Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 77 
nützung der Spitalkirche und nicht nur dieser, sondern auch der damit 
verbundenen Pfründe, so daß alsbald ein altkatholischer Geistlicher zur 
Abhaltung des Gottesdienstes berufen werden kann. 
17. Febr. (Deutsches Reich.) Bundesrath: Der Präsident des Bundes- 
 
 
kanzleramtes berichtet über die Ausführung des Jesuitengesetzes: die 
Auflösung der Niederlassungen der Jesuiten ist demnach in sämmtlichen 
Bundesstaaten durchgeführt worden. 
Als religiöse mit den Jesuiten verwandte Genossenschaften werden in 
den Berichten bezeichnet: die Redemptoristen oder Liguorianer, die Lazaristen 
oder Missionspriester vom hl. Vincenz v. Paula, die Brüder der christlichen 
Schulen, die Congregation vom hl. Geist, die frères du précieux sang, die 
Schulbrüder des Vereins Maria und die Schulbrüder der christlichen Lehre, 
die société du sacré coeur de Jesus, die Schulschwestern und die marianische 
Congregation. Ueber die Frage, ob diese Genossenschaften dem Orden der 
Gesellschaft Jesu verwandt seien, äußern sich die Regierungen vorläufig dahin: 
Preußen und Elsaß-Lothringen erachten bezüglich der Redemptoristen die 
Verwandtschaft für festgestellt, Bayern nicht. Preußen nimmt die Verwandt- 
schaft als zweifellos an hinsichtlich der Lazaristen und der Congregation vom 
heiligen Geist, der Frauen vom heiligen Herzen Jesu und der Marianischen 
Academiker-Congregation. Die hessische Regierung rechnet die Schulbrüder 
in Mainz zu den Verwandtschaften nicht, auch nicht die Schulschwestern; 
Bayern ist derselben, der Oberpräsident von Elsaß-Lothringen der entgegen- 
gesetzten Ansicht. Bayern erklärt, daß kein Grund vorliege, die Auflösung 
der Marianischen Congregation zu verfügen. 
18:   „ (Preußen.) Abg.-Haus: hebt gelegentlich der Etatsberathung 
die Stempelabgaben an Geburts-, Tauf-, Aufgebots-, Ehe-, Trau- 
ungs-, Todten- und Beerdigungsscheinen vollständig auf gegen den 
Widerstand des Regierungscommissärs, der die Maßregel mit wenig 
stichhaltigen Gründen bekämpft. Dagegen wird der sog. Dispositions- 
fonds der Regierung mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der 
Ultramontanen, der Fortschrittspartei und der Polen) genehmigt. 
19.   „ (Deutsches Reich.) Bundesrath: Preußen beantragt die Ab- 
lehnung des Reichsbeamtengesetzes in der vom Reichstage beschlossenen 
Fassung. 
„ Kopernicusfeier in Thorn: Die Polen feiern den Tag nicht mit 
den Deutschen zusammen, sondern für sich allein. 
Wegen der vom polnischen Reichstagsabgeorbneten Propst Jaczdzewski 
bei dieser Gelegenheit gehaltenen Festpredigt wird gerichtliche Untersuchung 
eingeleitet, da sie voll der gröbsten Schmähungen gegen die deutsche Cultur 
und voll der heftigsten Invectionen gegen den preußischen Staat und dessen 
Regierung ist und mit der Aufforderung an die Polen schließt: die Wieder- 
herstellung der politischen Selbständigkeit des ehemaligen Polens als höchstes 
Ziel ihres Strebens unverrückt im Auge zu behalten und zur Erreichung 
dieses Zieles alle ihre Kräfte zu vereinigen. 
„ (Preußen.) Herrenhaus: überweist die kirchen-politischen Vor- 
lagen und zwar zunächst die beantragte Verfassungsveränderung an 
eine Commission, die genau zur Hälfte aus Gegnern und zur Hälfte 
aus Freunden der Gesetzvorlagen zusammengesetzt wird. 
 

	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.