Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Die päpstliche Curie. 
Dinge ereignet in fünf von den sieben Cantonen, aus welchen die Diöcese 
von Basel besteht, nämlich Solothurn, Bern, Baselland, Aargau und 
Thurgau. Auch dort sind betreffend die Wahl und die Absetzung der Pfarrer 
und Vicare Gesetze erlassen worden, welche die Regierung der Kirche und die 
göttliche Constitution umstoßen, indem sie das geistliche Amt einer weltlichen 
und ganz schismatischen Gewalt unterwerfen. Folglich verwerfen und ver- 
dammen Wir diese Gesetze, namentlich dasjenige, welches am 23. Dezember 
des Jahres 1872 von der Regierung von Solothurn gegeben worden ist, und 
Wir wollen, daß man sie für alle Zeiten als verworfen und verdammt be- 
trachte. Da nun Unser ehrwürdiger Bruder Eugen, Bischof von Basel, mit 
gerechter Entrüstung und apostolischer Standhaftigkeit gewisse ihm vorge- 
schlagene Artikel, die in einem Conciliabulum oder einer sogenannten Diöcesan- 
Conferenz beschlossen worden, in welcher fünf Delegirte obengenannter Can- 
tone saßen, zurückgewiesen hat, ist er deßhalb von seinem Bisthum entsetzt, 
aus seinem Haufe vertrieben und gewaltsamer Weise in die Verbannung 
gestoßen worden. Er hatte jedoch durchaus zwingenden Grund, diese Artikel 
zurückzuweisen; denn sie griffen die bischöfliche Autorität an, stürzten die 
hierarchische Regierung um und begünstigten offen die Häresie. Seitdem 
wurden alle möglichen Listen und Vexationen in diesen fünf Cantonen be- 
gangen, um das Volk und den Clerus zum Schisma mit fortzureißen. Zu 
gleicher Zeit, als man dem Clerus jeden Umgang mit dem verbannten Hirten 
untersagte, wurde dem Capitel zu Basel Befehl gegeben, zur Wahl eines 
Capitel-Vicars und eines Administrators zu schreiten, als wenn der Bischofssitz 
wirklich vacant gewesen sei; doch das Capitel wies den Gedanken an ein so 
unwürdiges Attentat durch einen öffentlichen Protest muthvoller Weise zurück. 
Indessen wurden durch Urtheil und Decret der Civilbehörde zu Bern neun- 
undsechzig Pfarrer des Jura aufgefordert, nicht mehr die Pflichten ihres 
Amtes zu verrichten und ferner ihre Functionen niederzulegen, und dies 
aus dem einzigen Grunde, weil sie öffentlich erklärt hatten, keinen anderen 
Bischof und Hirten anzuerkennen, als Unseren ehrwürdigen Bruder Eugen 
und sich um keinen Preis schändlicher Weise von der Einheit der Kirche zu 
trennen. So ist es gekommen, daß dieser ganze District, der beständig den 
katholischen Glauben bewahrt hat und ehedem mit dem Canton Bern unter 
der Bedingung und mit der Festsetzung vereinigt worden war, daß die freie 
Ausübung der Religion stets unbeschadet erhalten werden folle, daß dieser 
District sich der Pfarrversammlungen, der Feierlichkeiten der Taufen, der 
Trauungen und Beerdigungen beraubt sieht, und dies trotz der Proteste, 
Reclamationen und Klagen der Menge der Gläubigen, die durch diese sou- 
veraine Ungerechtigkeit zu der Alternative verurtheilt ist, ent weder ketzerische 
oder schismatische, ihnen von der weltlichen Behörde aufgelegte Seelsorge 
zu Febolten oder alles geistlichen Beistandes und priesterlichen Dienstes beraubt 
zu sein ... 
In Nachahmung dieser edlen Standhaftigkeit der Gläubigen in der Schweiz 
folgen der gläubige Clerus und das gläubige Volk in Deutschland mit 
einem nicht weniger empfehlenswerthen Eifer dem erlauchten Beispiel ihrer 
Bischöfe. Diese letztere sind in der That ein Schauspiel für die Welt, für 
die Engel und für die Menschen geworden, die sie betrachten, bewaffnet mit 
dem Panzer der katholischen Wahrheit und mit dem Helme des Heils, überall 
mit Tapferkeit die Kämpfe des Herrn ausfechtend. Ja, allerseits bewundert 
man um so mehr ihre Seelengröße und unbesiegbare Standhaftigkeit und 
preist ihre Tugenden um so mehr mit den größten Lobsprüchen, als die grau- 
same Verfolgung gegen sie sich täglich mehr ausdehnt im deutschen Reich und 
besonders in Preußen. Nach den zahlreichen und schweren Ungerechtigkeiten, 
die im letzten Jahre der katholischen Kirche angethan worden fun,, hat die 
preußische Regierung durch die härtesten und unbilligsten Gesetze, die mit 
ihrem früherem Verhalten im schroffsten Widerspruche siehen, die Erziehung
	        
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