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Spanien.
ständig auf. Die einzige Autorität, welche es z. B. in Barcelona
bereits mehr gibt, ist die Provinzialdeputation und diese führt die
Verwaltung in Catalonien derart selbständig und ohne alle Rücksicht
auf die Regierung in Madrid, als ob die constituirenden Cortes, die
erst gewählt werden und zusammentreten sollen, die föderative Republik
bereits beschlossen hätten.
2. März. Die Regierung verlangt von den Cortes Truppen und Geld
wider die Karlisten, 50 Bataillone Freiwilliger von je 900 Mann
und 100 Millionen Pesetas.
„ Die Regierung legt den Cortes folgenden Gesetesentwurf vor betr.
Wahl constituirender Cortes und Suspension der bestehenden Cortes
bis dahin:
„Art. 1. Die Cortes der Nation, allein aus dem Congresse der Abge-
ordneten zusammengesetzt, werden in Madrid als constituirende am 1. Mai
d. J. zur Organisation der Republik zusammentreten. Art. 2. Die Wahl
der Abgeordneten für besagte Cortes wird auf der Halbinsel, den anliegenden
Inseln und Portorico an den Tagen vom 10. bis zum 13. April d. J.
erfolgen. Art. 3. Die Wahlen werden nach den bestehenden Gesetzen vor-
genommen, mit der Maßgabe, daß als Großjährige im Sinne dieses Gesetzes
alle Spanier gelten, die mehr als 20 Jahre alt sind. Art. 4. Die (jetzigen)
Cortes werden zusammenbleiben, bis die schwebenden Gesetzentwürfe über die
Abschaffung der Sclaverei, über die Marine-Inscription und über die Bil-
dung der 50 Bataillone zur Abstimmung gekommen sind. Art. 5. Wenn
dieß geschehen, wird ein Ausschuß aus ihrer Mitte gewählt, welcher die Ver-
sammlung vertritt, und die Sitzungen werden suspendirt. Art. 6. Dieser
Ausschuß wird den Character einer berathenden Körperschaft für die Regie-
rung der Republik haben und in außergewöhnlichen Fällen die jetzigen Cortes
einberufen können. Art. 7. Nach Zusammentritt der Constituante wird
der Ausschuß seine Befugniss an die gegenwärtigen Cortes und die Regie-
rung an die neuen abgeben. Art. 8. Die Regierung kann die durch das
Gesetz vorgeschriebenen Fristen für die Vollziehung der Wahlen in dem be-
stimmten Termine abkürzen und die Festtage benutzen."
„ Cortes: Die bisherige (radicale) Majorität, nicht sehr geneigt, sich
auf einen rathgebenden Ausschuß neben der republikanischen Regierung
herabdrücken zu lassen, bestellt die Commission für Prüfung der Vor-
lage der Regierung überwiegend aus Gegnern derselben. In ihrer
Parteiversammlung beschließt die radicale Fraction mit 236 Stimmen
einstimmig, sich der Suspension der Cortes energisch zu widersetzen.
8.— 12. „ Cortes: Debatte über die Regierungsvorlage betr. Suspension
der bestehenden souveränen Cortes bis zur Wahl der neuen consti-
tuirenden Cortes.
Die Commission trägt auf Ablehnung der Vorlage an. Die Regierung
macht die Frage zur Cabinetsfrage. Die radicale Fraction gebietet indeß
unzweifelhaft über die Majorität und ein Ministerium Martos steht daher
in Aussicht. In der Stadt herrscht die größte Aufregung: die öffentlichen
Plätze sind von Gruppen besetzt, welche bereit scheinen loszuschlagen und die
Föderativrepublik auszurufen. Da schlägt Martos ganz unerwartet um,
indem er behauptet, die Ernennung eines radicalen Ministeriums würde
unmittelbar die Ausrufung der Föderativrepublik zur Folge haben, und daran