Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(XXIII.)

 

Anmerkung.

 

Höchster  Anordnung  zufolge,  wird  hierdurch  wiederholt  bekannt  gemacht,  daß  Ergänzungen
  angeblich  nicht  eingegangner  Stücke  der  Sammlung  der  Gesetze  und
Verordnungen  künftig  nicht  Statt  finden  können,  wenn  dergleichen  Defecte  nicht
spätestens  sechs  Wochen  nach  dem  jedesmaligen,  in  der  Leipziger  Jeitung
angekündigten  Erscheinen  eines  Stücks,  der  unterzeichneten  Redaction  angezeigt
worden  sind.  Nach  Verlauf  jenes  Termins  hat  man  sich  einzig  an  die  hiesige
Königliche  Hofbuchdruckerei  zu  wenden.

Dresden,  am  21sten  Januar  1833.

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Redaction  der  Sammlung  der  Gesetze  und  Verordnungen
fuͤr  das  Koͤnigreich  Sachsen.