Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

366 Stallen. 
18. Juli. Eine große Demonstrationswallfahrt nach Assisi aus allen Theilen 
von Italien und zu der auch Frankreich sein Contingent stellen wollte, 
wird von der Regierung angeblich wegen der Choleragefahr verboten. 
23. „ Ein kgl. Deeret bestellt die Commission für die Ausführung des 
Klosteraufhebungsgesetzes und erläßt ein Reglement für dieselbe. 
25. „ Der Schah von Persien besucht auf seiner Europareise auch den 
König von Italien, der ihn in Turin empfängt. Rom wird ver- 
mieden, um den Schwierigkeiten bez. des Papstes aus dem Wege zu 
gehen. 
31. „ Die Regierung veröffentlicht das Ergebniß des Verkaufs der Kirchen- 
güter in den Zeiträumen von 1867—1873, und schließt die Rech- 
nung der ganzen Epoche mit dem 31. Juli d. JI. Im Monat Juli 
allein wurde die Summe von 3,516,433 L. erreicht. Vom Januar 
1873 bis mit incl. Juni wurden 24,316,602 L. eingenommen, so 
daß im Ganzen vom Januar bis mit 31. Juli 27,833,035 L. er- 
reicht worden sind. Der Verkauf der Kirchengüter seit dem 26. Ok- 
tober 1867 bis zum 31. December 1872 hatte 394,197,694 L. 
ergeben, welche zusammen mit obiger Summe von 27,833,0 45 L. 
412,130,729 L. betragen. 
— Aug. Die Präfecten erlassen neue Verbote gegen Demonstrations-Wall- 
fahrten. 
26. „ Die Reise des Königs nach Wien und Berlin wird nun doch 
wieder beschlossen. Die nächste Veranlassung dazu liegt in der neue- 
sten Wendung der Dinge in Frankreich. Die italienische Presse, na- 
mentlich auch die Organe der Linken, sprechen sich über den Entschluß 
.äußerst befriedigt aus. Das Ministerium Minghetti befestigt dadurch 
entschieden seine Stellung gegenüber der öffentlichen Meinung und der 
II. Kammer. 
Anf. Sept. Gen. L#marmora veröffentlicht seine Broschüre: „Etwas mehr 
Licht über die Ereignisse von 1866“, die dazu bestimmt ist, Italien 
gegen Preußen und Deutschland neuerdings mißtrauisch zu machen und 
zu diesem Ende hin, im höchsten Grade indiscret, eine Reihe vertrau- 
licher diplomatischer Actenstücke aus jenem Jahre veröffentlicht, ohne 
dazu die Einwilligung der italienischen Regierung eingeholt zu haben. 
Die Feinde des deutschen Reichs, die Ultramontanen vor Allem, fallen 
mit Heißhunger über die Broschüre her, um sie gegen jenes auszu- 
beuten. Die italienische Regierung mißbilligt die Publication, kann 
aber nichts dagegen thun, da das italienische Strafgesetzbuch einen 
derartigen Mißbrauch der ministeriellen Stellung nicht wie anderswo 
mit Strafe bedroht. 
12. „ Das Comité für die Einleitung zu Zusammenberufung eines ita- 
lienischen Katholiken-Congresses sieht sich genöthigt, denselben auf das 
nächste Jahr zu verschieben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.