Regierungen in den obersten Grundsätzen und Anschauungen be-
stand, die Bundesversammlung nicht zu einer lebensvollen Thätigkeit ge-
langen konnte, so war ein solches Resultat nach deren. Wiederzusammentritt
im Jahre 1851, wo jene oberste Bedingung ermangelte, kaum zu verlangen.
Einer Behörde aber, der ohne eigene Schuld, aber thatsächlich, dennoch die
Zeit den Stempel des Unvermögens dergestalt aufgedrückt hat, ist ein neues
Leben nicht einzuhauchen, so lange sie in der alten Gestalt verbleibt.
,. . . Man wird entgegenhalten, daß, wenn für legislatorische Zwecke
einmal eine Versammlung von Delegirten der Kammern ins Leben tritt,
diese Versammlung auch auf eine Betheiligung an den politischen Be-
rathungen des Bundes Anspruch erheben würde. Diese Folge ist nicht ab-
zuleugnen, sie darf aber auch nicht in ihrer Bedeutung überschätzt und als
ein Schreckbild betrachtet werden. Wenn die deutschen Regierungen, wie
dies jetzt der Fall ist, überall in der Erzielung der Uebereinstimmung mit
den Landesvertretungen ihre Aufgabe erkennen, so werden sie auch nicht
leicht in die Lage kommen, am Bunde sich zu Beschlüssen zu einigen, welche
mit dem Geiste der Landesvertretungen im allgemeinen in direktem Wider-
spruch ständen. Allerdings sind die politischen Auffassungen der Majoritäten
in den Landesvertretungen oft sehr von einander abweichend, wie dies jetzt
ein Blick auf die Kammern in Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover,
Württemberg etc. zeigt. Es würde daher die Einigung am Bunde nicht ge-
winnen, sondern noch mehr erschwert werden, wollte man die Landes-
vertretungen durch ihre Delegirten bei den zwischen den Regierungen am
Bunde zu pflegenden Berathungen und zu fassenden Beschlüssen in der
Weise betheiligen, daß sie hierbei, sei es durch ein votum decisiwum oder
auch nur durch ein votum consultativum zu concurriren hätten. Wohl aber
kann man sich es als eine mögliche und in mancher Hinsicht ersprießliche
Einrichtung denken, daß die Bundesversammlung, nachdem sie in einer
schwebenden politischen Frage sich zu einem Beschluß geeinigt hat, der Ver-
sammlung von Delegirten der Landesvertretungen davon Eröffnung macht,
über Motive und Folgen dieser Beschlüsse derselben Aufklärungen gibt und
etwaige Wünsche und Anträge der Versammlung vernimmt. Es mag diese
Aufgabe mit Unbequemlichkeiten verbunden sein, sie mag ihre mißliche Seite
haben; allein ohne Ueberwindung von Schwierigkeiten und Gefahren gibt
es überhaupt heute keine Aufgabe für die Regierungen.
„. . Ein deutsches Parlament, d. h. eine Versammlung von Ab-
geordneten, welche zwar in den verschiedenen deutschen Ländern, aber ohne
jede Verpflichtung gegen dieselben, unmittelbar vom Volke gewählt werden,
führt nicht allein zum Umsturz des bestehenden Föderativsystems, es ist be-
reits der Umsturz selbst. Sein Mandat weist nicht auf die in den Einzel-
staaten bestehenden verfassungsmäßigen Gewalten zurück, sondern auf die
Gesammtheit des deutschen Volks, und der natürlichste Ideengang muß
dahin führen, sonach die Gesammtheit über den einzelnen stehend erscheinen
zu lassen. Folgerechterweise stellt sich daher ein Parlament nicht neben die
im Bunde vereinigten deutschen Regierungen, sondern über dieselben, und
der hierdurch ebenso natürlicherweise hervorgerufene Widerstand dieser Re-
gierungen gegen eine solche Usurpation muß, wie im Jahre 1849 geschah,
zuletzt zum Kampfe zwischen Idee und Wirklichkeit, zwischen Anspruch und
Recht führen.