Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Deutschland. 63 
und den bundestreuen Fürsten so viel Muth einzuflößen, nur einen Theil 
ihrer Heere nach Holstein zu werfen, um mit einer ebenbürtigen Macht Oester- 
reich und Preußen gegenüber zu stehen, damit die nun dort stehenden Bundes- 
executionstruppen ihre Aufgabe erfüllen, die Rechte der Herzogthümer schützen 
und Uebergriffen der beiden Großmächte wirksam entgegentreten können. Man 
ist nicht im Stande, die Erbfolgefrage zur Entscheidung zu bringen, 
weil nach der Entscheidung gehandelt werden müßte und statt dessen man 
sich lieber die täglich eintretenden Ereignisse als falt accompli gefallen läßt. 
Und wenn die eignen Souveränetätsrechte, an welchen dem Volke gegenüber 
bis auf das kleinste festgehalten wird, in Folge der drohenden Stellung der 
Großmächte aufgegeben werden, sind nicht auch Rechte des Volkes gefährdet, 
die dasselbe nicht aufgegeben haben will? Aber die Stimme des Volkes ist 
nicht beachtet, trotz wiederholter Bitten kein Landtag zusammenberufen 
worden, um die Vertreter des Volkes zu hören. Königliche Majestät! Ge- 
ruhen Sich Allerhöchstdieselben die Begeisterung in das Gedächtniß zurück zu 
rufen, welche das ganze Land bewegte, als Allerhöchstdieselben mitten im Win- 
ter, persönliche Gefahr nicht achtend, von Nom in Ihr getreues Land zurück- 
geeilt, als Sie die königlichen Worte sprachen, mit und durch den Bund 
mit allen Kräften für die gerechte Sache Schlseswig-Holsteins einzustehen, er- 
innern sich Ev. Majestät der Begeisterung jener Männer, welche aus Holstein 
in die königliche Residenz geklommen waren, um nach ihrer Rückkehr allent- 
halben zu verkünden, daß sie in Bayerns König einen echten deutschen Fürsten 
gefunden, der ihre Sache nicht verlassen wird und Ew. Majestät werden es 
begreiflich finden, wenn das Volk die Räthe der Krone anklagt, daß 
sie zögern, den Willen Ew. Majestät durch rasches Handeln in Vollzug zu 
setzen. Wer mit und durch den Bund zu handeln gelobt hat, 
der wird auch für den Bund eintreten müsssen, wenn fremde 
Gewalt seine Beschlüsse mißachtet, ihnen entgegenhandelt 
oder seine Wirksamkeit überhaupt lahm legen will. Man kann 
mit oder durch ein Organ nur dann handeln, wenn dasselbe in lebens- 
fähiger Weise existirt. In dem Momente, wo die bundestreuen Regie- 
rungen dulden, daß die Großmächte die Beschlüsse des Bundes mißachten, hat 
derselbe aufgehört zu existiren und der Wille der Großmächte entscheidet allein. 
Diese Gefahr zu beseitigen, gibt es nur Ein Mittel. Und die 
Macht, welche unsern Regierungen zur Seite steht, ist eine nicht geringe; sie 
besteht in wohlgerüsteten Armeen, welche nur des Winkes harren, in 
dem Volke, das Schleswig-Holstein für Deutschland gerettet wissen will, 
und vor allem in der Gerechtigkeit der Sache, welche Muth, Zuversicht und 
Vertrauen gibt. Noch hat das Volk das Vertrauen nicht ganz verloren, 
noch glaubt es, wie es selbst bereit ist, für seine Ehre und Selbständigkeit 
alle Güter des Lebens einzusetzen, ein gleicher Muth werde seine Fürsten und 
Regierungen beseelen, welche mehr noch als die Völker zu verlieren im Be- 
griffe stehen. Wir bitten daher Ew. Majestät allerunterthänigst, aller- 
schleunigst bei, durch und für den Bund diejenigen Schritte zu thun, wo- 
durch eine Achtung gebietende, für alle Eventualitäten gerüstete 
Bundesmacht aufgestellt und die in Holstein bloßgestellte Bundesarmee 
verstärkt werde, um im entscheidenden   Momente thatkräftig für die 
Rechte Schleswig-Holsteins, nöthigenfalls selbst gegen Oesterreich 
und Preußen, einzustehen und zu erwirken, daß das vereinte Schleswig- 
Holstein seinem legitimen Fürsten übergeben werde.“ 
17. Febr. (Hessen-Darmstadt). Die 1. Kammer beschließt mit allen 
gegen 4 Stimmen 
„unter dem Ausdruck ihrer freudigen Bewunderung des Heldenmuths der 
deutschen Truppen, durch welche mit unerwarteter Schnelligkeit der größte 
Theil des Herzogthums Schleswig von dem dänischen Druck befreit worden