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Spanien. 277
. Juli. Alcoy wird von den Truppen der Regierung genommen, in Se-
villa ist die Partei der Ordnung mit Hülfe der Truppen schließlich
Meister geblieben. Dagegen herrscht in Malaga und Cadix die voll-
ständigste Anarchie und machen sich die Rothen auch in Cartagena zu
Herren der Stadt: es wird hier ein Wohlfahrtsausschuß niedergesetzt,
der vor nichts zurückschreckt. Ein ähnlicher Versuch in Barcelona
mißlingt.
„ Cortes: beschließen die sofortige Berathung einer Verfassung auf
föderalistischer Grundlage und ermächtigen die Regierung, ihren Sitzungen
nicht beizuwohnen, um sich ausschließlich der Wiederherstellung der Ord-
nung zu widmen.
Don Carlos tritt von Bajonne, seinem bisherigen Aufenthaltsorte,
nach Spanien über und erläßt ein Manifest an seine Parteigänger:
„ . Spanien ruft uns laut um Hülfe an: Freiwillige vor! Spanien
schreit, es wolle sterben: Freiwillige zur Rettung!“
„ Drei Minister treten aus der Regierung. Die Mehrheit der Cortes
verlangt eine energischere Regierung gegenüber den Fortschritten des
Carlismus im Norden und den Orgien der Rothen im Süden.
„ Cortes: Der von der Commission ausgearbeitete föderalistische Ver-
fassungsentwurf gelangt zur Verlesung.
Derselbe erklärt die spanische Nation als zusammengesetzt aus den Einzel-
staaten der Halbinsel, den in der Nähe liegenden Inseln, ferner aus den
Inseln Cuba und Portorico; die Philippinen und Fernando P werden als
besondere Territorien betrachtet. Der Entwurf enthält eine besondere For-
mulirung der vom Staat anerkannten Menschenrechte, der Cultus wird voll-
ständig freigegeben und die Kirche vom Staate getrennt. Ueber die Auto-
nomie des Individuums, der Gemeinde, des Einzelstaats und des Bundes-
taats sind besonders scheidende Abgränzungen aufgestellt. Ein Deputirter
arf gleichzeitig nicht auch Senator sein. Die Minister dürfen weder Depu-
tirte noch Senatoren sein, und dürfen den Kammerverhandlungen nur bei-
wohnen, wenn sie dazu aufgefordert sind. Die Verfassung bestimmt ferner
den Umfang der gesetzgebenden Gewalten in ihrem Verhältniß zur Executive
und zur Justiz. Der Präsident der Republik muß mindestens 30 Jahre alt
sein, wird durch einen eigens zu diesem Zweck zusammentretenden Congreß
auf die Dauer von vier Jahren erwählt und ist nach Ablauf dieser Zeit
nicht mehr wählbar. Die Einzelstaaten können sich keine Verfassung geben,
welche mit der Landesverfassung im Widerspruch steht. Die Einzelstaaten
können Anleihen contrahiren und öffentliche Schuldscheine ausgeben. Alle
Bürger von 20 bis 40 Jahren gehören der Armeereserve an.
„ Cortes: Der Regierungspräsident Pi y Margall, dessen Hinneigung
zu den Tendenzen der rothen Föderalisten außer Zweifel ist, gibt seine
Entlassung ein, welche angenommen wird. Salmeron wird mit 119
gegen 93 Stimmen an seine Stelle gewählt.
„ Die Insurgenten in Cartagena haben sich mehrerer Hriegsschiffe
bemächtigt und dieselben auslaufen lassen, um die Hafenstädte des
Südens nöthigenfalls mit Gewalt zu insurgiren. Cadix und Sevilla
proclamiren neuerdings die Autonomie Andalusiens. Die Regierung
in Madrid erklärt die Schiffe der Insurgenten für Piratenschiffe.