258 Oesterreich-Ilngarn.
zeugung im Protest vom 13. April 1867 und weiter in der Declaration
vom 22. August 1868 Ausdruck. Deine Abgeordneten waren bemüht, durch
diese Erklärung das Staatsrecht der Krone Böhmens, die Autonomie des
glorreichen Königreichs Böhmen und die Gleichberechtigung ihrer Nationalität
nach Kräften zu wahren; zu wiederholten Malen erboten sie sich, dießfalls zu
unterhandeln, denn sie waren stets bedacht. die Macht und Integrität des
Reichs zu erhalten, und hielten die Verständigung mit ihren deutschen Landsleuten
auf Grund wahrer Gleichberechtigung stets für ihre vornehmste Pflicht;
freilich, das Recht, das der Krone Böhmen als historisch-politischer Individualität
zukommt, das ebensowohl natürliche als positive Recht auf seine Eigenexistenz
und eigene Legislative, haben sie niemals hintangegeben. Als ihnen
endlich auch diese kostbaren Güter bedroht erschienen, da verzichteten sie lieber
auf die Theilnahme an der Vertretung des Neiches sowohl, als des Landes
Böhmen, so lange diese auf den gegenwärtigen Grundlagen und auf der
jetzigen Competenz beruhen werde; denn die Abgeordneten böhmischer Nationalität
hielten dafür, daß in diesen beiden, insbesondere mit Rücksicht auf die
ererbte Verfassung, auf die vorangegangenen Willenserklärungen des Herrschers
und die allerhöchsten Versprechungen des Monarchen, das Staatsrecht, die
Autonomie und die böhmische Nationalität beeinträchtigt werden." Im Folgenden
wird alsdann behauptet: Se. Maj. der Kaiser oder, wie das Manifest
beharrlich sagt, „unser gegenwärtiger König"“", habe zwar die Absicht, die
böhmischen Rechtsansprüche zu achten, aber eine im Hinblick auf die Endresultate
ihrer Bestrebungen durchaus unösterreichische, jedoch durch Unterstützung
feiler Journale mächtige und ihre finanziellen Einflüsse zu Zwecken der nationalen
Hegemonie rücksichtslos ausnützende Partei habe sich der öffentlichen
Meinung in der Residenz bemächtigt, sei bemüht, entscheidenden Einfluß auf
die Schicksale des böhmischen Volkes zu nehmen, und bestrebe sich, das Königreich
Böhmen in ein nie dagewesenes Gebilde einzufügen, welches nach der
Ueberzeugung der böhmischen Abgeordneten mittelst der unabwendbar wachsenden
Macht der Verhältnisse endlich nicht nur die böhmische Nationalität
und die Autonomie des Landes, sondern auch die Souveränetät des Herrschers
ernstlich gefährden könnte. Ob und inwiefern es den jetzigen Räthen der Krone
gelungen, sich dem Einflusse solcher Tendenzen zu entziehen, darüber werde
seinerzeit die unparteiische Geschichte entscheiden. Mittlerweile sei aus den Organen
der gegenwärtigen nichtungarischen Minister zu ersehen, daß diese glauben oder
wenigstens behaupten, das böhmische Volk in seiner Mehrheit verdamme die
bisherige Handlungsweise seiner Vertreter und Vertrauensmänner. Durch
diesen Zwiespalt zwischen der gesammten Vertretung des ganzen böhmischen
Volks und den gegenwärtigen Räthen der Krone für die nichtungarischen Länder
sei offenbar auch im Gemüthe Sr. Maj. des Königs der Zweifel rege
geworden, ob die Abgeordneten böhmischer Nationalität in ihrem Proteste und
in ihrer Declaration der politischen Ueberzeugung ihrer ganzen Nation getreuen
Ausdruck gegeben. Daher fordern die HH. Palazky, Nieger, Sladkowsky
und Consorten das „Volk von Böhmen“ auf, daß an den beiden
Wahltagen (22. und 24. Sept.) Jeder vor seinem König, vor seinem Volke,
vor der ganzen Monarchie, ja vor der gesammten gebildeten Welt seine politische
Ueberzeugung, seinen Willen ausspreche. „Volk von Böhmen, wenn du
dir getraust, mit reinem Gewissen also zu handeln, gehe hin und verleugne
deine Abgeordneten. Wer aber die Handlungsweise seiner Vertrauensmänner
billigt, der lasse sich weder durch Ueberredung noch durch Gewinn und Furcht
verleiten, im entscheidenden Augenblick seine Ueberzeugung zu verleugnen, der
gehe und spreche dieselbe vor der Wahlurne aus, als ganzer Mann, als ehrlicher
Bürger, als treuer Böhme.“
15—16. Sept. (Oester reich: Steiermark). Katholikentag in Graz.
Es haben sich zu demselben wohl an 2000 Personen eingefunden, indeß
bestehen dieselben zu einem Drittheil aus Geistlichen und der Rest, außer