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Die päpstliche Curie.
Dinge ereignet in fünf von den sieben Cantonen, aus welchen die Diöcese
von Basel besteht, nämlich Solothurn, Bern, Baselland, Aargau und
Thurgau. Auch dort sind betreffend die Wahl und die Absetzung der Pfarrer
und Vicare Gesetze erlassen worden, welche die Regierung der Kirche und die
göttliche Constitution umstoßen, indem sie das geistliche Amt einer weltlichen
und ganz schismatischen Gewalt unterwerfen. Folglich verwerfen und ver-
dammen Wir diese Gesetze, namentlich dasjenige, welches am 23. Dezember
des Jahres 1872 von der Regierung von Solothurn gegeben worden ist, und
Wir wollen, daß man sie für alle Zeiten als verworfen und verdammt be-
trachte. Da nun Unser ehrwürdiger Bruder Eugen, Bischof von Basel, mit
gerechter Entrüstung und apostolischer Standhaftigkeit gewisse ihm vorge-
schlagene Artikel, die in einem Conciliabulum oder einer sogenannten Diöcesan-
Conferenz beschlossen worden, in welcher fünf Delegirte obengenannter Can-
tone saßen, zurückgewiesen hat, ist er deßhalb von seinem Bisthum entsetzt,
aus seinem Haufe vertrieben und gewaltsamer Weise in die Verbannung
gestoßen worden. Er hatte jedoch durchaus zwingenden Grund, diese Artikel
zurückzuweisen; denn sie griffen die bischöfliche Autorität an, stürzten die
hierarchische Regierung um und begünstigten offen die Häresie. Seitdem
wurden alle möglichen Listen und Vexationen in diesen fünf Cantonen be-
gangen, um das Volk und den Clerus zum Schisma mit fortzureißen. Zu
gleicher Zeit, als man dem Clerus jeden Umgang mit dem verbannten Hirten
untersagte, wurde dem Capitel zu Basel Befehl gegeben, zur Wahl eines
Capitel-Vicars und eines Administrators zu schreiten, als wenn der Bischofssitz
wirklich vacant gewesen sei; doch das Capitel wies den Gedanken an ein so
unwürdiges Attentat durch einen öffentlichen Protest muthvoller Weise zurück.
Indessen wurden durch Urtheil und Decret der Civilbehörde zu Bern neun-
undsechzig Pfarrer des Jura aufgefordert, nicht mehr die Pflichten ihres
Amtes zu verrichten und ferner ihre Functionen niederzulegen, und dies
aus dem einzigen Grunde, weil sie öffentlich erklärt hatten, keinen anderen
Bischof und Hirten anzuerkennen, als Unseren ehrwürdigen Bruder Eugen
und sich um keinen Preis schändlicher Weise von der Einheit der Kirche zu
trennen. So ist es gekommen, daß dieser ganze District, der beständig den
katholischen Glauben bewahrt hat und ehedem mit dem Canton Bern unter
der Bedingung und mit der Festsetzung vereinigt worden war, daß die freie
Ausübung der Religion stets unbeschadet erhalten werden folle, daß dieser
District sich der Pfarrversammlungen, der Feierlichkeiten der Taufen, der
Trauungen und Beerdigungen beraubt sieht, und dies trotz der Proteste,
Reclamationen und Klagen der Menge der Gläubigen, die durch diese sou-
veraine Ungerechtigkeit zu der Alternative verurtheilt ist, ent weder ketzerische
oder schismatische, ihnen von der weltlichen Behörde aufgelegte Seelsorge
zu Febolten oder alles geistlichen Beistandes und priesterlichen Dienstes beraubt
zu sein ...
In Nachahmung dieser edlen Standhaftigkeit der Gläubigen in der Schweiz
folgen der gläubige Clerus und das gläubige Volk in Deutschland mit
einem nicht weniger empfehlenswerthen Eifer dem erlauchten Beispiel ihrer
Bischöfe. Diese letztere sind in der That ein Schauspiel für die Welt, für
die Engel und für die Menschen geworden, die sie betrachten, bewaffnet mit
dem Panzer der katholischen Wahrheit und mit dem Helme des Heils, überall
mit Tapferkeit die Kämpfe des Herrn ausfechtend. Ja, allerseits bewundert
man um so mehr ihre Seelengröße und unbesiegbare Standhaftigkeit und
preist ihre Tugenden um so mehr mit den größten Lobsprüchen, als die grau-
same Verfolgung gegen sie sich täglich mehr ausdehnt im deutschen Reich und
besonders in Preußen. Nach den zahlreichen und schweren Ungerechtigkeiten,
die im letzten Jahre der katholischen Kirche angethan worden fun,, hat die
preußische Regierung durch die härtesten und unbilligsten Gesetze, die mit
ihrem früherem Verhalten im schroffsten Widerspruche siehen, die Erziehung