AUebersicht der Ereignisse des Tahres 1873.
licher Macht, vor allem aber an Sicherheit nach innen und außen durch
das Reich nicht verloren, sondern wahrlich nur gewonnen haben. Das
Verhältniß zwischen dem Kaiser und den Fürsten des Reichs war denn
auch durchgehends ein sehr befriedigendes und wird dieß ohne Zweifel
von Jahr zu Jahr in verstärktem Grade werden, je mehr sich das
Reich in die Anschauungen und die Gewohnheiten der Nation einlebt.
469
Von den Berathungen des Bundesraths und seiner Ausschüsse verlautet Der
undes-
zwar, von den Beschlüssen abgesehen, fortwährend nicht allzuviel; doch liegt rath.
so viel vor, daß hier ohne ernste Differenzen nicht nur gründlich, sondern auch
verhältnißmäßig rasch gearbeitet wird, ganz anders als beim ehemaligen
Bundestage in Frankfurt. Dagegen wurde von Seite Bayerns die Klage
laut, daß die Vorlagen, die durch den Reichskanzler und seine Organe
dem Bundesrathe zugingen, vielfach fix und fertig aus dem preußischen
Staatsministerium stammten und daß es wünschenswerth wäre, wenn
auch den Vertretern der übrigen Reichsglieder ein Einfluß schon auf
die Feststellung dieser Vorlagen eingeräumt würde. Die Klage war
offenbar nicht unbegründet und der Reichskanzler, wie es scheint, auch
nicht ungeneigt, dem Uebelstand abzuhelfen, obgleich dieß bei der jetzigen
Organisation der Reichsregierung und des Bundesrathes nicht gerade
leicht sein dürfte. Gerade hier macht sich die noch sehr unfertige
Organisation des Reichs, wie sie mit der Verfassung vom ehemaligen
norddeutschen Bunde auf dieses übergegangen ist, sehr fühlbar und
gibt fortwährend zu zahlreichen Gerüchten über beabsichtigte Verände-
rungen Anlaß, ohne daß diese sich indeß bis jetzt irgendwie bestätigt
hätten.
Der
deichs-
Mehr in die Augen fallend als die Thätigkeit des Bundesraths
ist diejenige des Reichstags, dessen Session am 12. März vom Kaiser
eröffnet wurde und erst am 25. Juni zu Ende ging. Die Thron—
rede war, wie immer, auffallend schlicht und wesentlich geschäftsmäßig
gehalten und sprach nur am Schluß das „volle Vertrauen auf die Er—
haltung und die fortschreitende Befestigung des Friedens“ aus. Doch
legte der Kaiser und wahrlich nicht ohne Grund neben anderen dem
Reichstage zu machenden Vorlagen behufs Aufrechthaltung und Ausbil-
dung der Wehrhaftigkeit des Reichs den Hauptnachdruck auf das von
Preußen dem Bundesrathe vorgelegte, von diesem durchberathene
und in allem wesentlichen einstimmig genehmigte allgemeine Militär-
gesetz, das die gesammte Militärorganisation des Reichs endlich auf
tag.