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Die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
beitragen wollten, worauf die (37) Polen sämmtlich den Saal ver-
lassen. Herbst erstattet nunmehr den Bericht des Verfassungsaus-
schusses, wobei er unter stürmischem Beifall des Hauses hervorhebt,
daß aller Dank und Ruhm dem erhabenen Monarchen gebühre, der
als der dritte in der Reihe der großen Regenten Oesterreichs Macht
gehoben hätte. Eine Debatte findet nicht statt, da der Verfassungs-
club beschlossen hatte, eine solche zu unterlassen. Bei namentlicher Ab-
stimmung wird der Entwurf mit 120 gegen 2 Stimmen angenommen.
6. März. (Ungarn.) Unterhaus: Budget des Landesvertheidigungsmini-
steriums: der Honved-Minister Szende wird über den Stand der Hon-
vedarmee interpellirt,
worauf derselbe sehr eingehende und klare Erklärungen über Armatur,
Munition und Adjustirung abgibt und unter anderem bemerkt: daß die
Honveds vollständig kriegstüchtig gerüstet werden könnten, und daß durch die
Placirung der Vorräthe eine paste Ausrüstung im Mobilisirungsfall Leeen
sei; übrigens entspreche auch die Eintheilung des Territoriums allen Anfor-
derungen; jede Truppenabtheilung kenne ihren Platz in der Kampfordnung r.
Schließlich erklärt er noch, daß der gemeinsame Kriegsminister alles gethan
habe, was für eine rasche Mobilisirung irgend möglich sei, die Artillerie und
die technischen Truppen, die berufen seien, in Gemeinschaft mit den Honveds
zu känipfen, seien designirt u. s. w. Das Haus nimmt die Erklärung mit
anhaltendem lebhaftem Beifall auf. Doch machen sich auch besonnene Stim-
men laut, die der Ansicht sind, die Honvedarmee, die in dem kurzen Zeit-
raum von vier Jahren zu einem Heereskörper von 150,000 Mann ange-
wachsen mit einem jährlichen Aufwand von 15 Mill. Gulden, sei für Ungarn
zu viel; kein anderes Land Europas unterhalte verhältnißmäßig ein so großes
Heer wie Ungarn; besser wäre es, sie auf 100,000 Mann zu reduciren, da-
gegen mit guten Offizieren zu versehen und die Präsenzzeit zu verlängern.
11.—12. „ (Oesterreich.) Die Partei der sog. staatsrechtlichen Oppo-
sition hält eine Conferenz in Wien und einigt sich über ein Programm,
das indeß im wesentlichen nur eine Reproduction der böhmischen Fun-
damentalartikel zur Zeit des Ministeriums Hohenwart ist:
„1. Nach Außen: Achtunggebietende Machtstellung der Gesammt-Monarchie
unter dem angestammtem Heuscherhause
Nach Innen: Versöhnung der bestehenden Gegensätze und Anerkennung
der den Ländern der ungarischen Krone zuerkannten staatsrechtlichen Stellung
innerhalb der Gesammt-Monarchie.
2. Selbständigkeit und Eigenberechtigung der historisch-politischen Indivi-
dualitäten im Reiche.
3. Eigenberechtigung und Freiheit aller gesehrich anerkannten Religionz-
Genossenschaften, freie Entwicklung jeder Nationalität, sowie überhaupt orga-
nische Fortbildung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten.
4. Das Recht der Legislation steht virtuell den Landtagen im Vereine
mit dem Monarchen zu.
5. Es wird anerkannt, daß es außer den durch den ungarischen Aus-
gleich als dem ganzen Reiche gemeinsam bedeichneten Angelegenheiten auch
noch andere gibt, deren gemeinschaftliche Behandlung nothwendig oder wün-
schenswerth erscheint.
ZZur gemeinsamen parlamentarischen Behandlung dieser Angelegenheiten
ist im Wege der Uebertragung des Legislationsrechtes der Landtage ein ge-
sreinschaftlichen Organ berufen, zu welchem die Landtage ihre Deputirten
entsenden.