Preußen und der norddeutsche Bund. 461
behaltene Recht der Bewilligung von Gehalten und Besoldungserhöhungen,
den Wunsch, für die archivarischen Schäpe Deutschlands Sorge zu tragen,
das Verlangen cines spezialisirten Bundesconsulat-Etats für spätere Jahre
und eines Gesetzes über das Militärserviswesen, den Wunsch der Berück-
sichtigung der heimischen Marine-Industrie und der besseren Dotirung der
Marineschule.
9. Oct. (Norddeutscher Bund). Die Bundesflagge ist bereits von
England, Frankreich, Schweden und Norwegen, Italien, Oesterreich
und Spanien anerkannt.
„ (Preußen). Lothar Bucher wird zum Regierungscommissär für
die Unterhandlungen mit. Dänemark über Nordschleswig ernannt.
(Mecklenburg). Auf großh. Befehl wird die Spielbank in
Dobberan aufgehoben.
10. (Norddeutscher Bund). Reichstag: Debatte über den An-
trag Lasker's auf Aufhebung aller Zinsbeschränkung bei Darlehen
innerhalb des ganzen Umfangs des Bundes. Bismarck erklärt sich
principiell dafür, aber auch, anscheinend mit einem Hieb auf den
preuß. Justizminister Grafen zur Lippe, für eine Reform der Hy-
pethekengesetzgebung. Der Sozialdemokrat v. Schweitzer erklärt gleich-
falls für den Antrag stimmen zu wollen, „aus Bosheit". Der An-
trag wird schließlich mit unwesentlichen Aenderungen angenommen.
v. (Preußen: Hannover). Die particularistischen Parteien beschließen
in einer Versammlung, sich an den Wahlen zum preuß. Landtage
nicht zu betheiligen.
13. „ (Norddeutscher Bund). Der Reichstag genehmigt den Ge-
setzesentwurf betr. die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre
Befugniß zur Führung der Bundesflagge. Der Bundeskanzler legt
die Militärconventionen zur verfassungsmäßigen Genehmigung vor.
14. „(Norddentscher Bund). Reichstag: Debatte über den An-
trag Schultze-Delitzsch auf Beseitigung aller Arbeiter-Coalitions-Be-
schränkungen. Delbrück erklärt, daß er, obwohl principiell gegen die
Beschränkungen, den Gegenstand noch nicht reif für die Bundes-
gesetzgebung halte, da die Gewerbegesetzgebung der einzelnen Bundes-
staaten zu verschiedenartig sei. Der Antrag wird trotzdem mit 136
gegen 70 Stimmen angenommen.
15. „ (Preußen: Frankfurt). In Folge einer Aufforderung der Re-
gierung senden Senat und Stadtverordnete eine gemeinsame De-
putation nach Berlin ab behufs Ausscheidung des Staats= und
Stadtvermögens.
18. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Debatte über das von
der Regierung eingebrachte Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegs-
dienst. Der Hauptkampf dreht sich um § 6, der dem Bundes-
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