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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
tragender gezogener Geschütze schwersten Kalibers gegeben hat, nicht verloren
gehen. Die Uebersicht der von der Reichsregierung beabsichtigten fortifica-
torischen Arbeiten weist folgende hiefür in Aussicht genommene Kosten-
beträge aus: 1) Köln 9,159,000 Thlr., 2) Coblenz 309,000 Thlr., 3) Mainz
922,000 Thlr., 4) Rastatt 43,000 Thlr., 5) Ulm 1,210,000 Thlr., 6) Span-
dau 4,434,000 Thlr., 7) Küstrin 4,741,000 Thlr., 8) Posen 7,023,000 Thlr.,
9) Thorn 5,280,000 Thlr., 10) Danzig 773,000 Thlr., 11) Königsberg
7,637,000 Thlr., 12) Glogau 278,000 Thlr., 13) Neisse 242,000 Thlr.,
14) Memel 73,000 Thlr., 15) Pillau 50,000 Thlr., 16) Kolberg 267,000
Thlr., 17) Swinemünde 1,426,000 Thlr., 18) Stralsund 275,000 Thlr.,
19) Friedrichsort 1,822,000 Thlr., 20) Sonderburg-Düppel 2,227,000 Thlr.,
21) Befestigung der untern Elbe 4,371,000 Thlr., 22) Befestigung der untern
Weser 5,061,000 Thlr., 23) Wilhelmshafen 10,177,000 Thlr.
4. Febr. (Preußen.) Abg.-Haus: nimmt die Verfassungsveränderung
in Folge der kirchenpolitischen Gesetze in dritter Lesung der ersten
Berathung mit 245 gegen 110 Stimmen an.
„ (Sachsen.) I. Kammer: gibt, nachdem sie gegen den Minister
v. Nostitz-Wallwitz und seine liberalen Organisationsvorlagen betr. die
Neugestaltung der Verwaltungsbehörden, die revidirte Landgemeinde-
ordnung, die Bildung von Bezirksvertretungen und die Verwaltungs-
strafsachen zuerst einen ziemlich ernsten Anlauf genommen hatte, schließ-
lich doch nach und läßt sich dazu herbei, im großen Ganzen sich auf
den Standpunkt der Regierung und der II. Kammer zu stellen.
Auch die II. Kammer hat sich zu manchen Concessionen herbeigelassen, in
den wesentlichsten Punkten muß aber die I. Kammer zurückweichen, wobei
ihre Stimmführer, v. Zehmen, v. d. Planitz und der frühere Cultminister
v. Falkenstein erklären, daß sie nur der Gewalt der Umstände weichen. Hin-
sichtlich der genannten Gesetze besteht nun bloß mehr Ein Differenzpunkt,
von dem man annimmt, daß die II. Kammer nachgeben werde. Dagegen ist
bez. des Schulgesetzes und des Consistorialgesetzes noch immer keine Aussicht
auf eine Verständigung zwischen beiden Kammern.
5. „ (Preußen.) Die offiz. Prov.-Corr. spricht sich unter dem Titel
„Ultramontane Drohungen“ über die Denkschrift des Episcopats vom
30. Januar zu näherer Bezeichnung des Standpunktes der Regierung
folgendermaßen aus:
„In dem Augenblicke, wo die Landesvertretung ihre ersten Beschlüsse
faßt, um in Uebereinstimmung mit der Regierung die Beziehungen zwischen
Staat und Kirche auf festen Grundlagen zu regeln, kündigen die Stimm-
führer der römischen Kirche von allen Seiten an, daß dieselbe sich den Ge-
setzen des Staates nicht fügen werde. Die Bischöfe und ihre Capitel, die
Redner der katholischen Partei und die ultramontanen Blätter versichern ein-
müthig und wie im Wetteifer, daß die in Aussicht genommenen Gesetze für
die Katholiken Preußens und Deutschlands das Signal zum allseitigen hef-
tigsten Kampfe und Widerstande bis zum äußersten Märtyrer-
thum sein werden. An dem Tage, wo jene Gesetze in's Leben treten, werde
für die katholische Kirche Deutschlands die Zeit eines ernsten und großen
Kampfes und zugleich die Morgenröthe eines großen und herrlichen Mar-
tyriums anbrechen. In der Erregung des augenblicklichen Kampfes mögen
sich manche unter den Wortführern und vollends ihr blinder Anhang kaum
Rechenschaft darüber geben, inwieweit es mit jenen Drohungen dereinst wirk-
licher Ernst werden kann und darf: die Drohung ist ihnen zunächst eine