130 Preußen und der norddeutsche Bund
wenn der Volkswirthschaft nicht die empfindlichsten Nachtheile bereitet werden sollen;
in Erwägung, daß ein allgemeines Vertrauen auf dauernde friedliche Zustände
unter Beibehaltung der jetzigen Militärmacht nicht Platz greifen kann; in Er-
wägung endlich, daß, so lange solche Zustände andauern, nirgend ein rechtes
Vertrauen und ein belebter Aufschwung in Handel, Industrie und Verkehr
kommen kann und wird, wohl aber der unvermeidliche finanzielle Ruin aller
Staaten die natürliche Folge solch unproductiver Ausgaben sein muß, beschließen
die beiden Kammern des Königreichs: die k. Staatsregierung wolle beim nord-
deutschen Bundesrathe mit allen gebotenen Mitteln dahin wirken, daß a) der
Aufwand für die Militärverwaltung des norddeutschen Bundes entsprechend
abgeändert, b) eine allgemeine Abrüstung angestrebt und möglichst bald durch-
geführt, zu dem Ende aber bei dem Bundespräsidium das Vorgehen auf
diplomatischem Weg angeregt werde.“ Die Nationalliberalen stellen dazu das
Amendement: 1) Nach den Worten „die k. Staatsregierung wolle“ die
Worte einzufügen: „dann, wenn die nothwendige Rücksicht auf die Sicherheit
und Machtstellung Deutschlands dieß gestattet" — 2) in Satz a das Wort
„abgeändert“ zu vertauschen mit „vermindert" — und 3) Satz b ganz wegzulassen.
Die Regierung bestreitet durch den Minister v. Friesen die Competenz der
Kammer nicht, da der Antrag nur einen Wunsch zur Kenntniß bringen wolle.
Was aber dessen Punkt a anbelange, so sei auf den bis 1871 bestehenden
eisernen Etat zu verweisen; was dann geschehe, werde von den Verhältnissen
abhängen. Und hinsichtlich des Punktes b sei zwar der betreffende Wunsch
gewiß ein allgemeiner, indessen habe die Regierung die realen Verhältnisse
zu berücksichtigen, und nach diesen Verhältnissen — wie sie jetzt bestünden —
sei ein Erfolg des Antrags nicht zu erhoffen, weßhalb auch die Regierung
einen derartigen Antrag nicht stellen werde.
Bei der Abstimmung wird das Amendement mit 53 gegen 21
Stimmen abgelehnt, der Antrag selber dagegen angenommen und zwar
der erste Punkt mit 59 gegen 15, der zweite mit 50 gegen 24 Stimmen.
12. Nov. (Preußen.) Abg.-Haus: Der Gesetzantrag Eberty bez. Aus-
dehnung der Competenz der Schwurgerichte auf politische Verbrechen
und Preßvergehen gelangt auch in der Schlußberathung zur Annahme.
,, „ (Braunschweig.) Eröffnung des Landtages durch den Staats-
minister von Campe, der demselben eine Vorlage bez. Verkauf der
Staatseisenbahnen ankündigt, zu dem indeß die Zustimmung Preußens
erforderlich und diese bis jetzt noch nicht erfolgt sei.
13. ,, (Braunschweig.) Landtag: Adresse an den Herzog:
„... In der weiteren Entwickelung des norddeutschen Bundes, welcher den Namen
des deutschen Vaterlands in allen Zonen des Erdkreises geachtet gemacht hat,
erblicken wir ein so hohes Ziel, daß uns die dafür nöthigen Opfer nimmer
zu schwer sein werden, zumal wir die Hoffnung hegen, daß solche Opfer sich
vermindern müssen, sobald der norddeutsche Bund aus den unvollendeten Zu-
ständen seiner Gegenwart sich zu einem volldeutschen Bund entwickelt haben
wird. Um so freudiger aber nehmen wir die Versicherung an, daß eine Er-
höhung der öffentlichen Steuern trotzdem hat vermieden werden können. Die
Frage: ob es im Interesse des Landes rathsam zu halten sei, daß zum Verkauf
der braunschweigischen Staatseisenbahnen geschritten werde, hat die öffentliche
Meinung des Herzogthums im letzten Jahr vorwiegend lebhaft beschäftigt.
Wir müßten nicht die gewählten Vertreter des braunschweigischen Volkes sein,
wenn wir die außerordentliche Wichtigkeit ihrer Entscheidung für die finanzielle
Zukunft des Herzogthums Braunschweig auch nur einen Augenblick verkennen,
und uns nicht auf das strengste verpflichtet halten sollten, an diese Entscheidung