Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)










                            Allgemeine  Chronik.                                          13

19. April.  [Frankreich.]  In  Nizza  regt  sich  wieder  das  italienische  Nationalgefühl.

Scandal  Piccon.  Derselbe  erregt  in  Paris  sprachloses  Erstaunen.  Die  Franzosen
  finden  in  Nizza  ganz  unerträglich,  was  sie  im  Elsaß  für  ganz  natürlich
  und  berechtigt  halten.

.  [Schweiz.]  Die  neue  Bundezverfassung  wird  in  allg.  Abstimmung  vom
Volke  mit  340,199  gegen  198,013  Stimmen  angenommen.  Die  Stimmen
der  französijchen  Schweiz  stehen  dießmal  auf  Seite  der  Mehrheit;  die  Minderheit
  gehört  fast  ausschließlich    den  Bevölkerungen  der  ehemaligen  Sonderbundskantone
  an.  Diese  haben  dieselbe  auch  als  Kantone  mit  7½  Stimmen
verworfen,  während  14½  Kantone  sie  annehmen;  jene  haben  eine  Bevölkerung
  von  453,258,  die  von  2,064,372  Seelen.

9  (Deutsches  Reich.]  Bundesrath:  präcisirt  diejenigen  Punkte  des  Preßgesetzes,
  bezüglich  welcher  er  gegen  die  Beschlüsse  des  Reichstags  in  der  zweiten
Lesung  desselben  auf  seinen  Anträgen  beharrt,  wenn  das  Gesetz  zu  Stande
kommen  soll.

„  (Deutsches  Reich  Reichstag:  genehmigt  auch  in  dritter  Lesung  das  Reichsmilitärgesetz
  nach  dem  Compromiß  Bennigsen  mit  214  gegen  123  (worunter
die  ganze  ultramontane  Partei)  Stimmen.

   [ Oesterreich  UngarnJ ] Erföffnung  der  Delegationen  in  Osen.

24. Deutsches  Reich.]  Reichstag:  genehmigt  das  Internirungs=  und  Verbannungsgesetz
  gegen  renitente  Geistliche  mit  großer  Maiorität.  Der  bayerische
Bevollmächtigte  erklärt  energisch,  daß  das  Gesetz  den  bayer.  Reservatrechten
in  keiner  Weise  zu  nahe  freie;  Bayern  werde  sich  durch  die  Angriffe  der
Ultramontanen.  nicht  abhalten  lassen,  dem  Reiche  zu  geben,  was  des  Reiches

  sei

(Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.)  Herrenhaus:  genehmigt  auch  das  zweite
der  confessionellen  Gesetze,  mit  66  gegen  20  Stimmen,  indem  es  dabei  den
Wünschen  des   Clerus  zwar  Rechnung  trägt,  das  Princip  jedoch  nicht  alterirt.

25. Deutsches    Reich.]  Reichstag:  genehmigt  das  Reichspreßgesetz  in  dritter
Lesung  nach  den  Forderungen  des  Bundesraths.  Für  den  größten  Theil
von,  Deutschland  bildet  dasselbe  immerhin  einen  sehr  wesentlichen  Fortschritt.

  Der  Reichstag  nimmt  auch  in  dritter  Lesung  das  sog.  Internirungs=  und
Verbannungsgesetz  gegen  renitente  Geistliche    mit  214  gegen  108  Stimmen  an.
Schluss der Session  d. R. T. .  Der Kaiser  spricht  sich    in  der  Thronrede
sehr  befriedigt    aus  über  die  Resultate  derselben  namentlich  aber  über  die
zu  Stande  gekommene  Verständigung  bez.  des  Reichsmilitärgesetzes  und  über
die  getroffene  Regelung  des  Staatspapiergeldes.
27.  —  I7.  Mai.  [Pforte:  Serbien.)  Besuch  des  Fürsten  Milan  in  Canstantinopel.
Das  Resultut  ist  ein  für  Serbien  sehr  unbefriedigendes;  der  Sultan  schlägt
dem  Fürsten  seine  Bitte  um  Räumung  von  Klein-Zwornik  rund  ab.  Der
Fürst  kehrt  sehr  verstimmt  nach  Hause  zurück  und  macht  auf  dem  Heimwege
einen  demonstrativen  Besuch  in  Bukarest.  Die  nationale  Partei  in  Serbien,
welche  die  Reise  von  Anfang  an  nicht  gern  gesehen  hatte,  gewinnt  durch  den
Ausgang  derselben  an  Einfluß  gegen  den  Fürsten  und  seine  Regierung.

28. .  [Deutsches  Reich  —  Griechenland.]  Die  griechische  Regierung
schließt  mit  derjenigen  des  deutschen  Reiches  einen  Vertrag  ab  über  großartige
  Ausgrabungen  auf  dem  Boden  des  alten  Olympia.

„  (Deutschland:  Preußen.]  Abg.  Haus:  der  Finanzminister  Camphausen  legt
die  glängende  Lage  der  preuß.  Hinintn  dar:  die  Staatsrechnung  für
1873  hat  einen  Ueberschuß  von  mehr  als  21  Mill.  Thalern  ergeben.

29. [Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.)  Reichsrath:  beschließt  auch  das  vierte
und  letzte  der  confessionellen  Gesetze,  und  zwar  mit  den  wesentlichen  Amendements,
  daß  zur  Errichtung  von  Orden  und  Ansiedlung  von  Klöstern  fortan
ein  Reichsgesetz  nothwendig  sei  und  daß  in  die  Klöster  nur  österreichische