Die Oesterreichisch-Angarische Monarchie. 243
glieder des Ausschusses würden sich daher an der Berathung der Wahl-
reform nicht betheiligen. Die Polen verlassen nach dieser Erklärung
den Berathungssaal.
17. Febr. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Der Finanzausschuß beschließt ge-
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legentlich des Cultusbudgets,
nachdem in der General-Debatte Cultusminister v. Stremayr erklärt hatte,
daß die Regierung die das Verhältniß zwischen Staat und Kirche
regelnden Gesetze gegenwärtig nicht einzubringen gedenke, die nachstehende
Resolution: „Die Regierung wird aufgefordert, die Gesetzesvorlagen, betreffend
das Verhältniß zwischen der Staatsgewalt und der katholischen Kirche, sowie
bezüglich der Religionsfonds und geistlichen Aushilfssteuer und rücksichtlich
der Reorganisation der theologischen Facultäten, ehestens zuverlässig einzu-
bringen" — und ferner: „Die Regierung wird aufgefordert, das Verhältniß
mit den Jesuiten in Innsbruck zu lösen und Einrichtungen zu treffen,
daß mit dem Jahre 1874 für theologische Professoren aus dem Jesuitenorden
an der Innsbrucker Universität kein Gehalt mehr in das Budget eingestellt
werde.“
„ (Oesterreich.) Herrenhaus: Die Regierung macht demselben eine
Vorlage betr. Errichtung eines obersten Verwaltungsgerichtshofs.
Abg.-Haus: Die Regierung fordert von demselben einen Nachtrags-
credit für die nothleidenden Galizier.
Beide Häuser werden zur Vornahme der Delegationswahlen und
damit indirecte zur Beschleunigung ihrer Arbeiten aufgefordert, da die
Eröffnung der Delegirtenwahlen auf den 2. April in Aussicht genom-
men sei.
„ (Oesterreich.) Abg.-Haus: Der Verfassungsausschuß trifft die
stillschweigende Uebereinkunft, in der Wahlreformvorlage nur solche
Aenderungen vorzunehmen, mit welchen sich die Regierung einverstanden
erkläre, um das Werk nach Kräften sicher und schnell zu Ende zu
bringen.
„ (Oesterreich.) Fürst G. Lobkowitz überreicht dem Kaiser die
czechische Monstrepetition gegen die Wahlreform mit 250,000 Unter-
schriften. Die Sache der Czechen und Feudalen ist aber in so weit
bereits eine definitiv verlorene.
Herrenhaus: erledigt die Strafproceßordnungs-Vorlage, welche die
Jury in den Strafproceß einführt, aber der Regierung die Vollmacht
ertheilt, dieselbe zeitweilig für einzelne Kronländer zu sistiren. Der
Entwurf geht damit an das Abg.-Haus zurück.
„ (Oesterreich.) Abg.-Haus: Der Verfassungsausschuß bringt die
Berathung der Wahlreform bereits zu. Ende, indem er die Regierungs-
vorlage nur ganz unwesentlich modifizirt.
6. März. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Debatte über die Wahlreform.
Grocholski erklärt im Namen der Polen, daß sie sich nicht für be-
rechtigt hielten, an den Verhandlungen über diese Vorlage mitzuwirken
und daß sie zum Zustandekommen der Vorlage auch nicht mittelbar
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