Fraukreich. 413
Die Verfolgung ist auf Grund des & 2 des Sicherheitsgesetzes von
1858 eingeleitet. Dasselbe lautet: „Mit einer Gesängnißstrafe von einem
Monat bis zu zwei Jahren und mit einer Geldstrase von 100 bis 2000 Fr.
wird jedes Individuum bestraft, welches in der Absicht, den öffentlichen
Frieden zu stören oder zum Haß und zur Verachtung der kaiserl. Regierung
aufzureizen, Umtriebe angestiftet (pratigué des manceuvres) ober ein Ein-
verständniß sei es mit dem In= oder mit dem Auslande unterhalten hat.“
15. Nov. Die sechste Kammer des Pariser Zuchtpolizeigerichtes verurtheilt
die wegen der Demonstration vom 2. Nov. auf dem Kirchhof Mont-
matre und wegen der Baudin-Subscription Angeklagten bis auf 6
Monat Gefängniß und 2000 Fr. Buße. Die Gerichtsverhandlungen
geben den vertheidigenden Advocaten Gelegenheit, den 2. Dec. auf's
schneidendste zu brandmarken.
16. „ Die Regierung stellt nunmehr auch alle anderen Blätter, die
Baudin-Subseriptionen eröffnet haben, ohne bisher deßhalb verfolgt
worden zu sein und die dieselben auch jetzt noch nicht einstellen,
unter Anklage, in Paris und in der Provinz. Die ganze un-
abhängige Presse beschäftigt sich inzwischen mit dem 2. Dec., um
ihn zu verurtheilen und die Maßregeln der Regierung haben die
verschiedenen dem Kaiserreich feindlichen Parteien momentan voll-
ständig geeinigt.
20. „ Das Gericht von Clermond Ferrand erläßt in der Baudin-
Affaire ein freisprechendes Urtheil. [„Die Gerichte fangen an, sich
ihrer Unabhängigkeit zu erinnern."!]
27. „ Das Tribunal von Castres schließt sich demjenigen von Clermond
Ferrand an und wagt es, in der Baudin-Affaire gleichfalls eine
Freisprechung zu erlassen.
„ —30. Nov. Weitere Verurtheilungen in der Baudin-Affaire in Paris
und in der Provinz. Die Gerichtsverhandlungen geben indeß überall
zu scharfen Urtheilen über den 2. Dec. und zu feindseligen Demon=
strationen gegen die Regierung Anlaß. Vertheidigungsreden des
Advocaten Gambetta und des Redacteurs Weiß.
30. Nov. Berryer kt.
2. Dec. Unruhen auf der Insel Réunion. Dieselben illustriren neuer-
dings die elenden Zustände und die schlechte Verwaltung der franz.
Colonien.
3. „ Todestag Baudins. Die Regierung erwartet eine neue, noch
größere Demonstration auf dem Kirchhof Montmatre und trifft da-
gegen ganz außerordentliche, geradezu monströse Vorsichtsmaßregeln.
Die ganze Armee von Paris ist schlagfertig, wie wenn ein Aufstand
zu gewärtigen wäre. Es findet aber gar keine Demonstration statt.
L„Ungeheure Kundgebung der Polizei, die vom Volke nicht unter-
drückt wird. Hr. Pinard, der Minister des Innern, hat sich geradezu
lächerlich und dadurch unmöglich gemacht."“!)