Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Die Oesterreichisch-Angarische Monarchie. 243 
glieder des Ausschusses würden sich daher an der Berathung der Wahl- 
reform nicht betheiligen. Die Polen verlassen nach dieser Erklärung 
den Berathungssaal. 
17. Febr. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Der Finanzausschuß beschließt ge- 
18. 
19. 
20. 
26. 
legentlich des Cultusbudgets, 
nachdem in der General-Debatte Cultusminister v. Stremayr erklärt hatte, 
daß die Regierung die das Verhältniß zwischen Staat und Kirche 
regelnden Gesetze gegenwärtig nicht einzubringen gedenke, die nachstehende 
Resolution: „Die Regierung wird aufgefordert, die Gesetzesvorlagen, betreffend 
das Verhältniß zwischen der Staatsgewalt und der katholischen Kirche, sowie 
bezüglich der Religionsfonds und geistlichen Aushilfssteuer und rücksichtlich 
der Reorganisation der theologischen Facultäten, ehestens zuverlässig einzu- 
bringen" — und ferner: „Die Regierung wird aufgefordert, das Verhältniß 
mit den Jesuiten in Innsbruck zu lösen und Einrichtungen zu treffen, 
daß mit dem Jahre 1874 für theologische Professoren aus dem Jesuitenorden 
an der Innsbrucker Universität kein Gehalt mehr in das Budget eingestellt 
werde.“ 
„ (Oesterreich.) Herrenhaus: Die Regierung macht demselben eine 
Vorlage betr. Errichtung eines obersten Verwaltungsgerichtshofs. 
Abg.-Haus: Die Regierung fordert von demselben einen Nachtrags- 
credit für die nothleidenden Galizier. 
Beide Häuser werden zur Vornahme der Delegationswahlen und 
damit indirecte zur Beschleunigung ihrer Arbeiten aufgefordert, da die 
Eröffnung der Delegirtenwahlen auf den 2. April in Aussicht genom- 
men sei. 
„ (Oesterreich.) Abg.-Haus: Der Verfassungsausschuß trifft die 
stillschweigende Uebereinkunft, in der Wahlreformvorlage nur solche 
Aenderungen vorzunehmen, mit welchen sich die Regierung einverstanden 
erkläre, um das Werk nach Kräften sicher und schnell zu Ende zu 
bringen. 
„ (Oesterreich.) Fürst G. Lobkowitz überreicht dem Kaiser die 
czechische Monstrepetition gegen die Wahlreform mit 250,000 Unter- 
schriften. Die Sache der Czechen und Feudalen ist aber in so weit 
bereits eine definitiv verlorene. 
Herrenhaus: erledigt die Strafproceßordnungs-Vorlage, welche die 
Jury in den Strafproceß einführt, aber der Regierung die Vollmacht 
ertheilt, dieselbe zeitweilig für einzelne Kronländer zu sistiren. Der 
Entwurf geht damit an das Abg.-Haus zurück. 
„ (Oesterreich.) Abg.-Haus: Der Verfassungsausschuß bringt die 
Berathung der Wahlreform bereits zu. Ende, indem er die Regierungs- 
vorlage nur ganz unwesentlich modifizirt. 
6. März. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Debatte über die Wahlreform. 
Grocholski erklärt im Namen der Polen, daß sie sich nicht für be- 
rechtigt hielten, an den Verhandlungen über diese Vorlage mitzuwirken 
und daß sie zum Zustandekommen der Vorlage auch nicht mittelbar 
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