Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Spanien. 277 
. Juli. Alcoy wird von den Truppen der Regierung genommen, in Se- 
villa ist die Partei der Ordnung mit Hülfe der Truppen schließlich 
Meister geblieben. Dagegen herrscht in Malaga und Cadix die voll- 
ständigste Anarchie und machen sich die Rothen auch in Cartagena zu 
Herren der Stadt: es wird hier ein Wohlfahrtsausschuß niedergesetzt, 
der vor nichts zurückschreckt. Ein ähnlicher Versuch in Barcelona 
mißlingt. 
„ Cortes: beschließen die sofortige Berathung einer Verfassung auf 
föderalistischer Grundlage und ermächtigen die Regierung, ihren Sitzungen 
nicht beizuwohnen, um sich ausschließlich der Wiederherstellung der Ord- 
nung zu widmen. 
Don Carlos tritt von Bajonne, seinem bisherigen Aufenthaltsorte, 
nach Spanien über und erläßt ein Manifest an seine Parteigänger: 
„ . Spanien ruft uns laut um Hülfe an: Freiwillige vor! Spanien 
schreit, es wolle sterben: Freiwillige zur Rettung!“ 
„ Drei Minister treten aus der Regierung. Die Mehrheit der Cortes 
verlangt eine energischere Regierung gegenüber den Fortschritten des 
Carlismus im Norden und den Orgien der Rothen im Süden. 
„ Cortes: Der von der Commission ausgearbeitete föderalistische Ver- 
fassungsentwurf gelangt zur Verlesung. 
Derselbe erklärt die spanische Nation als zusammengesetzt aus den Einzel- 
staaten der Halbinsel, den in der Nähe liegenden Inseln, ferner aus den 
Inseln Cuba und Portorico; die Philippinen und Fernando P werden als 
besondere Territorien betrachtet. Der Entwurf enthält eine besondere For- 
mulirung der vom Staat anerkannten Menschenrechte, der Cultus wird voll- 
ständig freigegeben und die Kirche vom Staate getrennt. Ueber die Auto- 
nomie des Individuums, der Gemeinde, des Einzelstaats und des Bundes- 
taats sind besonders scheidende Abgränzungen aufgestellt. Ein Deputirter 
arf gleichzeitig nicht auch Senator sein. Die Minister dürfen weder Depu- 
tirte noch Senatoren sein, und dürfen den Kammerverhandlungen nur bei- 
wohnen, wenn sie dazu aufgefordert sind. Die Verfassung bestimmt ferner 
den Umfang der gesetzgebenden Gewalten in ihrem Verhältniß zur Executive 
und zur Justiz. Der Präsident der Republik muß mindestens 30 Jahre alt 
sein, wird durch einen eigens zu diesem Zweck zusammentretenden Congreß 
auf die Dauer von vier Jahren erwählt und ist nach Ablauf dieser Zeit 
nicht mehr wählbar. Die Einzelstaaten können sich keine Verfassung geben, 
welche mit der Landesverfassung im Widerspruch steht. Die Einzelstaaten 
können Anleihen contrahiren und öffentliche Schuldscheine ausgeben. Alle 
Bürger von 20 bis 40 Jahren gehören der Armeereserve an. 
„ Cortes: Der Regierungspräsident Pi y Margall, dessen Hinneigung 
zu den Tendenzen der rothen Föderalisten außer Zweifel ist, gibt seine 
Entlassung ein, welche angenommen wird. Salmeron wird mit 119 
gegen 93 Stimmen an seine Stelle gewählt. 
„ Die Insurgenten in Cartagena haben sich mehrerer Hriegsschiffe 
bemächtigt und dieselben auslaufen lassen, um die Hafenstädte des 
Südens nöthigenfalls mit Gewalt zu insurgiren. Cadix und Sevilla 
proclamiren neuerdings die Autonomie Andalusiens. Die Regierung 
in Madrid erklärt die Schiffe der Insurgenten für Piratenschiffe.
	        
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