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Schmeiz.
wir uns durch folgende Gründe leiten lassen: Wir zogen in ernste Erwägung,
daß Hr. Bischof Eugenius Lachat, entgegen den Beschlüssen der Diöcesan-
conferenz, das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes verkündet und auf-
recht erhalten, ja sogar in jüngster Zeit Priester der Diöcese Basel einzig
deßwegen, weil sie diese Lehre nicht anerkennen wollten, einseitig ohne Mit-
wirkung des Staates und des Collators abgesetzt und excommunnicirt hat.
Wir dürfen nicht dulden, daß ein Bischof entgegen den Schlußnamen der
competenten Behörde in unserer Republik diese staatsgefährliche Lehre ver-
künde und hartnäckig aufrecht erhalte: eine Lehre, welche die bischöflichen
Diöcesanrechte preisgibt, die Rechte der Diöcesanstände gefährdet und über-
haupt die Grundlagen der gegenwärtigen Kirchenverfassung verändert: eine
Lehre, welche den katholischen Staatsbürger im Gewissen von der Pflicht des
Gehorsams gegen den Staat und seine Eesete entbindet; eine Lehre endlich,
welche man Euch, Mitbürger, die Ihr mit dem alten Glauben unserer Väter
zufrieden waret, ohne Euer Zuthun aufgedrängt hat. Wir zogen in Er-
wägung, daß Bischof Lachat der mehrfachen Verletzung des Bisthumsvertrages
sich schuldig gemacht hat. Er hat diesen Vertrag verletzt, indem er ohne
Mitwirkung der Stände ein eigenes Priesterseminar errichtet hat und hält;
er hat ihn verletzt, indem er den den geistlichen Rath des Bischofs bildenden
Domsenat oft in den wichtigsten Fragen nicht beräth; er hat ihn verletzt,
indem er das darin anerkannte Recht des Placet der Regierungen nicht an-
erkannt hat; er hat ihn endlich verletzt durch Mißachtung des auf das heil.
Evangelium abgelegten Eides der Treue und des Gehorsams gegenüber den
Regierungen der Kantone. Wir zogen in Erwägung, daß Bischof Eugen
Lachat auch sonst vielfach die Rechte, Gesetze und Versaffungen der Kantone
mißachtet hat. Er hat in Betreff der Pfründrechte und Wahl der Pfarrer
Rechte beansprucht, die ihm nicht zustehen; insbesondere bestreitet er im
Kanton Bern, trotz entgegenstehender Regierungserlasse, selbst das bescheidene
Recht eines Pfarrvorschlags, umgeht durch Einschüchterung der Bewerber seit
Jahren thatsächlich das garantirte Placetrecht bei diesen Wahlen und erklärt
gegenüber Abberufungsurtheilen des obersten Kantonsgerichtes dieses Kantons,
er weiche nur der Gewalt; er stellt ferner den Grundsatz auf, daß die Pfarrer
der Diöcese nur Gott und ihm, sonst niemandem verantwortlich seien; er
widerstreitet den kirchlichen Satzungen, indem er trotz wiederholter Aufforde-
rung den unwürdigen Dispenstaxenhandel fortbetreibt. Eine ähnliche schroffe
Stellung nimmt er gegenüber den in der Schweiz obwaltenden politischen
Fragen ein. Bei Erlaß von Gesetzen in verschiedenen Kantonen nahm er
Anlaß, in der Form von bischöflichen Hirtenbriefen und andern amtlichen
Erlassen sich in die politischen Verhältnisse der Kantone einzumischen. In
einem Erlasse übernimmt er sogar förmlich das Patronat einer Partei der
politischen Tagespresse und macht sich damit zum politischen Führer einiger
Zeitungen, während er die anderen und deren Vertreter mit nichts weniger
als christlicher Milde beurtheilt und als schlecht verdammt. Diese Stellung
und Tendenz zeigte sich überhaupt in seiner ganzen Amtsverwaltung. Es
waltete darin nicht der Geist ächt schweizerischer religiöser Gesinnung, wie
sie seine Vorfahren geübt, sondern (wir müssen es aussprechen) jener jesui-
tische Geist, der durch unsere schweizerische Bundesverfassung ausgeschlossen
sein sollte. Angesichts solcher fortgesetzten Eingriffe in die Rechte des Staates
und der Bürger wird die unparteiische Geschichte und werdet Ihr selbst,
Mitbürger, das Urtheil fällen über unsere Maßnahmen gegen Hrn. Bischof
Lachat. Die Verantwortlichkeit für diese bedauernswerthen Ereignisse, welche
über die Diöcese hereingebrochen, werfen wir auf denjenigen, der in Ver-
weigerung der Pflichten gegen sein republikanisches Vaterland, seine Behörden
und Gesetze bei Seite gesetzt und durch ungerechtfertigte Anmaßungen diesen
Beuch veranlaßt hat. Man wird freilich ausstreuen. unser Vorgehen gegen
den hochw. Bischof Lachat sei gegen die katholische Kirche und Religion ge-