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Schweiz.
16. Oct. (Neuenburg.) Verfassungsrath: beräth die revidirte Verfassung.
19.
26.
Die Art. 30 und 33 derselben, welche die für Neuenburg ganz
besonders wichtigen Niederlassungsverhältnisse von Schweizern aus an-
deren Kantonen (fast die Hälfte der Bevölkerung) betreffen, werden
dahin erledigt: die Schweizerbürger aus anderen Kantonen erhalten
Stimm= und Wahlrecht binnen 3 Monaten nach Niederlegung ihrer
Ausweisschriften. Die revidirten Verfassungsbestimmungen sollen der
allgemeinen Volksabstimmung unterstellt werden und diese am 28.—30.
November stattfinden.
„ Die Directionen der schweiz. Central= sowie der Nordost-Bahn
beschließen, von der öffentlichen Meinung dazu gedrängt, den Wall-
fahrern nach Maria Einsiedeln künftiges Jahr keine besonderen Preis-
ermäßigungen mehr, wie es bisher der Fall war, zuzugestehen.
„ (Bern.) Eine von ca. 2000 Liberalen des Jura besuchte Volks-
versammlung in Delsberg erklärt sich für eine möglichst weit gehende
Neform der Bundesverfassung und namentlich für eine möglichst strenge
Fassung der sog. confessionellen Artikel derselben.
1. Nov. (Tessin.) Nachdem von der Bundesversammlung die früheren
10.
Nationalrathswahlen cassirt worden waren, ergeben die neu vorgenom-
menen in geheimer Abstimmung 4 ultramontane und 2 liberale De-
putirte.
„ Eröffnung der Bundesversammlung behufs Berathung der Revision
der Bundesverfassung.
„ (Bern.) Gr. NRath: genehmigt auch in zweiter Berathung das
neue sehr liberale Kirchengesetz (für die protest. und kath. Kirche) mit
155 gegen 29 Stimmen.
„ (Bern.) Die Regierung besetzt einen Theil (vorerst 9) durch die
Amtsentsetzung der renitenten Geistlichen erledigten Pfarreien im Jura
wieder. Dieselben müssen gegenüber den Ultramontanen unter staat-
licher Assistenz eingesetzt werden. Die bisherigen Geistlichen fahren
überall fort, privatim zu amtiren.
„ Die Schweiz regt bei Frankreich den Uebergang zur Goldwährung
für die Staaten der sog. lateinischen Münzconvention an.
„ Nationalrath: Berathung der Bundesrevision: die centralistische
Partei macht der föderalistischen bez. der Militärartikel wesentliche Con-
cessionen, so daß über diesen ersten Abschnitt eine Verständigung zwi-
schen beiden Parteien zu Stande kommt und gegründete Hoffnung ob-
waltet, daß dieß schließlich für das ganze Revisionswerk der Fall sein
werde.
„ (Genf.) Die Erneuerungswahl des Staatsraths durch allgemeine
Abstimmung ergibt mit großer Mehrheit die Wiederwahl sämmtlicher
bisheriger Mitglieder derselben, ausgesprochener Maßen als Billigung
ihrer bisherigen entschiedenen Politik in dem kirchlichen Conflicte.