Preußen und der norddeutsche Bund. 131
mit dem ganzen Ernst und dem vollen Fleiß einer rein objectiven allseitigen
Würdigung heranzutreten, die in einer Angelegenheit nicht fehlen darf, welche
außer der particulären staatswirthschaftlichen auch noch eine nationale Trag-
weite hat . . ."
16. Nov. (Preußen.) Abg.-Haus: Der Finanzminister bringt den Gesetz-
entwurf bez. Consolidation der Staatsschuld nach seiner Ankündigung
vom 4. d. M. und einen Gesetzentwurf bez. Aufhebung der Schlacht-
und Mahlsteuer in einer Reihe von Städten ein.
17. „ (Preußen.) Abg.-Haus: Gegenüber dem Antrag von Duncker
und Eberty bez. Aufhebung der Beschränkungen der Preßfreiheit er-
klärt der Minister des Innern,
„das Bedürfniß einer Aenderung der bestehenden Preßgesetzgebung sei
zweifellos; indeß könne nur ein neues, das ganze Gebiet umfassendes Gesetz
abhelfen, und die Regierung sei mit dessen Ausarbeitung bereits beschäftigt;
die Vorlage könne vielleicht noch in dieser Session erfolgen.“ Der Minister
ersucht deßhalb den Antrag zurückzunehmen, resp. von der Tagesordnung
abzusetzen, welches letztere das Haus auch beschließt.
Herrenhaus: Debatte über den Antrag des gew. Ministers Graf
zur Lippe gegen die Errichtung eines Bundeshandelsgerichts ohne die
Zustimmung des preuß. Landtags.
Graf Lippe begründet seinen Antrag: Der Bund sei eine Föderation von
22 Einzelstaaten und kein selbständiger Einheitsstaat; in der Bundesverfassung
sei wohl von einer Einheit der Militär-, Post- u. Verwaltung als zur Com-
petenz des Bundes gehörig die Rede, aber nicht von der Rechtspflege und der Organi-
sation der Gerichte; dazu sei die Genehmigung der Landesvertretung nöthig,
so lange der Bund eine Föderation von Einzelstaaten sei. Der Antrag wird
von den Ministern der Justiz und des Kriegs bekämpft, von den Ge-
sinnungsgenossen des Antragstellers nur sehr schwach unterstützt und schließlich
auf den Antrag des Grafen Münster mit 53 gegen 42 Stimmen abgelehnt.
18. „ (Preußen.) Das Abg.-Haus erledigt den ersten Theil der
Kreisordnung, der „von den Grundlagen der Kreisverfassung“ handelt:
Die Bestimmungen über die Reclamationen gegen die Veranlagung der
Kreisabgaben, die Befreiung von den Kreislasten, sowie über die Besteuerung
des Diensteinkommens der Staatsbeamten werden im Sinne der Liberalen
amendirt; bezüglich des letzteren Punktes wird im Gegensatze mit der Re-
gierungsvorlage, welche das Diensteinkommen der Beamten nur in beschränktem
Maße heranziehen wollte, beschlossen, dasselbe wie das Einkommen der Geist-
lichen und Kirchendiener ebenso zu besteuern, wie das Einkommen der
anderen Kreisangehörigen. Der letzte Abschnitt des ersten Titels, welcher die
Errichtung von Kreisstatuten betrifft, wird wesentlich verändert. Die Re-
gierungsvorlage bestimmte nämlich, daß solche Statuten, die bestimmt sind,
die Kreisverfassung zu ergänzen, den bestehenden Gesetzen niemals zuwiderlaufen
dürften. Diese Bestimmung wird gestrichen und das Gebiet der statutarischen
Regelung noch erweitert.
Anm.: Die weitere Spezialberathung verzögert sich indeß in Folge des
Wechsels im Finanzministerium und durch die dazwischen tretenden Finanz-
fragen bis nach Neujahr, fällt in den wesentlichsten Punkten gegen die Re-
gierungsvorlage aus und kommt bis zum Schluß der Session nicht zum Ab-
schluß, da die Regierung nicht wünscht, das Odium der Verwerfung unmittelbar
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