Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

130     Preußen und der norddeutsche Bund 
     
wenn der Volkswirthschaft nicht die empfindlichsten Nachtheile bereitet werden sollen; 
in Erwägung, daß ein allgemeines Vertrauen auf dauernde friedliche Zustände 
unter Beibehaltung der jetzigen Militärmacht nicht Platz greifen kann; in Er- 
wägung endlich, daß, so lange solche Zustände andauern, nirgend ein rechtes 
Vertrauen und ein belebter Aufschwung in Handel, Industrie und Verkehr 
kommen kann und wird, wohl aber der unvermeidliche finanzielle Ruin aller 
Staaten die natürliche Folge solch unproductiver Ausgaben sein muß, beschließen 
die beiden Kammern des Königreichs: die k. Staatsregierung wolle beim nord- 
deutschen Bundesrathe mit allen gebotenen Mitteln dahin wirken, daß a) der 
Aufwand für die Militärverwaltung des norddeutschen Bundes entsprechend 
abgeändert, b) eine allgemeine Abrüstung angestrebt und möglichst bald durch- 
geführt, zu dem Ende aber bei dem Bundespräsidium das Vorgehen auf 
diplomatischem Weg angeregt werde.“ Die Nationalliberalen stellen dazu das 
Amendement: 1) Nach den Worten „die k. Staatsregierung wolle“ die 
Worte einzufügen: „dann, wenn die nothwendige Rücksicht auf die Sicherheit 
und Machtstellung Deutschlands dieß gestattet" — 2) in Satz a das Wort 
„abgeändert“ zu vertauschen mit „vermindert" — und 3) Satz b ganz wegzulassen. 
Die Regierung bestreitet durch den Minister v. Friesen die Competenz der 
Kammer nicht, da der Antrag nur einen Wunsch zur Kenntniß bringen wolle. 
Was aber dessen Punkt a anbelange, so sei auf den bis 1871 bestehenden 
eisernen Etat zu verweisen; was dann geschehe, werde von den Verhältnissen 
abhängen. Und hinsichtlich des Punktes b sei zwar der betreffende Wunsch 
gewiß ein allgemeiner, indessen habe die Regierung die realen Verhältnisse 
zu berücksichtigen, und nach diesen Verhältnissen — wie sie jetzt bestünden — 
sei ein Erfolg des Antrags nicht zu erhoffen, weßhalb auch die Regierung 
einen derartigen Antrag nicht stellen werde. 
Bei der Abstimmung wird das Amendement mit 53 gegen 21 
Stimmen abgelehnt, der Antrag selber dagegen angenommen und zwar 
der erste Punkt mit 59 gegen 15, der zweite mit 50 gegen 24 Stimmen. 
12. Nov. (Preußen.) Abg.-Haus: Der Gesetzantrag Eberty bez. Aus- 
 
 
dehnung der Competenz der Schwurgerichte auf politische Verbrechen 
und Preßvergehen gelangt auch in der Schlußberathung zur Annahme. 
,,  „ (Braunschweig.) Eröffnung des Landtages durch den Staats- 
minister von Campe, der demselben eine Vorlage bez. Verkauf der 
Staatseisenbahnen ankündigt, zu dem indeß die Zustimmung Preußens 
erforderlich und diese bis jetzt noch nicht erfolgt sei. 
13.  ,,  (Braunschweig.) Landtag: Adresse an den Herzog: 
„... In der weiteren Entwickelung des norddeutschen Bundes, welcher den Namen 
des deutschen Vaterlands  in allen Zonen des Erdkreises geachtet gemacht hat, 
erblicken wir ein so hohes Ziel, daß uns die dafür nöthigen Opfer nimmer 
zu schwer sein werden, zumal wir die Hoffnung hegen, daß solche Opfer sich 
vermindern müssen, sobald der norddeutsche Bund aus den unvollendeten Zu- 
ständen seiner Gegenwart sich zu einem volldeutschen Bund entwickelt haben 
wird. Um so freudiger aber nehmen wir die Versicherung an, daß eine Er- 
höhung der öffentlichen Steuern trotzdem hat vermieden werden können. Die 
Frage: ob es im Interesse des Landes rathsam zu halten sei, daß zum Verkauf 
der braunschweigischen Staatseisenbahnen geschritten werde, hat die öffentliche 
Meinung des Herzogthums im letzten Jahr vorwiegend lebhaft beschäftigt. 
Wir müßten nicht die gewählten Vertreter des braunschweigischen Volkes sein, 
wenn wir die außerordentliche Wichtigkeit ihrer Entscheidung für die finanzielle 
Zukunft des Herzogthums Braunschweig auch nur einen Augenblick verkennen, 
und uns nicht auf das strengste verpflichtet halten sollten, an diese Entscheidung