Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Mexico.  333

10.  Dee.  Ankunft  des  päpstlichen  Nuntius,  Msgr.  Meglia,  in  Mexico.

21.

25.

27.

„  Der  Kaiser  empfängt  in  Audienz  den  päpstlichen  Nuntius.  Schreiben

  des  Papstes  an  den  Kaiser  über  die  Grundlagen  eines  mit
Mexico  abzuschließenden  Concordates  (vgl.  Nom).  Der  Keiser  setzt
den  Forderungen  des  Papstes  einen  wesentlich  liberaleren  Entwurf
entgegen:

1)  Duldung  aller  Culten,  die  nicht  gegen  das  bürgerliche  Gesetz  verstoßen,
  und  Anerkennung  des  Katholicismus  als  Staatsreligion;  2)  Endgiltige
  und  förmliche  Anerkennung  der  Säcularisation  der  Kirchengüter;  3)  Dotation
  des  Clerus  durch  den  Staat;  4)  Vorbehalt  von  Seiten  der  Regierung
des  Rechtes,  in  der  ihr  angemessen  erscheinenden  Zeit  und  Ausdehnung  die
Führung  von  Cidvilstandsregistern  in  Mexico  einzuführen.  Die  mexicanische
Negierung  kündigt  außerdem  an,  daß  sie  die  alten  Rechte  der  spanischen  Krone:
Investitur  der  Prälaten,  Oberaufsicht  über  weltliche  Angelegenheiten  der  Geistlichkeit,
  Regelung  der  geistlichen  Sporteln  und  Beschränkung  der  Zahl  religiöser
Brüderschaften  und  klösterlicher  Orden  für  sich  in  Anspruch  nehmen  werde.

„  Der  franz.  General  d'Hurbal  beginnt  die  Belagerung  der  von  dem

juaristischen  General  Porficio  Diaz  vertheidigten  Stadt  Oajaca,  der
Hauptstadt  der  Provinz  dieses  Namens.

„  Da  der  Nuntius  des  Papstes  ohne  Vollmachten  für  Regelung  des

unter  dem  republicanischen  Regimente  erfolgten  Verkaufs  der  Kirchengüter
  angekommen  ist,  so  ordnet  der  Kaiser  von  sich  aus  und  ohne
weitere  Verständigung  mit  Nom  eine  Revision  der  betreffenden  Gesetze
  an,  indem  er  die  durch  diese  Gesetze  geschaffenen  Interessen  als
berechtigte  anerkennt.

Schreiben  des  Kaisers  an  den  Minister  Escudero:  „Zur  Beseitigung
  der  Schwierigkeiten,  welche  sich  wegen  des  Reformgesetzes  erhoben
haben,  schlagen  Wir  die  Anwendung  eines  Mittels  vor,  welches,  während  es
den  Anforderungen  des  Landes  genügt,  den  Frieden  in  den  Gemüthern  und
die  Ruhe  im  Gewissen  aller  Bewohner  des  Reiches  wieder  herstellen  soll.  Zu
diesem  Zweck  knüpften  Wir,  als  Wir  Uns  in  Rom  befanden,  Unterhandlungen
  mit  dem  heiligen  Vater,  als  dem  allgemeinen  Haupt  der  katholischen
Kirche,  an.  Der  päpstliche  Nuntius  weilt  gegenwärtig  in  Mexico,  hat  jedoch
zu  Unserm  äußersten  Erstaunen  erklärt,  daß  er  ohne  Instructionen  sei,
und  dieselben  von  Rom  aus  erwarten  müsse.  Die  unnatürliche  Lage,  in  welcher
Wir  Uns  sieben  Monate  lang  mühselig  hingeschleppt  haben,  verträgt  kein  Zögern,
  sondern  erheischt  eine  sofortige  Lösung.  Demgemäß  beauftragen
Wir  Sie,  sofort  die  geeigneten  Maßregeln  vorzuschlagen,  zu  dem  Zweck,  daß
das  Recht  ohne  Ansehn  der  Person  gehandhabt  werde;  daß  die  durch  die
Gesetze  geschaffenen  berechtigten  Interessen  unter  Abhülfe  der  in
ihrem  Namen  verübten  Ausschreitungen  und  Ungerechtigkeiten  sicher  gestellt
werden;  daß  für  die  Aufrechterhaltung  des  öffentlichen  Gottesdienstes  und  den
Schutz  anderer  unter  die  Obhut  der  Religion  gestellten  heiligen  Dinge  Sorge
getragen  werde;  und  schließlich,  daß  im  ganzen  Land  die  Sacramente  gereicht
und  andere  Funktionen  des  heiligen  gottesdienstlichen  Amtes  ausgeübt  werden,
ohne  irgendwelche  Kosten  oder  Lasten  für  das  Volk.  Zu  diesem
Zweck  werden  Sie  Uns  vor  allem  die  Revision  der  in  Bezug  auf  die  Besitzungen
  zur  todten  Hand  und  die  Nationalisirung  der  Kirchengüter  abgeschlossenen
  Geschäfte  vorschlagen,  und  dabei  von  dem  Grundsatz  ausgehen,  daß
Verkäufe,  die  ohne  Betrug  und  den  Gesetzen  gemäß,  welche  eine  solche  Amortisation
  verfügten,  bewerkstelligt  wurden,  zu  ratificiren  sind.  Kurz,  seien  Sie