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Dänemark.
sammenwirken mit der Regierung Ew. Majestät, so wie seine Bereitwilligkeit
zu einem derartigen Zusammenarbeiten aus. Das Folkething hat in seiner
andlungsweise die versprochene Bereitwilligkeit gezeigt. Ohne sich von dem
mstande beeinflussen zu lassen, daß schon die Zusammensetzung des Mini-
steriums Holstein unumgänglich die in der Adresse ausgesprochene Hoffnung
abschwächen mußte, ging das Thing ruhig an die Arbeit, zeigte keinen Wider-
stand gegen irgend einen Vorschlag, weil derselbe von einem Ministerium
ausgegangen war, welches nicht als Ausdruck des Thinges gelten konnte,
richtete seine Meinungen sogar oft nach denjenigen des Ministeriums und
hat jetzt bei der vierten Versammlung geduldig seine volle Kraft angewandt
um eine Arbeit zu vollenden, welche ihre Bedeutung sowohl äußerlich als
innerlich trägt, aber welche eine eben so ermüdende war, als die Aussicht
auf eine entsprechende Ausbeute für die Gesammtentwicklung eine verschwin-
dende gewesen ist. Es kann dem Folkething jedoch nicht gestattet sein, eine
von ihm und dem Volke gehegte Hoffnung zu nähren, wenn diese Hoffnung
durch die Erfahrung vernichtet worden ist. Die Erfüllung des nothwendigen
Erfordernisses der constitutionellen Monarchie, daß nämlich die Regierung
in Uebereinstimmung mit dem aus dem allgemeinen Wahlrechte hervorge-
gangenen Thing ist, und daß ihre Vorbereitungen und Leitungen des Gesetz-
gebungswesens folglich mit dem Ziele vor Augen ausgeführt werden, welches
das Volk durch die Wahlen seiner Repräsentanten als das von ihm zu ver-
folgende zu erkennen gegeben hat, ist von entscheidender Bedeutung für die
innere Entwicklung des Staates im Allgemeinen, und diese kann nur unter
obiger Voraussetzung eine ruhig fortschreitende und heilbringende und dadurch
zugleich für das Verhältniß Dänemarks zu den dänischen Südjüten
(Nordschleswiger) eine günstige werden, da eine gesunde und harmonische
innere Entwicklung das beste Mittel sein muß, um das nationale und gei-
stige Band, welches die durch die jetzige Staatsgränze getrennten Dänen zu-
sammenhält, zu stärken, und um einer Regierung die Arbeit während ihrer
Bestrebungen nach Herbeiführung einer zufriedenstellenden Lösung der
schleswig'schen Frage zu erleichtern, worüber Ew. Majestät in der Thron-
rede die Loffnung ausgesprochen hat, und welche Hoffnung vom ganzen
dänischen Volke getheilt wird. Eine solche Uebereinstimmung hat jedoch in
so geringem Maße zwischen dem Ministerium und dem Folkething geherrscht,
daß die Thätigkeit des Ministeriums im Gegentheil wesentlich aus ganz
anderen Gesichtspunkten hervorgegangen ist, als aus denjenigen, welche vom
Volke schon bei der Wahl seiner Nepräsentanten deutlich als die seinigen zu
erkennen gegeben und später mit vermehrter Kraft als solche bestätigt worden
sind. Die Folge davon ist eine Lähmung der wichtigsten Zweige der Gesetz-
gebung, ein Verlust an Zeit und Arbeit in der Regierung und im Thinge,
so wie eine gewiß beim ganzen Volke herrschende Unzufriedenheit mit dem
jetzigen Zustande, welcher im höchsten Grade bedauernswerth und bei weiterem
Fortbestehen desselben als bedenklich betrachtet werden muß. Allergnädigster
König! Es ist das Gefühl der Pflicht der Kammer als Volksvertretung, wel-
ches diese Erklärung Ew. Majestät vorzuenthalten verbietet. Die Kammer
ist überzeugt, daß die Erwartungen, unter welchen Ew. Majestät dem gegen-
wärtigen Conseilpräsidenten die Bildung eines Ministeriums übertrug, die
gewesen sind, daß das aus derselben hervorgegangene Ministerium im
Einklang mit des Volkes Vertretung die Aufgabe eines constitutionellen
Ministeriums erfüllen könnte. Da sich gezeigt hat, daß das Ministerium
dieß nicht kann, so muß die Kammer diese Thatsache offen vor Ew. Majestät
aussprechen. Das Folkething bittet Ew. Majestät, diese Erklärung als den
loyalen Ausdruck der Auffassung seiner Pflicht anzusehen und zugleich des
Folkethings unveränderliche wärmste Wünsche für Ew. Majestät und unseres
Vaterlandes Heil und Glück entgegenzunehmen.“" Die Majorität von 55
Stimmen entspricht genau der Stärke der vereinigten Linken. Die Minorität