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Ergänzungsheft
desten willkührlichen Verfahrungsweise geziehen werden kann. Ich brauche
nach dem Gesagten übrigens kaum noch hervorzuheben, daß ich nunmehr in
noch erhöhterem Maße zu der vertrauensvollen Erwartung berechtigt bin,
man werde sich allseitig der nothwendigen Consequenzen, welche sich an diese
Entscheidung knüpfen, klar bewußt und daher bestrebt sein, das eigene Verfahren
danach einzurichten.."
28. Febr. (Preußen). Abhaltung eines Ministerconseils, zu dem auch der
preuß. Botschafter in Paris, Graf v. d. Goltz, der Gouverneur von
Schleswig, Gen. v. Manteuffel, der Chef des Generalstabs, v. Moltke,
der Chef des Militärcabinets, Oberst Treskow und der Generaladjutant
v. Alvensleben zugezogen werden (vgl. 22. Mai).
- 〃 (Schleswig). XXI Mitglieder der schleswig'schen Ständeversammlung
treten den Eingaben von 49 Abgeordneten und Stellvertretern
des Herzogthums Holstein vom 29. Dec. 1863 und 31
holst. Landesvertretern vom 16. Sepkember 1865 an den deutschen
Bund durch öffentliche Erklärung bei und fügen derselben folgende
weitere Erklärungen bei:
„1) Die Herzogthümer Schleswig-Holstein sind in ihrer untrennbaren
Vereinigung ein selbstständiger Staat. 2) Nach der Erklärung Preußens,
Oesterreichs und des deutschen Bundes (London, den 28. Mai 1864), dem
Wahrspruch der juristischen Facultäten Deutschlands und dem alten Landesrechte
ist Herzog Friedrich zur Thronfolge in Schleswig-Holstein berufen.
3) Oesterreich und Preußen haben den Krieg gegen Dänemark begonnen im
Interesse Deutschlands und zum Schutze der Rechte Schleswig-Holsteins. Sie
sind nicht befugt, Schleswig-Holstein als ein erobertes und seiner verfassungsmäßigen
Rechte beraubtes Land zu behandeln. 4) Ein Anschluß Schleswig-Holsteins
an Preußen im Sinne einer Einigung Deutschlands und in rechtsbeständiger
Weise, d. h. durch Vereinbarung der beiderseitigen Landesherren
und mit Zustimmung der beiderseitigen Landesvertretungen liegt im eigenen
Interesse des Landes“.
1. März. (Italien). Die Blätter melden, daß die Armee und die
Militäradministration mit diesem Tage ganz auf den Friedensfuß
gestellt seien.
2-3. 〃 (Frankreich). Gesetzgeb. Körper: Adreßdebatte, deutsche
Frage, Amendementsantrag der Opposition (s. 19. Febr.).
„Rede J. Favre's: gegen Preußen, für Unterstützung der Mittelstaaten,
und darum „gegen dieses Gespenst des linken Rheinufers, das man immer
als ein Hinderniß zwischen Deutschland und Frankreich hinstellt". Rede Ollivier's:
„Es ist durchaus kein Widerspruch, die Befreiung der Herzogthümer
zu billigen und deren Confiscation durch Preußen zu tadeln". Wie
im Jahre 1815 müsse Frankreich der wachsame energische Vertheidiger der
deutschen Mittelstaaten sein. „Darum soll sich Frankreich gegenwärtig der
Gasteiner Convention nicht widersetzen, aber erklären, daß es an dem Tage,
an welchem das Provisorium in ein Definitivum übergehen will, gestützt auf
das Circular v. 31. Januar 1864 einschreiten wird. Dann soll es seiner
hundertjährigen Politik, seiner Rechte und Interessen eingedenk sein und alle
Mittel aufbieten, um zu verhindern, daß die provisorische Ungerechtigkeit von
Gastein zum Vortheil des Hrn. v. Bismarck eine definitive werde“. Rede
Thiers': Die Kammer möge erklären, daß Frankreich in Beziehung auf
seine Politik nicht unschlüssig sei, daß es auf die Spaltungen in Deutschland