Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

8. Holland. 
18. Febr. Die von der Regierung niedergesetzte Commission zur Prüfung 
der Frage: ob einfache oder doppelte Währung, stellt ihre Anträge 
dahin: 
zur Einführung von Goldmünzen als Zahlmittel neben den Silbermünzen, 
also zur Einführung der doppelten Währung, unverweilt überzugehen, keine 
Silbermünzen mehr, sondern nur Goldmünzen zu prägen und den Privaten 
die Befugniß zu entziehen, aus ungemünztem Silber durch die Staatsmünz- 
stätten Geld prägen zu lassen. Die Commission erachtet die möglichst baldige 
Einführung von Goldmünzen in Holland für dringend geboten, meint aber, 
daß es nicht practisch wäre, sich darin Deutschland oder Frankreich anzu- 
schließen, sondern räth, Goldmünzen von 12 und 6 holländ. Gulden einzu- 
führen. Von den Silbermünzen, deren gegenwärtig für ca. 125 Mill. fl. 
umlaufen, hofft sie, daß dieselben allmälig nach Indien abfließen werden. 
8. März. II. Kammer: beschließt die Frage einer Ermäßigung des Wahl- 
14. 
19. 
census vorerst noch nicht auf die Tagesordnung zu setzen, um der 
Regierung zu weiteren statistischen Erhebungen Zeit zu lassen. 
„ II. Kammer: der Kriegsminister überreicht derselben den früher 
bereits von ihm in Aussicht gestellten Entwurf zur Abänderung der 
bestehenden Heeresorganisation. 
Der Antrag enthält zwar nur zwei Prinzipien: die vollständige Auf- 
bebung der Stellvertretung und die Einführung des Systems der einjährigen 
Freeiwiligen, doch erklärt Graf v. Limburg-Stirum in der dem Entwurfe 
eigegebenen Begründung ausdrücklich: er beabsichtige noch weitere Reformen 
in den Heereseinrichtungen vorzunehmen, sobald die Kammer nur erst die 
beiden jetzt beantragten Vorfragen gelöst haben wird, indem er zu gleicher 
Zeit ziemlich deutlich zu erkennen gibt, daß er es dabei auf die persönliche 
allgemeine Militärpflicht abgesehen hat. Vorerst ist jedoch die allgemeine 
Stimmung der Einführung dieses Prinzips noch entschieden abgeneigt. 
„ II. Kammer: die Regierung legt derselben einen Gesetzesentwurf 
betr. zeitweilige Beschränkung der Prägung von Silbermünzen vor. 
In den Motiven dazu wird ausgeführt, daß es im Augenblicke keinen 
anderen Ausweg gebe, als das System der Silberwährung vorläufig 
aufrecht zu erhalten und dann zum System der Goldwährung über- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.