Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Preußen und der norddeutsche Bund.                             461 
behaltene Recht der Bewilligung von Gehalten und Besoldungserhöhungen, 
den Wunsch, für die archivarischen Schäpe Deutschlands Sorge zu tragen, 
das Verlangen cines spezialisirten Bundesconsulat-Etats für spätere Jahre 
und eines Gesetzes über das Militärserviswesen, den Wunsch der Berück- 
sichtigung der heimischen Marine-Industrie und der besseren Dotirung der 
Marineschule. 
9. Oct. (Norddeutscher Bund). Die Bundesflagge ist bereits von 
 
 
 
 
 
 
England, Frankreich, Schweden und Norwegen, Italien, Oesterreich 
und Spanien anerkannt. 
„ (Preußen). Lothar Bucher wird zum Regierungscommissär für 
die Unterhandlungen mit. Dänemark über Nordschleswig ernannt. 
(Mecklenburg). Auf großh. Befehl wird die Spielbank in 
Dobberan aufgehoben. 
10. (Norddeutscher Bund). Reichstag: Debatte über den An- 
trag Lasker's auf Aufhebung aller Zinsbeschränkung bei Darlehen 
innerhalb des ganzen Umfangs des Bundes. Bismarck erklärt sich 
principiell dafür, aber auch, anscheinend mit einem Hieb auf den 
preuß. Justizminister Grafen zur Lippe, für eine Reform der Hy- 
pethekengesetzgebung. Der Sozialdemokrat v. Schweitzer erklärt gleich- 
falls für den Antrag stimmen zu wollen, „aus Bosheit". Der An- 
trag wird schließlich mit unwesentlichen Aenderungen angenommen. 
v. (Preußen: Hannover). Die particularistischen Parteien beschließen 
in einer Versammlung, sich an den Wahlen zum preuß. Landtage 
nicht zu betheiligen. 
13. „ (Norddeutscher Bund). Der Reichstag genehmigt den Ge- 
setzesentwurf betr. die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre 
Befugniß zur Führung der Bundesflagge. Der Bundeskanzler legt 
die Militärconventionen zur verfassungsmäßigen Genehmigung vor. 
14. „(Norddentscher Bund). Reichstag: Debatte über den An- 
trag Schultze-Delitzsch auf Beseitigung aller Arbeiter-Coalitions-Be- 
schränkungen. Delbrück erklärt, daß er, obwohl principiell gegen die 
Beschränkungen, den Gegenstand noch nicht reif für die Bundes- 
gesetzgebung halte, da die Gewerbegesetzgebung der einzelnen Bundes- 
staaten zu verschiedenartig sei. Der Antrag wird trotzdem mit 136 
gegen 70 Stimmen angenommen. 
15. „ (Preußen: Frankfurt). In Folge einer Aufforderung der Re- 
gierung senden Senat und Stadtverordnete eine gemeinsame De- 
putation nach Berlin ab behufs Ausscheidung des Staats= und 
Stadtvermögens. 
18. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Debatte über das von 
der Regierung eingebrachte Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegs- 
dienst. Der Hauptkampf dreht sich um § 6, der dem Bundes- 
                                                                                                                       11
	        
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