1. Jan. Einzug der Truppen des Gegenpräsidenten Juarez in Meriko, das
der am 22. Dez. von Ortega geschlagene Präsident Miramon geräumt hat.
2.1. König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen +. Der Prinz-Regent folgt ihm
als König Wilhelm I.
2.1. Das mit dem Hause Mires u. Comp. in Paris abgeschlossene türkische
Anlehen muß als gescheitert betrachtet werden und die Türkei sieht sich wie-
der in ihrer bisherigen Finanznoth.
5.1. Die österr. Regierung octroyirt ein Wahlgzesetz für die Wahl der Abg. zu
den Landtagen der verschiedenen Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen,
Kroatien und Venetien.
5.1. Antrag von Hessen-Darmstadt am Bunde gegen den National-Verein.
7.1. Die österr. Regierung erläßt, im Wesentlichen nach den Anträgen der Gra-
ner Conferenz, eine provisorische Wahlordnung für den ungarischen Landtag
auf Grundlage der (im Uebrigen von ihr nicht anerkannten) Gesetze von 1848
mit wenigen Modificationen.
13.1. Omer Pascha wird vom Sultan aus der Verbannung zurückgerufen, um
den Oberbefehl gegen die Insurgenten in der Herzegowina zu über-
nehmen.
13.1. Der Graf von Montemolin, Prätendent von Spanien, stirbt mit seiner Ge-
mahlin am gleichen Tage in Triest, nachdem am 2. Jan. auch sein Bruder
Fernando gestorben war, so daß von den Söhnen des Don Carlos nur
noch Don Juan (in England lebend) übrig bleibt.
14.1. Eröffnung des preußischen Landtags. Thronrede des Königs.
16.1. Ein k. Rescript des Kaisers von Oesterreich an die Comitate und Städte
sucht der in Ungarn seit dem Octoberdiplom eingetretenen Bewegung für volle
Wiederherstellung der Gesetze von 1848 einen Damm entgegen zu setzen. Es
bleibt völlig wirkungslos.
18.1. Frankreich schlägt neue Conferenzen in Paris behufs Verlängerung der sy-
rischen Occupation vor.
19.1. Die französische Flotte verläßt den Hafen von Gaeta und überläßt Franz II.
seinem Schicksal.
20.1. Oesterreich schreibt ein Anlehen von 30 Millionen Gulden zu Deckung der
Steuerausfälle in Ungarn aus.
28.1. Der russische Staatsrath entscheidet sich unter dem Vorsitze des Kaisers für
die vom Kaiser selbst eingeleitete Aushebung der Leibeigenschaft.
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