228 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Uebergangszustandes die Ausprägung der Goldmünzen in allen dazu verfügbaren
Münzstätten auf Kosten des Reichs, welches überdieß durch die Zahlung
der französischen Kriegscontribution in die Lage versetzt wird, das nöthige Gold
liefern zu können. Dieser Uebergangszustand wird seinen Abschluß finden,
sobald der Verkehr mit der für die Durchführung des neuen Systems nöthigen
Menge von Goldmünzen erfüllt ist. Es wird dann der Zeitpunkt gekommen
sein, im gesetzlichen Wege die Bestimmungen über die Einziehung der
groben Silbermünzen zu treffen und die Münzreform zum Abschluß zu bringen.“
7. Nov. (Bayern.) Der Landrath der Pfalz erklärt sich für die baldmöglichste
Erlassung eines Schulgesetzes, das auf dem Princip der
Trennung der Schule von der Kirche beruhe,
und zwar bezüglich des ersten Theils einstimmig, bez. des zweiten aber
mit allen gegen die Stimmen der drei Vertreter der Geistlichkeit.
(Luxemburg.) Eröffnung des Landtags.
Die Thronrede betont die guten Beziehungen mit den auswärtigen Mächten,
die durch die Kriegsereignisse nicht unterbrochen worden seien. Sie bedauert,
daß die Frage der Liquidationen mit Holland noch nicht gelöst sei, hofft aber
deren befriedigende Lösung. Die Regierung mußte sich mit den Fragen beschäftigen,
welche die Aufkündigung des Betriebes der Wilhelmsbahn seitens
der Ostbahngesellschaft zur Folge hatte. Die Schwierigkeit, die verschiedenen
Rechtsansprüche und Interessen zu vereinigen, habe die Lösung der Frage bisher
verhindert. Die Kammer wählt de Scherff zum Präsidenten mit 20
Stimmen bei 15 Enthaltungen.
7.—8. „ (Preußen.) Bei den Stadtverordnetenwahlen in Köln
unterliegen die Clericalen in der dritten und letzten Wählerabtheilung
gänzlich.
8. „ (Deutsches Reich.) Reichstag: nimmt den Antrag Büsing
(Mecklenburg) auch in dritter Lesung, von einem durch die Maßlosigkeit
des socialdemocr. Abg. Bebel verursachten Scandal abgesehen,
ohne erhebliche Debatte mit großer Mehrheit an.
9. „ (Deutsches Reich.) Reichstag: erste und zweite Lesung des
sog. Antrags Lasker, die Competenz des Reichs auf das gesammte
bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren, einschließlich
die Gerichtsorganisation, auszudehnen. ·
Als Antragsteller fungiren die Abgg. Lasker, Miquel, Frhr. v. Stauffenberg,
Dr. Friedenthal, Herz, v. Bernuth, Fürst Hohenlohe-Schillingsfürst.
Unterstützt ist der Antrag von noch 150 Abgeordneten der nationalliberalen,
der Fortschritts-, der liberalen Reichspartei, der conservativen und der freiconservativen
Fraction. Außer den drei als Mitantragsteller fungirenden
bayrischen Abgeordneten haben noch andere bayr. Abgeordnete den Antrag
unterzeichnet.
Der Antrag wird ohne besonders bedeutsame Debatte und ohne
Zählung mit einer überaus starken Majorität zum Beschluß erhoben.
Der Schwerpunkt der Budgetberathung liegt augenblicklich in den
Sitzungen der von den 6 Parteien des Reichstags bestellten 14 Commissarien.
Den Vorsitz führt der bayrische Fürst Hohenlohe.
10. „ (Luxemburg.) Landtag: Die einstimmig angenommene Antwortsadresse
sagt bez. der Eisenbahnfrage:
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