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Sekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Auflösung des Heilbronner KNirchenbauvereins. Vom 15. Januar 1900.
Der Heilbronner Kirchenbauverein in Heilbronn, welchem vermöge Allerhöchster
Entschließung vom 22. Oktober 1885 die juristische Persönlichkeit verliehen worden
ist (Reg. Blatt S. 489), hat sich durch Beschluß der Generalversammlung vom
8. September 1899 ordnungsmäßig aufgelöst.
Stuttgart, den 15. Jannar 1900.
Pischek.
Berichtigung.
Gemäß der Berichtigung auf Seite 7' der Nr. 1 des Central-Blatts für das Deutsche Reich
von 1900 ist in der Nr. 48 des Regierungsblatts von 1899 Seite 1086 Zeile 9 von oben statt
„Hamburg“ zu setzen: „Bergedorf bei Hamburg“.
Gedruckt in der Hofbuchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.