264 Schweden und Norwegen.
„Ich kann Ihnen nicht verhehlen, daß ich durch die Nachricht sehr überrascht
wurde, es habe die dänische Regierung dem Reichsrath den Entwurf eines
neuen Grundgesetzes für die gemeinsamen Angelegenheiten der Monarchie vor-
gelegt. Nachdem ich von den verschiedenen Actenstücken Kenntniß genommen,
finde ich, daß die neuen Gesetzesentwürfe trotz wesentlicher Modificationen doch
in ihrer Gesammtheit keine sofortigen Veränderungen von großer Bedeutung
hervorrufen; auch halte ich mich weniger an ihren Inhalt, als an den Mo-
ment, in dem sie eingebracht worden sind, und zumal an die Folgerungen,
die man daraus ziehen kann und die eine Stelle der königl. Botschaft augen-
scheinlich bestätigt.. Man wird darin einen weiteren Schritt zur Incor=
poration Schleswigs erkennen. Die dänische Regierung kann allerdings
in Abrede stellen, daß dies der Fall sei; allein die Theilung des Reichsraths
in zwei Kammern, vor allem aber die Stelle der königl. Botschaft, in der
gesagt wird, man werde dieser Inkhitution eine solche Festigkeit zu geben
suchen, daß sie im Laufe der Zeit der ganzen constitutionellen Entwickelung des
!l Kärnigreichs genügen könne, lassen nur allzu leicht die Vermuthung aufkommen,
111 es walte der Plan ob, in der Folge sowohl den dänischen Reichstag als die
Ständeversammlung Schleswigs verschwinden zu lassen, um den beiden
Kammern des Reichsraths die volle Vertretung dieser beiden Theile des
*# Königreichs zuzugestehen. Von diesem Augenblick an wäre die Incorpo-=
ration Schleswigs vollendet. Eine solche Maßregel würde gewiß
an allerwenigsten von unserer Seite Widerstand finden; allein wir halten
darauf, zu constatiren, daß wir sie niemals angerathen haben. Wie
i Alman auch die im Jahr 1852 von Dänemark eingegangenen Verpflichtungen
ur, auslegen mag, so ist darin doch Ein Punct, über den sie zu klar und zu
bestimmt lauten, um bestritten werden zu können und dies ist gerade der-
jenige, der die Nicht-Einverleibung Schleswigs betrifft. In dieser Beziehung
lauten die Zusicherungen Dänemarks positiv — wenigstens haben wir es
##uunzjederzeit so angesehn und demgemäß Dänemark niemals rathen können, sich
darüber wemhuseten. . Ich habe Ihnen diese Bemerkungen nicht vorenthalten
wollen, die ich Sie jedoch ersuche, der dänischen Regierung nicht mitzutheilen,
oöohne ihr darum den Eindruck zu verhehlen, den diese neueste Maßregel bei
uns hervorgerufen hat. Sie beweisen hinreichend die Schwierigkeit, die
es hat, eine Gemeinsamkeit der Principien und der Interessen mit einer Macht
n herzustellen, die von einem Augenblick auf den andern die Situation wechseln
kann, so daß sie von derjenigen, die eben noch obwaltete, ganz verschieden
ist. .. .“ « « sss I-« -«« -«- «-«-
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Erwarten und trotz, der Vorstellungen, die ihm gemacht worden sind, Deutsch-
lland einen Einfall in Schleswig versuchen sollte, so glauben wir mit
(:Zuuversicht behaupten zu können, daß Dänemark in saller Sicherheit auf die
thatsächliche Unterstützung von mehr als! einer Macht zählen könnte
mund was uns betrifft, so stehen, wir —ob nun ein Allianzvertrag in-
zwischen abgeschlossen sein mögeoder nicht — nicht an, auf'saller=
bestimmteste zu erkären, daß wir, für den Fall eines Angriffs auf
Schleswig von Seite Deutschlands, jederzeit wie bisher ge-
rnlsieigtwären, nach Maßgabe unserer Kräfte und der Mit-
Fhiuitel, über die wir werden verfügen können, Dänemarkkdiejenige
1m„Hülfe zu gewähren, die es von uns verlangenmöchte. Diese Er-
“ klärung sind Sie, Herr Graf, ermächtigt, der dänischen Regierung
in denselben Ausdrücken zu übermitteln, deren'ichmich in die-
ser Depesche bedient habe. Unter diesen Umständen bin ich dazu ge-
kommen, mich zu fragen, ob die dänische Regierung selber den, Abschluß eines
Allianztractates für nützlich und zeitgemäß halten dürfte?, Wenn sie, wie wir
aanzunehmen berechtigt zu sein glauben, von keinem Angriff bedroht ist, so wäre
’er